Zweiter Nachtragshaushalt 2020

02.07.2020

Heute haben wir im Bundestag den Zweiten Nachtragshaushalt 2020 beschlossen. Die Nettokreditaufnahme des Bundes wird in diesem Jahr auf rund 217,8 Mrd. Euro steigen. Das ist in ihrer Höhe eine nie dagewesene Neuverschuldung. Ich kann die Sorgen um diese enorme Verschuldung sehr gut verstehen. Ich bin nicht glücklich darüber und hätte gerne darauf verzichtet.

Wir sind aber mit der Covid19-Pandemie in der schwersten Krise seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland.
Wir haben für die bedrohten Unternehmen, Freiberufler und Selbstständigen ein umfangreiches Soforthilfeprogramm aufgelegt, um sie über die Krise zu bringen und vor der Insolvenz zu schützen.
Die mit den Maßnahmepaketen zur Abmilderung der Corona-Epidemie einhergehenden enormen Mindereinnahmen und Mehrausgaben kann der Bund nicht auf der Ausgabeseite einsparen. Wir müssen in einer solchen Krise auf das Instrument der Verschuldung zurückgreifen, weil jedes Hinterhersparen ökonomisch die Krise weiter verschärfen würde.

Am 3. Juni 2020 hat die Koalition das Konjunkturpaket beschlossen, um nach den Lockerungen möglichst schnell und zielgenau die Wirtschaft wiederzubeleben und die Kaufkraft zu stimulieren. Die einzelnen Maßnahmen von der sechsmonatigen Absenkung der Mehrwertsteuer über den Kinderbonus, die finanziellen Entlastung der Kommunen bis hin zu den umfangreichen Zukunftsinvestitionen sind Ihnen bekannt. Dieses Konjunkturpaket wurde mit dem Zweiten Nachtragshaushalt 2020  nunmehr haushaltsrechtlich umgesetzt.

Insgesamt gilt: Nur weil wir in letzten Jahren eine solide Finanzpolitik gemacht hat, können wir uns jetzt die nötigen Ausgaben in der Krise leisten. „Spare in der Zeit, dann hast du in der Not!“

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