KringsBrief vom 8. September 2023

08.09.2023

In dieser Woche mit den Themen:
Debatte zum Haushaltsentwurf 2024, Erschreckende Qualitätsmängel bei der Gesetzgebung, Heizungsgesetz ist ungerecht

 

KringsBrief vom 8. September 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

die erste Sitzungswoche nach der parlamentarischen Sommerpause steht ganz im Zeichen der Haushaltsberatungen für den Bundeshaushalt 2024. Dabei zeigt die Ampel-Koalition wieder einmal deutlich, dass sie nicht mit dem Steuergeld der Bürgerinnen und Bürger umgehen und unser Land nicht gut regieren kann. Denn wer trotz Rekordeinnahmen eine Schuldenpolitik fortsetzt, hat die Zeichen in Zeiten von Rekordschulden und -inflation nicht erkannt.

SPD, Grüne und FDP lassen trotz gegenteiliger Beteuerungen des Bundesfinanzministers keinerlei Ausgabendisziplin und Konsolidierungsehrgeiz erkennen, ganz im Gegenteil. Um nur ein Beispiel zu nennen: Mit der Verständigung auf eine Kindergrundsicherung nach wochenlangen Diskussionen werden neue sozialpolitische Leistungen eingeführt, obwohl die steigenden Zahlen von Kindern mit Sozialhilfebezug ausschließlich aus aktuell hohen Migrationszahlen herrührt und wir darauf deshalb auch primär durch mehr Erfolge bei der Integration statt durch mehr Geldzahlungen reagieren müssen.

Ein Blick auf die Konzeption des Gesamthaushaltes zeigt ganz klar: Die strukturellen Probleme im Haushalt werden weiterhin nicht angegangen und darüber hinaus spart die Ampel-Regierung auch noch am falschen Ende: Auf der einen Seite wird neben der Einführung der Kindergrundsicherung auch noch das Bürgergeld um 12 Prozent erhöht, auf der anderen Seite werden die Mittel für Städte und Gemeinden drastisch gekürzt.


Erschreckende Qualitätsmängel in der Gesetzgebung 

Als rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion habe ich in dieser Woche die Aussprache zum Etat des Bundesjustizministers Buschmann genutzt, um nicht nur auf die mangelnde Unterstützung für die Justiz im Bundeshaushalt hinzuweisen, sondern auch auf erschreckende Mängel bei der Gesetzge-bung. Denn der Justizminister ist auch zuständig für die Qualität der Gesetzgebung und den Bürokratieabbau.

Die Debatte zum Justizhaushalt und damit zur Rechtspolitik ermöglicht nun einen Blick auf den traurigen Zustand beim Instrument „Gesetzgebung“. Der Justizminister hat bei seinem Amtsantritt den Verbraucherschutz gegen die Zuständigkeit für bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau getauscht. Damit muss er sich konsequenterweise die Gesetzgebungsqualität der gesamten Regierung zurechnen lassen. Und zur Ampel-Halbzeit sieht die Bilanz düster aus.

Wir erleben Gesetzgebungsverfahren, bei denen die Fristen für Stellungnahmen Tage, manchmal gar nur Stunden betragen. Es werden Gesetze vorgeschlagen, die statt Rechtssicherheit maximale Verunsicherung schaffen. Und statt Bürokratieabbau gibt es immer neue Vorschriften und Eingriffe in die Wirtschaft oder das Familiengefüge. In einer sich rapide verschlechternden Wirtschaftslage ist die Rechtspolitik der Ampel Teil des Problems. Aktuelle Beispiele dafür sind das Heizungsgesetz, das Cannabisgesetz oder das Selbstbestimmungsgesetz.

Die Ampel möchte die Rechtspolitik zu einem Umbau unserer Gesellschaft nutzen. Sie definiert Freiheit um und verfolgt ein Familienbild weitab von der Lebenswirklichkeit der allermeisten Menschen. Die zentralen Probleme der Bürger geht die Ampel nicht an und die Gesetze der Regierung lehnt die Mehrheit der Menschen in Deutschland ab.
 

Heizungsgesetz ist sozial ungerecht und praxisuntauglich

Normalerweise sind die Haushaltswochen den Debatten über die Etats der einzelnen Ministerien vorbehalten, doch dass die Ampel lang bestehende Konsensvereinbarung gern ignoriert, haben wir in den vergangenen zwei Jahren schon öfter erlebt. Heute nun hat der Deutsche Bundestag nach der Schlussrunde zum Haushaltsgesetz 2024 zusätzlich über das Heizungsgesetz („Gebäudeenergiegesetz“) der Bundesregierung entschieden. Die Ampel hat das Gesetz mit ihrer Stimmenmehrheit gegen die überwältigende Mehrheitsmeinung in der Fachwelt und der Bevölkerung verabschiedet. Erst in dieser Woche hat das von uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion durchgeführte Fachgespräch mit mehr als 20 Sachverständigen verdeutlicht, dass das Heizungsgesetz der Ampel ein sozial ungerechtes und nicht praxistaugliches Regelwerk ohne bezifferbaren klimapolitischen Mehrwert ist.

