
Das Bundeskabinett hat Eckpunkte zur Modernisierung der Strafprozessordnung beschlossen. „Ich freue mich, dass diese längst überfällige Überarbeitung für ein effizienteres Verfahrensrecht nun endlich vom Bundesjustizministerium in Angriff genommen wird. Schließlich wurde die Beschleunigung der Strafverfahren als eine der Säulen des Paktes für den Rechtsstaat auf Druck der CDU in den Koalitionsvertrag eingefügt“, sagt der Mönchengladbacher Abgeordnete Dr. Günter Krings.
Mit insgesamt 12 Eckpunkten soll das Strafprozessrecht effektiver und moderner ausgestaltet werden. Dazu gehört, dass Großverhandlungen durch die Möglichkeit der Bündelung der Nebenklagen handhabbarer gemacht werden und einheitliche Standards für Gerichtsdolmetscher festgelegt werden. Außerdem wird es Anpassungen im Befangenheits- und Beweisantragsrecht geben. „Es kann nicht sein, dass Verfahren immer wieder durch – statistisch gesehen – in aller Regel unbegründete Befangenheitsanträge und missbräuchlich gestellte Beweisanträge absichtlich verschleppt werden“, erklärt Krings. „Die vorgestellten Neuerungen erschweren solche Bestrebungen erheblich.“
Ein weiteres wichtiges Ziel ist eine Erweiterung der Rechtsgrundlage für Beweise durch DNA-Analysen. Es soll geregelt werden, dass DNA-Analysen zulässig sind, um zumindest
äußerlich erkennbare Merkmale wie Alter, Haar-, Haut- und Augenfarbe zu
ermittelten. „Außerdem haben wir durchgesetzt, dass Verfahrensbeteiligte vor Gericht ihr Gesicht nicht mehr verhüllen dürfen, denn ich sehe keinen Grund, weshalb vor Gericht nicht gelten sollte, was seit zwei Jahren bereits im Straßenverkehr Rechtslage ist“, betont der Bundestagsabgeordnete. „Wenn einem Beschuldigten der Schweiß auf der Stirn steht oder ein Zeuge rot wird, muss der Richter das sehen können,“ so Krings weiter. Auch im Bereich Wohnungseinbruchdiebstahl werden die Ermittlungen erleichtert, indem bei Serientätern die Telekommunikationsüberwachung ermöglicht wird.
„Wir von der Union drängen schon lange auf diese Reformen des Strafprozessrechts. Die Justiz wartet ebenfalls auf diese Änderungen. Nun hoffe ich, dass das Bundesjustizministerium dem Kabinettsbeschluss zügig einen Referentenentwurf folgen lässt. Wir fordern jedoch darüber hinaus weitere Änderungen im Bereich Cybercrime, wie zum Beispiel bei der Strafverfolgung von Kinderpornografie im Darknet. Hier ist auf jeden Fall noch Handlungsbedarf“, bemerkt Krings abschließend.
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