
Auf einem Symposium der Universität zu Köln habe ich heute zum Thema „Clankriminalität“ vorgetragen. Weder die rechtswissenschaftliche noch die rechtspolitische Debatte sollte sich mit einer reinen Diskussion über den Begriff zufriedengeben. Das Phänomen ist real. Konstruktive Beiträge zur Lösung dieses Kriminalitätsproblems sind gefragt. Der heutige Austausch war daher wichtig. Für mich steht fest: Bei der Bekämpfung der Clankriminalität verspricht nur ein umfassendes Konzept, das gleichermaßen repressive und präventive Mittel beinhaltet, Erfolg. Denn neben der Verfolgung von Straftaten geht es auch um Antworten auf andere inakzeptable Verhaltensweisen wie die Abkehr von rechtsstaatlichen Verfahren oder das aggressive Beanspruchen des öffentlichen Raumes. Bei dieser Querschnittsaufgabe müssen eine Vielzahl von Behörden und weitere Akteure effektiv zusammenarbeiten.
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