Sogenannte „Goldene Visa“

15.03.2022

Aufenthaltsrechte oder Staatsbürgerschaften gegen Geld? Genau dies ist in manchen EU-Staaten bis heute gängige Praxis: Wohlhabende Nicht-EU-Bürger erhalten sogenannte "goldene Visa" oder "goldene Pässe", wenn sie hohe Geldbeträge in den jeweiligen EU-Staaten investieren. Auch viele regierungsnahe russische Staatsbürger haben hiervon in der Vergangenheit Gebrauch gemacht. Oftmals ist dabei unklar, woher das Geld kommt. 
Nicht nur vor dem Hintergrund internationaler Sanktionen gegen Russland und seine verantwortlich Handelnden muss diese Praxis endlich ihr Ende finden. Insofern begrüße ich, dass das Europäische Parlament die Europäische Kommission mit überwältigender Mehrheit dazu aufgefordert hat, die Vergabe "goldener Visa" von strengen Voraussetzungen abhängig zu machen und "goldene Pässe" ganz zu verbieten. Die Unionsbürgerschaft ist Grundlage für eine Vielzahl fundamentaler Rechte und Freiheiten und Ergebnis langjähriger, mühevoller Arbeit der europäischen Staatenfamilie - sie darf weder frei verkäufliche Ware noch Einfallstor für Korruption und Geldwäsche sein!
Von der Forderung des Europaparlaments selbstverständlich unberührt bleibt die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz zu beantragen oder einen Asylantrag zu stellen. Das gilt derzeit gerade für die vielen Geflüchteten aus der Ukraine, die ihre Heimat aufgrund des Krieges verlassen mussten.

Mehr zur Forderung des Europäischen Parlaments unter https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20220304IPR24787/parlament-fordert-verbot-goldener-passe-und-regeln-fur-goldene-visa