Krings: Der Schlüssel für den erfolgreichen Umbau unserer Energieversorgung

03.07.2020
Pressemitteilung

Das Strukturstärkungsgesetz und das Kohleausstiegsgesetz sind verlässlich, sozialverträglich und rechtssicher

Heute hat der Bundestag das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (Strukturstärkungsgesetz) und das Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz) verabschiedet. Dazu erklärt der Mönchengladbacher Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär Dr. Günter Krings (CDU):

„Die beiden Gesetze folgen den Empfehlungen der Kommission ‚Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung‘ vom Januar 2019. Damit sind sie der Schlüssel für einen erfolgreichen Umbau unserer Energieversorgung und für die Stärkung der davon betroffenen Regionen. Das Gesamtpaket macht es möglich, dass wir schrittweise aus der Kohle aussteigen, Perspektiven in den betroffenen Regionen und für die Beschäftigen schaffen und gleichzeitig eine sichere, umweltverträgliche und bezahlbare Energieversorgung sicherstellen. Der Kohleausstieg ist damit verlässlich, sozialverträglich und rechtssicher.
Mit einem Programm für erneuerbare Wärme und einem Umrüstprogramm für hocheffiziente Kraftwerke setzen wir neue Anreize für den Wechsel von Kohle hin zu klimafreundlichen, erneuerbaren Technologien. Insbesondere jüngere Kraftwerke bekommen damit eine Perspektive für unsere zukünftige Energieversorgung, was wiederum Planungs- und Investitionssicherheit schafft. Mit deutlich verbesserten Rahmenbedingungen für die Kraft-Wärme-Kopplung leisten wir außerdem einen zentralen Beitrag für die Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit.
In den parlamentarischen Beratungen in den letzten Wochen konnten wichtige Verbesserungen im Gesetz durchgesetzt werden. So wurde insbesondere auf Druck aus Nordrhein-Westfalen eine deutlich verbindlichere Finanzierung der strukturpolitischen Maßnahmen im gesamten Finanzvolumen von 40 Milliarden Euro sichergestellt. Für Nordrhein-Westfalen ist es uns außerdem gelungen, dass im Strukturstärkungsgesetz die S-Bahnlinie Köln-Mönchengladbach und zusätzlich die S-Bahn-Verbindung Bedburg-Grevenbroich-Neuss-Düsseldorf (RB 39), sowie die S-Bahn-Verbindung Aachen-Jülich-Bedburg-Grevenbroich-Neuss-Düsseldorf als Gesamtprojekt „S-Bahn-Netz Rheinisches Revier“ vom Bund mit Vorrang berücksichtigt wird.
Die Aufnahme dieser Verkehrsprojekte sehe ich als wesentliche Botschaft in das Rheinische Revier. Mit diesen Strecken wird eine notwendige Stärkung der zeitgemäßen Verkehrsinfrastruktur eintreten und es wird die durch die Tagebaue über Jahrzehnte beeinträchtigte Raumstruktur wieder hergestellt. Außerdem sorgen wir so für eine angemessene Erschließung, einen zeitgemäßen Anschluss an die umliegenden Zentren und für eine bessere Verknüpfung der Wissenschaftsstandorte im Rheinischen Revier.
Die heute verabschiedeten Gesetze zum Kohleausstieg und zur Strukturstärkung öffnen den Weg für eine verlässliche Zukunftsperspektive für die betroffenen Regionen und die Beschäftigten.“