Wichtige Familienleistungen künftig online per Mausklick beantragen

12.11.2020
Pressemitteilung

Krings: „Ein nächster Schritt in Richtung Digitalisierung.“

Das vom Deutsche Bundestag nunmehr beschlossene Gesetz zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährleitung von Familienleistungen stellt einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur digitalen, bürgerfreundlichen Verwaltung dar. „Ich freue mich, dass ich dieses Projekt für das Bundesinnenministerium maßgeblich vorantreiben und gestalten konnte“ betont der Mönchengladbacher Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings (CDU), der zugleich als Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium für alle digitalen Fragen zuständig ist.

Das Gesetz befreit junge Familien von bürokratischen Lasten. Anstatt Formulare auszufüllen und von Behörde zu Behörde zu laufen, können frischgebackene Eltern künftig online mit einem einzigen Kombi-Antrag die Geburt anzeigen, den Namen des Kindes festlegen, die Geburtsurkunde, sowie Eltern- und Kindergeld beantragen. Eltern müssen auch keine Nachweise mehr selbst einreichen und doppelte Angaben in verschiedenen Anträgen machen. Möglich wird das durch mehr Austausch zwischen den verschiedenen Ämtern - sofern die Eltern dem Datenaustausch zustimmen. 

„Es ist wichtig, dass die Digitalisierung gerade da vorangetrieben wird, wo sie den Menschen unmittelbar nutzt. Gerade frisch gebackenen Eltern haben nach der Geburt andere Prioritäten als den Gang zu mehreren Behörden. Es ist gut, dass ihnen jetzt ein unkomplizierter Kombi-Antrag online zur Verfügung gestellt werden kann. Ich hoffe, dass unsere Städte diese Möglichkeiten nun sehr schnell vor Ort umsetzen und weiter vorantreiben“ erklärt Krings.