KringsBrief vom 6. Juni 2025

06.06.2025

In dieser Woche mit den Themen:
Neue Migrationspolitik, Investitions-Booster für Wirtschaftswachstum

 

KringsBrief vom 6. Juni 2025


Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Migrationswende befinden wir uns mit der neuen Koalition auf einem neuen Kurs. Dabei sind Kontrollen und Zurückweisungen an unseren Grenzen nur ein Teil der notwendigen Maßnahmen, um die illegale Migration einzudämmen. Wir kehren mit den Zurückweisungen zu den Prinzipien des europäischen Asylrechts zurück: Jeder muss seinen Asylantrag in dem Land stellen, in dem er erstmalig europäischen Boden betritt. Niemand darf sich sein Wunschland aussuchen. Migration braucht klare Regeln. Deshalb setzen wir auf Kontrolle, Ordnung und Humanität. Die Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz des Berliner Verwaltungsgerichts ist das Ergebnis einer summarischen Prüfung.  Für die Kläger ist die Entscheidung natürlich zu beachten, sie kann aber keine allgemeine Wirkung entfalten. Dies auch deshalb nicht, weil es hier um den speziellen Fall ging, dass die Einreisenden erst an einem Bahnhof innerhalb von Deutschland aufgegriffen wurden und eben nicht direkt an der Grenze.

Ein weiterer Schritt hat am Mittwoch die Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem künftig die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung möglich werden soll. Damit werden Länder mit sehr geringer Anerkennungsquote schneller und einfacher als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Dadurch beschleunigen wir die in der Regel unberechtigten Asylverfahren von Migranten aus diesen Ländern.  Zudem wird mit dem Gesetzentwurf die zusätzliche verpflichtende Bestellung eines anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaftverfahren und Verfahren zum Ausreisegewahrsam abgeschafft. Sie war erst durch die Ampel-Regierung eingeführt worden. Bei einer Klage gegen die Ablehnung von Asyl können die Betroffenen natürlich weiter anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Wenn aber alle Instanzen durchlaufen sind, ergibt es keinen Sinn, den Ausreisepflichtigen dann später noch einmal einen Anwalt zu zahlen, wenn es nur darum geht, die rechtskräftige Ablehnungsentscheidung dann auch durch Abschiebung einfach durchzusetzen.

Einen weiteren Baustein bringt der Bundestag in dieser Woche in erster Lesung mit der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte auf den Weg. Mit diesem Gesetzentwurf wird auch das von CDU/CSU angekündigte Ziel der Begrenzung wieder ins Aufenthaltsgesetz aufgenommen. Damit wollen wir das Signal geben, dass bei der Anwendung des Aufenthaltsrechts die Integrations- und Aufnahmefähigkeit des Staates zu berücksichtigen ist, unerlaubte Einwanderung begrenzt und die Durchsetzung der Ausreisepflicht konsequent verfolgt wird. Ferner werden wir die ebenfalls von der Ampel eingeführte Turbo-Einbürgerung nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland beenden. Künftig wird für die Einbürgerung wieder generell eine Voraufenthaltszeit von mindestens fünf Jahren gelten.


Investitions-Booster für wirtschaftliches Wachstum

Diese Sitzungswoche stand außerdem im Zeichen der Wirtschaftswende. Mit einer gemeinsamen Fraktionsinitiative von CDU/CSU und SPD wollen wir Maßnahmen zur Standortstärkung sowie Investitionsförderung umsetzen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu stärken und die deutsche Wachstumsschwäche durch einen Mix aus kurz- und mittelfristigen Maßnahmen endlich zu überwinden. Dies ist die größte Steuerreform seit knapp 20 Jahren.

Unternehmen werden im Rahmen eines „Investitions-Booster“ von einer Reihe steuerlicher Erleichterungen profitieren. So wird für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 eine degressive Abschreibung (AfA) von jährlich 30 Prozent eingeführt. Das bedeutet, dass Unternehmen in dieser Zeit ihre Investitionen schneller abschreiben und somit steuerliche Vorteile nutzen können. Ab dem 1. Januar 2028 ist eine schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes geplant. Ab dem Jahr 2032 verringern wir außerdem den Thesaurierungssteuersatzes für nicht entnommene Gewinne. Für Unternehmen, die Elektrofahrzeuge anschaffen, wird eine neue, arithmetisch-degressive Abschreibungsmöglichkeit eingeführt. Zudem wird die Bruttolistenpreisgrenze für diese Fahrzeuge auf 100.000 Euro angehoben, was Investitionen in umweltfreundliche Mobilität noch attraktiver macht. Schließlich wird das Forschungszulagengesetz erweitert: Die Bemessungsgrundlage für förderfähige Aufwendungen wird auf 12 Millionen Euro angehoben. Zusätzlich werden auch pauschalisierte Gemein- und Betriebskosten in Höhe von 20 Prozent der förderfähigen Aufwendungen berücksichtigt, was die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten weiter vereinfacht und verbessert.

Dieser "Investitions-Booster" soll bereits Mitte Juli verabschiedet werden. Angesichts des dritten Jahres einer schrumpfenden Wirtschaft in Deutschland ist ein derart schnelles Handeln auch dringend angezeigt. So haben Unternehmen endlich Planungssicherheit und können anfangen zu investieren.

Herzliche Grüße

Ihr Günter Krings