Unterstützung für Studierende und Wissenschaftler

07.05.2020
Pressemitteilung

Mit dem „Gesetz zur Unterstützung von Wissenschaft und Studierenden aufgrund der COVID-19-Pandemie“ (Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz) hat der Bundestag heute Maßnahmen beschlossen, mit denen die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Hochschullandschaft abgemildert und Anreize für BAföG-Geförderte geschaffen werden sollen, sich in systemrelevanten Bereichen zu engagieren. “Die herrschende Unsicherheit und das Fahren auf Sicht sind für die Wissenschaftsgemeinschaft mit ihren fest abgesteckten Studienzielen oft nicht umsetzbar“, beschreibt der Mönchengladbacher Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings die aktuellen Herausforderungen für Studierende und Wissenschaftler. „Das Gesetz bietet mehr Planungssicherheit für unseren wissenschaftlichen Nachwuchs und fördert Studierende bei ihrem Engagement in der Krisenbewältigung.“

Zum einen sieht das Gesetz vor, dass die Höchstbefristungsdauer für wissenschaftliche Qualifizierungen, zum Beispiel eine Promotion oder Habilitation, und auch für die berufliche Weiterentwicklung pandemiebedingt um sechs Monate verlängert wird. Wissenschaftler in ihrer Qualifizierungsphase erhalten dadurch mehr Flexibilität und Planungssicherheit, damit die individuellen Folgen der Corona-Pandemie abgefedert werden können. „Die wissenschaftliche Qualifizierung darf nicht unter der Krise leiden“, so Krings. „Die Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Arbeitgeber von Wissenschaftlern in ihrer Qualifizierungsphase haben nun die Möglichkeit, Beschäftigungsverhältnisse über die bisherigen Höchstbefristungsgrenzen hinaus zu verlängern, um zum Beispiel durch die Krise verzögerte Forschungsprojekte erfolgreich zu Ende zu führen.“ Krings betont: „Als ehrenamtlich tätiger Lehrbeauftragter an der Universität zu Köln bekomme ich die gegenwärtigen Herausforderungen für den Universitätsbetrieb aus erster Hand mit. In Forschung und Lehre wird hier unter schwierigen Bedingungen aber dennoch engagiert weitergearbeitet, etwa mit digitalen Vorlesungen und Seminaren.“

Im zweiten Teil bietet das Gesetz Anreize für Studierende und junge Menschen in schulischer Ausbildung, die sich in der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie engagieren. Bei ihnen wird der Hinzuverdienst aus allen systemrelevanten Branchen und Berufen komplett von der Anrechnung auf das BAföG ausgenommen. „Junge Menschen können nun viel leichter und ohne finanzielle Nachteile einen Beitrag zur Bewältigung der Pandemie leisten“, freut sich Krings. „Medizin-Studierende helfen in Krankenhäusern oder bei der Ermittlung von Kontaktpersonen von Corona-Infizierten, Pflege-Auszubildende arbeiten in Senioren- und Pflegeheimen und angehende Ingenieure unterstützen beim Bau provisorischer Krankenhäuser – Deutschland kann die zusätzliche Hilfe gut gebrauchen.“