
Bundestag beschließt Ausbau der Förderleistungen für berufliche Fortbildungen
Wer sich zum Handwerks- oder Industriemeister, zum Techniker, Betriebswirt oder staatlich geprüften Erzieher fortbilden will, wird bald noch besser unterstützt: Der Bundestag hat am Freitag eine Erweiterung der Förderleistungen durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz: AFBG oder "Aufstiegs-BAföG") beschlossen. Der Mönchengladbacher Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings (CDU) zeigt sich erfreut: "Mit dem AFBG werden Teilnehmer und Teilnehmerinnen an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt."
Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, teils als zinsgünstiges KfW-Darlehen. Seit der Einführung des Aufstiegs-BAföG (früher "Meister-BAföG") im Jahr 1996 konnten rund 2,8 Mio. berufliche Aufstiege zu Führungskräften, Mittelständlern und Ausbildern für Fachkräfte von morgen mit einer Förderleistung von insgesamt rund 9,2 Mrd. Euro ermöglicht werden. Mittlerweile wird durch das Aufstiegs-BAföG die Vorbereitung auf mehr als 700 Abschlüsse unterstützt. Die nun beschlossenen Leistungserhöhungen sind die umfangreichsten seit Bestehen des AFBG. Sie decken ein Förderangebot für einen Aufstieg Schritt für Schritt bis auf ,Master-Niveau' ab.
Das sind die wichtigsten Verbesserungen:
- Der einkommensabhängige Zuschuss zum Unterhalt wird zu einem Vollzuschuss ausgebaut (bisher 50 Prozent).
- Der Unterhaltsbeitrag pro Kind und Ehepartner (je 235 Euro) wird zu 100 Prozent als Zuschuss gewährt (bisher rund hälftig als Darlehen).
- Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 130 auf 150 Euro pro Monat erhöht.
- Lehrgangs- und Prüfungskosten werden künftig zu 50 Prozent vom Staat bezuschusst (bisher 40 Prozent), der Rest als Darlehen gewährt.
- Aufstieg Schritt für Schritt: Einzelne können künftig auch mehrfach von der Förderung profitieren, nämlich auf allen drei Fortbildungsstufen (zum Beispiel vom Gesellen zum Techniker, vom Techniker zum Meister, vom Meister zum Betriebswirt).
"Mit der Anpassung werden wir einen Zugang zur beruflichen Höherqualifizierung sicherstellen, die Motivation für Fortbildungen stärken und berufliche Aufstiegschancen erhöhen. Dazu verbessern wir die Leistungen, erweitern die Fördermöglichkeiten und vereinfachen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. So sieht der Entwurf zum Beispiel eine Verdoppelung des Unterhaltsbeitrages für Vollzeitgeförderte vor", stellt Krings fest und betont: „Gerade Mönchengladbach ist eine Stadt des Handwerks und umso mehr auf Nachwuchs im Handwerk angewiesen. Dieses Gesetz stärkt daher auch den Standort Mönchengladbach.“
Empfehlen Sie uns!