KringsBrief vom 6. Dezember 2024

06.12.2024

Themen der Woche:
IP-Adressen-Speicherung - ein neuerlicher Versuch, Frauen besser vor Gewalt schützen, konkurrierende Lieferkettengesetze

 

KringsBrief vom 6. Dezember 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundestag hat gestern in erster Lesung die Gesetzentwürfe zur Speicherung von IP-Adressen, die von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bzw. vom Bundesrat eingebracht worden sind, beraten.

Im Gegensatz zur gescheiterten Ampel-Koalition sind wir als Union in der Lage, einen effektiven und verfassungskonformen Vorschlag vorzulegen, der den Ermittlungsbehörden weiterhilft. Mit unserem Gesetzentwurf wird die Strafverfolgung nachhaltig gestärkt.

Unser Gesetzentwurf nutzt zum einen den vom Europäischen Gerichtshof eingeräumten Spielraum zur Speicherung von IP-Adressen zur Verfolgung schwerer Straftaten. Besonders bei im Internet begangenen Straftaten - wie beispielsweise Kinderpornographie - ist die IP-Adresse der genutzten Internetverbindung oft der einzige Ermittlungsansatz zur Identifizierung des Täters. Ohne eine Regelung zur Mindestspeicherfrist sind Ermittlungserfolge dem Zufall überlassen. Straftaten können dann häufig nicht aufgeklärt werden. Bei der Speicherung von IP-Adressen besteht auch keine Missbrauchsgefahr, da Inhalte nicht aufgezeichnet werden, sondern nur eine verlässliche Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber ermöglicht wird. Die Rest-Ampel muss nun entscheiden, ob sie ihren Appellen zu einem besseren Kinderschutz Taten folgen lassen will.

Schließlich wollen wir auch die Funkzellenabfragemöglichkeit wieder ermöglichen, da über diesen Ermittlungsansatz insbesondere Taten wie der sogenannte Enkeltrickbetrug aufgeklärt werden können.

Mit einem weiteren Antrag machen wir zudem Vorschläge, um die Vermögensabschöpfung zu stärken. Die Vermögensabschöpfung ist ein zentrales Instrument zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Durch eine von der unionsgeführten Bundesregierung im Jahr 2017 vorgenommene Reform wurden bereits wesentliche Verbesserungen erzielt. Jährlich werden Vermögenswerte im Wert von über 1 Mrd. Euro eingezogen. Dennoch bestehen weiterhin Optimierungsbedarfe, wie die Ergebnisse einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zeigen. Für uns als Union ist klar: Kriminelle dürfen sich nicht länger an illegal erworbenem Vermögen bereichern. Dazu schließen wir noch bestehende Gesetzeslücken. Illegales Vermögen gehört nicht den Tätern, sondern muss eingezogen werden.


Frauen besser vor Gewalt schützen

Mit unserem Antrag „Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpfen – Schutz, Hilfe und Unterstützungsangebote ausbauen“, den wir in dieser Woche in erster Lesung beraten haben, reagieren wir auf die alarmierenden Zahlen zu häuslicher Gewalt in Deutschland. Jede vierte Frau erlebt mindestens einmal im Leben Partnerschaftsgewalt, und alle 48 Stunden wird eine Frau von ihrem Partner getötet. Der gefährlichste Ort ist damit für viele Frauen ihr eigenes Zuhause. Die steigende Zahl der Opfer verdeutlicht die Dringlichkeit eines umfassenden Handlungsansatzes. Wir setzen uns für einen dritten nationalen Aktionsplan ein, der eine flächendeckende Versorgung mit Frauenhäusern, präventive Bildungsmaßnahmen und eine verschärfte Strafverfolgung beinhaltet. Deutschlandweit fehlen derzeit Tausende Frauenhausplätze. Wir fordern daher einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen zur Finanzierung von Schutzunterkünften. Präventionskampagnen und gezielte Schulungen sollen gesellschaftliche Stigmata abbauen und Gewalt vorbeugen. Zudem sind härtere Strafen für Stalking, Körperverletzung und digitale Gewalt, insbesondere Deepfake-Pornografie, dringend nötig. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen und eine vorbehaltlose Anwendung der Istanbul-Konvention stellen wir den Schutz von Frauen und ihren Kindern sicher und leisten einen entscheidenden Beitrag zur Gewaltprävention und Opferunterstützung.

Parallel zu unserem Antrag haben wir auch den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt behandelt. Wenngleich wir die Ziele dieses Entwurfs teilen, sehen wir ihn inhaltlich kritisch. Zunächst ist festzustellen, dass die Ampel-Bundesregierung und insbesondere die grüne Bundesfrauenministerin in den drei Jahren ihrer Amtszeit bisher exakt gar nichts für von Gewalt bedrohte Frauen erreicht haben. Der von der Rest-Ampel behauptete Zeitdruck ist daher künstlich gemacht. Kritisch anzumerken ist außerdem, dass die Hilfeleistung erst in die Zukunft – ab 2030 – wirksam werden soll. Der berechtigte Personenkreis ist überdies unklar und umfasst auch Personen, bei denen wir eine besondere Hilfsbedürftigkeit nicht erkennen können. Auch ist die Finanzierung nicht mit den Ländern geklärt – diese müssen dem Gesetz im Bundesrat aber zustimmen, was so absolut unsicher ist.


Konkurrierende Lieferkettengesetze

In dieser Woche haben wir erneut unseren Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Lieferkettengesetzes in das Plenum des Deutschen Bundestages eingebracht. Bundesminister Robert Habeck hat sich bereits vor geraumer Zeit dafür ausgesprochen, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Lieferkettengesetz) für zwei Jahre auszusetzen. Passiert ist von Seiten des Ministers Habeck und der Bundesregierung gleichwohl seither – nichts. Zum Hintergrund: Das deutsche Lieferkettengesetz vom 16. Juli 2021 verpflichtet seit dem 1. Januar 2023 Unternehmen ab einer bestimmten Größe, Sorgfaltspflichten in Bezug auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu beachten. Im Sommer 2024 hat die EU eine Lieferkettenrichtlinie beschlossen. Diese ist innerhalb von zwei Jahren in deutsches Recht umzusetzen. Sie geht in verschiedenen Bereichen über das Lieferkettengesetz hinaus (u.a. erweiterte Sorgfaltspflichten, zivilrechtliche Haftung, andere Unternehmensgrößen).

Es hat keinen Sinn, an den Verpflichtungen aus dem deutschen Lieferkettengesetz festzuhalten, während sich die Unternehmen bereits auf die neuen Verpflichtungen aus der Europäischen Lieferkettenrichtlinie vorbereiten. Diese vermeidbare Mehrbelastung hätte einen nicht gerechtfertigten Wettbewerbsnachteil deutscher Unternehmen auf dem internationalen Markt zur Folge. Die Aussetzung des Lieferkettengesetzes wäre ein einfacher und dringend erforderlicher Beitrag zum Abbau von Bürokratie und lässt sich mit unserem Gesetzesentwurf schnell umsetzen. Die Doppelbelastung deutscher Unternehmen muss vermieden werden. Es braucht jetzt sofort ein Belastungsmoratorium, damit die deutsche Wirtschaft aus der Krise findet.

Herzliche Grüße

Ihr Günter Krings