Für viele Bürgerinnen und Bürger werden die Konsequenzen des Heizungsgesetzes schlicht unbezahlbar. Eine echte Förderrichtlinie, wie von uns gefordert, hat die Bundesregierung bisher nur in allgemeinen Eckpunkten ohne Präzisierung vorgelegt. Die daraus resultierende finanzielle Unsicherheit zerstört das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Verlässlichkeit und Planbarkeit der Auswirkungen weitreichender staatlicher Entscheidungen.

Auch die von der Ampel angekündigte Verzahnung mit einem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung wird nicht stattfinden. Das heißt: Bevor überhaupt feststeht, wie die Wärmeversorgung in der jeweiligen Kommune künftig ausgestaltet werden kann, macht die Bundesregierung bereits jetzt staatliche Vorgaben zur individuellen Anschaffung von neuen Heizungsanlagen. Schwer wiegt, dass die Regierung weder den Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger noch die Höhe etwaiger Treibhausgaseinsparungen beziffern kann.

Im Eilverfahren hatte das Bundesverfassungsgericht am 5. Juli 2023 verhindert, dass das Heizungsgesetz schon vor der Sommerpause im Deutschen Bundestag zur Abstimmung gestellt werden konnte. Die Ampel hat daraus nichts gelernt: Der Gesetzentwurf wird noch heute in unveränderter Fassung zur Abstimmung stehen. Eine inhaltliche Befassung der zuständigen Fachausschüsse hat die Ampel abgelehnt. Eine seriöse parlamentarische Beratung dieses weitreichenden Gesetzes ist somit weiterhin nicht möglich gewesen. Damit missachtet die Ampel die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und die Rechte der Abgeordneten. Darüber hinaus hören wir aus der Ampel, dass sie das noch nicht beschlossene Gesetz bereits wieder ändern wollen. Dieser handwerkliche Dilettantismus der Ampel wird sehr reale – negative – Auswirkungen auf das Leben der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen in Deutschland haben.

Wir von der CDU/CSU stellen uns mit dieser Meinung nicht gegen nachhaltige Klimapolitik. Auch wir wollen bis 2045 die Treibhausgasneutralität erreichen. Dafür ist selbstverständlich auch klimafreundliches Heizen im Rahmen einer versorgungssicheren, nachhaltigen und sozialen Wärmewende erforderlich. Aber das Chaos der Ampel schadet der Akzeptanz für den Klimaschutz. Die Wärmewende muss für die Menschen und Unternehmen leistbar sein. Eine Regelung mit der Brechstange gegen die Bevölkerung wird nicht funktionieren. Es braucht echte Technologieoffenheit, die Potentiale aller klimafreundlichen Heizlösungen sollten genutzt werden und Städte und Gemeinden für eine kommunale Wärmeplanung eingebunden werden. Gleichzeitig gibt es keine verlässliche Förderung. Entsprechende Programme wurden im letzten Jahr durch die Ampel mehrfach gestoppt, geändert und gekürzt. Erforderlich wäre aber Planungssicherheit für Mieter, Eigentümer und Unternehmen.

Es wäre richtig gewesen, die Umstellung der privaten Haushalte auf klimaschonende Heizungen so zu belassen, wie dies von der unionsgeführten Bundesregierung beschlossen worden war: Mit einer angemessenen Förderung der privaten Haushalte und festem Vertrauen in die Wirkungsmechanismen der Bepreisung von CO2–Emissionen. Mit einer CO2-Bepreisung werden die Kosten für Öl und Gas sukzessive teurer, und der Einbau alternativer, CO2–freier Heizungen wird für die privaten Haushalte wirtschaftlich immer attraktiver. Der Staat würde den Eigentümern damit auch die Freiheit einräumen, für welche Technologie sie sich entscheiden, und Raum lassen für neueste technologische Entwicklungen.

Fazit: Wir lehnen das Heizungsgesetz ab und werden es bei Regierungsübernahme zurücknehmen. Unser Ziel ist Klimaneutralität bis zum Jahr 2045. Die Bundesregierung setzt auf diesem Weg auf Verbote, Bürokratie und staatliche Vorgaben. Unser Weg ist ein anderer: Wir wollen Anreize schaffen, Technologieoffenheit gewährleisten und setzen auf marktwirtschaftliche Instrumente, insbesondere einen CO2-Preis mit sozialem Ausgleich.

Herzliche Grüße
Ihr Günter Krings