
In seinem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Vorratsdatenspeicherung ohne Anlass für gesetzwidrig erklärt. Allerdings lässt er die Möglichkeit offen, die IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität - wie Kindesmissbrauch - speichern zu lassen. Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie die ausdrücklich aufgezeigten Optionen im Interesse der Schwächsten in unserer Gesellschaft nutzt. In den letzten fünf Jahren konnten 19.150 Hinweise auf sexuellen Kindesmissbrauch, die den deutschen Behörden allein von US-amerikanischen National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) übermittelt wurden, nicht aufgeklärt werden, weil die IP-Adresse bei den Providern nicht mehr vorhanden war. Dies muss die Regierung endlich aufwecken. Das Internet darf nicht zum rechtsfreien Raum werden. Die Luxemburger Richter haben der Regierung am heutigen Weltkindertag gezeigt, welchen Handlungsspielraum sie zur Rettung von Kindern vor Missbrauch hat. Sie muss ihn jetzt endlich nutzen.
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