Mit Streichung des § 219a StGB wird niemandem geholfen

09.03.2022
Pressemitteilung

Ampel-Vorstoß gefährdet verfassungsrechtliches Schutzkonzept

Das Kabinett hat am heutigen Mittwoch den Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB) beschlossen. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Günter Krings:

„Frauen, die ungewollt schwanger geworden sind, ist mit einer Streichung des § 219a Strafgesetzbuch nicht geholfen. Vielmehr wird dadurch die grundrechtliche Verpflichtung des Staates, auch das ungeborene menschliche Leben zu schützen, missachtet. Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen Menschen zu. Bei einer Streichung des § 219a Strafgesetzbuch ist mit offener Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu rechnen. Im Rahmen des vom Bundesverfassungsgericht anhand der ersten beiden Artikel unseres Grundgesetzes entwickelten Schutzkonzepts entscheidet richtigerweise letztlich die werdende Mutter über Fortsetzung oder Abbruch der Schwangerschaft. Das ungeborene Kind hat nur die Vorgaben zum Verfahren und zur Beratung über eine mögliche Abtreibung zu seinem Schutz. Diese Vorgaben darf der Staat daher nicht schleifen.

Mit Ideologie argumentiert die Ampel-Regierung hierbei an den Fakten vorbei. Denn es gibt heute bereits umfangreiche Informationsmöglichkeiten für die betroffenen Frauen. Wer den betroffenen Frauen wirklich helfen möchte, muss die unabhängigen Beratungsstellen stärken. Zudem sollte bei der Hilfe viel früher angesetzt werden: Zur Verhinderung von ungewollten Schwangerschaften sollten die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel bis zum 25. Lebensjahr von den Krankenkassen übernommen werden.

Die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen ist ein falsches Verständnis von „Fortschritt wagen“ und „Freiheit“ und stellt einen Dammbruch dar: Denn im Koalitionsvertrag der Ampel ist auch vereinbart, dass eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin eingesetzt wird, die u.a. eine gänzliche Streichung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch prüfen soll. Damit gibt die Ampel-Koalition mit ihren Vorstellungen zur Regelung des Schwangerschaftsabbruches einen gesellschaftlichen Konsens auf, um den lange Jahre gerungen wurde und der den Konflikt zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Frau und dem Schutz des ungeborenen Lebens ausgeglichen und befriedet hat. Den Weg, den die Ampel hier geht, droht unsere Gesellschaft in dieser wichtigen ethischen Frage zu spalten. Wir in der Union wollen das nicht.“