Die von der Ampelkoalition geplante Umwidmung des Corona-Sonder-Schuldenfonds in einen Klima-Schuldenfonds ist verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Urteil unserer Klage als Unionsfraktion in allen Punkten Recht gegeben, weil solche mangelhaft begründeten Schuldenfonds und deren nachträgliche Zweckentfremdung gleich gegen mehrere Vorschriften unseres Grundgesetzes verstoßen. Erstmals wurde damit ein Bundeshaushalt für nichtig erklärt.
Mit dem heutigen Urteil beendet Karlsruhe die Haushalts-Tricksereien der Ampel. Im Bundeshaushalt verwaltet der Staat das Steuergeld der Bürger. Und die haben Anspruch auf Klarheit und Ehrlichkeit bei der Haushaltführung und auf die Einhaltung der Schuldenbremse. Wer Corona-Geld für Klimaschutz ausgegeben will, macht den Staatshaushalt zum Verschiebebahnhof. Es ist gut, dass die Karlsruher Richter solchen Manipulationen einen Riegel vorgeschoben haben.
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