Strukturen in den Kliniken und die Betreuung von Angehörigen verbessern

27.02.2019

Noch immer warten zu viele todkranke Menschen auf ein lebensrettendes Spenderorgan. Obwohl die Bereitschaft zu einer Organspende grundsätzlich hoch ist, können in Deutschland viel zu wenige Organtransplantationen vorgenommen werden. Der Bundestag hat das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes verabschiedet. „Mit der Gesetzesänderung wollen wird die organisatorischen Voraussetzungen dafür schaffen, dass sich die Zahl der freiwilligen Organspenden nachhaltig erhöht. Unter anderem sollen die Strukturen in den Kliniken dafür optimiert werden. Auch die Angehörigen von Organspendern sollen künftig besser betreut werden.“ so der Mönchengladbacher Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings (CDU).

Dazu sind bundeseinheitliche Freistellungsregelungen für Transplantationsbeauftragte in Kliniken vorgesehen. Bei den Transplantationsbeauftragten kann es sich um Ärzte, aber zusätzlich auch um besonders qualifizierte Pflegekräfte handeln. Sie sollen künftig noch mehr Zeit als zuvor bekommen, um mögliche Organspender zu identifizieren und die Angehörigen in einer so schwierigen Phase eng zu begleiten.

Das Gesetz sieht außerdem neue Vergütungsregelungen für Kliniken vor, damit Strukturen verbessert werden können. Kleinere Kliniken sollen darüber hinaus bei der Identifizierung potenzieller Organspender von einem ärztlichen Rufbereitschaftsdienst unterstützt werden. Das ist besonders dann von Bedeutung, wenn in einer Klinik keine Ärzte verfügbar sind, die beispielsweise den irreversiblen Ausfall der Hirnfunktionen feststellen können. Neben den bereits genannten Maßnahmen soll die Einführung eines Qualitätssicherungssystems dazu führen, dass potenzielle Organspender in Kliniken schneller identifiziert werden können. „Ganz klar bleibt dabei aber, dass keine Transplantation stattfindet, wenn dem Entnahmekrankenhaus oder dem Arzt ein Widerspruch des potenziellen Spenders bekannt ist“, stellt Krings fest.
 
Künftig sollen zudem die Angehörigen von Organspendern besser unterstützt werden. Das Gesetz sieht deshalb vor, den Angehörigen nach einer Transplantation Betreuung anzubieten. Organempfängern wird außerdem die Möglichkeit eingeräumt, sich bei den Angehörigen des Spenders in einem anonymen Schreiben zu bedanken.