Mehr Liquidität für Unternehmen, mehr finanzielle Sicherheit für Familien

28.05.2020
Pressemitteilung

Der Bundestag beschloss heute im Rahmen des Corona-Steuerhilfegesetzes steuerliche Hilfsmaßnahmen für Unternehmen und mehr finanzielle Sicherheit für Familien. Damit ist das Gesetz ein weiterer Baustein im Verbund staatlicher Maßnahmen zur Stützung von Liquidität und zur Sicherung von Beschäftigung.

Die Stabilität unserer mittelständischen Unternehmen ist für unsere Gesellschaft von zentraler Bedeutung. Um die drohende schwere Rezession wegen der Corona-Pandemie zu mildern, brauchen wir die beschlossenen steuerlichen Erleichterungen für Unternehmen. „Wir werden alles Erforderliche tun, um den volkswirtschaftlichen Schaden so gering wie möglich zu halten“, sagt Günter Krings. So sieht das Corona-Steuerhilfegesetz vor, die Mehrwertsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen bis zum 01.07.2021 von 19 Prozent auf 7 Prozent abzusenken. Für die Gastronomie, die besonders krisengeschüttelt ist, bedeutet dies eine finanzielle Ersparnis von geschätzten 2,7 Mrd. Euro. Darüber hinaus werden die Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld zum größten Teil steuerfrei gestellt und die einmaligen Zuschüsse an Arbeitnehmer in systemrelevanten Bereichen werden gesetzlich vollständig von Steuern befreit.

Damit aber noch nicht genug: „Auch die Familien stehen in dieser Zeit vor immensen Herausforderungen. Deshalb ergänzen wir im Zuge des Corona-Steuerhilfegesetz den Katalog der Maßnahmen für Familien um die Verlängerung des Entschädigungsanspruchs für Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen müssen“, fügt Günter Krings hinzu. Die Verlängerung des Anspruchs auf Lohnersatz schafft Stabilität für Eltern und ihre Kinder, denn noch immer sind die meisten Kindergärten und Schulen aufgrund der Einhaltung notwendiger Sicherheitsstandards und Auslastung des Fachpersonals von einem Regelbetrieb weit entfernt. Außerdem gehört ein Teil des Fachpersonals zu den Risikogruppen. Das bedeutet, die Betreuung kann nur für einen Teil der Kinder sichergestellt werden und Eltern müssen oftmals weiterhin selbst ihre Kinder betreuen. Bei vielen Eltern führt das zu Lohnausfällen.

Seit dem 30. März können Eltern eine Lohnfortzahlung für sechs Wochen erhalten, wenn sie nicht arbeiten können, weil ihre Kinder wegen der Schließungen von Kitas und Schulen nicht betreut werden. Ersetzt werden nun sogar 67 Prozent des Verdienstausfalls und maximal 2016 Euro monatlich. Die Dauer der Lohnfortzahlung verlängert sich von sechs auf bis zu zehn Wochen für jedes Elternteil, das sich um Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren kümmert. Insgesamt können Eltern damit ein Anspruch auf bis zu 20 Wochen Entgeltfortzahlung haben. Für Alleinerziehende wird der Anspruch ebenfalls auf maximal 20 Wochen verlängert und auch Eltern erwachsener Kinder mit Behinderung, die derzeit auch ohne Betreuung sind, werden mitberücksichtigt. „Mir ist wichtig, dass Eltern die Entschädigungsleistung besonders flexibel in Anspruch nehmen können. Daher ist eine Verteilung der Entschädigungsleistung über mehrere Monate möglich und innerhalb eines Monats auf mehrere Tage“, so Günter Krings.