Mehr Planungssicherheit für Unternehmen

18.06.2020
Pressemitteilung

Klare Spielregeln beim Aufkauf von Firmen

Mit der heute vom Bundestag beschlossenen Novelle des Außenwirtschaftsgesetz (AWG) wird die EU-Screening-Verordnung umgesetzt. Die Novelle ermöglicht zugleich eine vorausschauende Prüfung kritischer Unternehmenserwerbe. „Mit dem neuen Gesetz werden deutsche, aber auch europäische Unternehmen insgesamt besser vor unberechtigten Übernahmen aus dem Ausland geschützt“, bilanziert der Mönchengladbacher Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings (CDU) und fügt hinzu: „Die EU-Verordnung regelt die in nationaler Verantwortung liegende Investitionsprüfung und schließt eine Regelungslücke: Mit der Reform des Investitionsprüfungsrechts schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen, um ausländische Investitionen etwa in Unternehmen der kritischen Infrastruktur noch umfassender und vorausschauender prüfen zu können.“

Die Novelle des AWG verbessert die Prüfung für Politik und Unternehmen. Sie stellt sicher, dass während einer Prüfung keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden. „Es ist richtig und wichtig, dass bis zum Prüfabschluss der Erwerb als schwebend unwirksam gilt“, so Krings weiter. „Dabei wird künftig geprüft, ob ein Erwerb zu einer voraussichtlichen Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit führt.“ Dies gilt ebenfalls für mögliche Beeinträchtigungen anderer EU-Mitgliedsstaaten oder -Projekte.

Unternehmen erhalten gleichzeitig Planungssicherheit. Dafür hat die Union verbesserte, transparente Fristenregelungen auf den Weg gebracht. Von der auf zwei Monate verkürzten Vorprüfung profitieren mehr als zwei Drittel der Prüffälle und insbesondere Start-ups, die auf eine kurzfristige Fremdfinanzierung angewiesen sind. Die Hauptprüfung beträgt nun im Normalfall vier Monate und kann bei komplexen Einzelfällen um bis zu drei Monate verlängert werden. Dabei macht auch die eingeführte Fristhemmung die Prüfung für Unternehmen planbarer. Mit der Novelle kann das Parlament bei Bedarf außerdem nachsteuern. Die Prüffristen sind nun im AWG geregelt. „Mit dem neuen Gesetz verhindern wir, dass Abflüsse von Informationen oder Technologie, die gravierende Folgen für die
öffentliche Ordnung und Sicherheit Deutschlands haben können,
auch während einer laufenden Erwerbsprüfung zuverlässig verhindert werden
können“, so Krings abschließend.

Zum Hintergrund
Mit dem Gesetzentwurf wird das deutsche Investitionsprüfungsrecht an die am 11. April 2019 in Kraft getretene EU-Screening-Verordnung angepasst. Die Verordnung ist das Ergebnis einer gemeinsamen Initiative von Deutschland, Italien und Frankreich. Sie verbessert die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedsstaaten im Bereich der Investitionsprüfung, schafft zusätzliche Rechtssicherheit für Unternehmen und erschließt neue Handlungsspielräume für die Mitgliedstaaten. Die Verordnung wird am 11.10.20 wirksam.

Aufgrund der Corona-Krise hat die Novellierung des deutschen Investitionsprüfungsrechts mittlerweile drei Teile und wurde inhaltlich ausgeweitet und geschärft. Der erste Teil enthält die Regelungen auf gesetzlicher Ebene (AWG). Mit der Novelle werden die Prüfungsfristen nun im AWG geregelt. Damit kann das Parlament bei Bedarf nachsteuern. Ergänzend zur AWG-Novelle ist zeitlich nachgelagert auch eine Novelle der AWV vorgesehen. Darin soll geregelt werden, welche Fallgruppen geprüft werden. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen ist kurzfristig eine eilige, Corona-bezogene Novelle vorgezogen worden.