KringsBrief vom 5. Juli 2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Staat hat die Verpflichtung, besonders verletzliche Personen – neben Kindern insbesondere Frauen, aber auch Senioren und Menschen mit Behinderung – effektiv zu schützen. In unseren Städten müssen wir tagtäglich von Messerangriffen – nicht selten mit tödlichem Ausgang –, sexuellen Übergriffen und Gewalt gegen Frauen erleben. Übergriffe im häuslichen Umfeld und Gewalttaten sind keine tragischen Einzelfälle, dies belegt die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatistik und das Lagebild "Häusliche Gewalt". Im Jahr 2023 wurden über 256.000 Menschen – meist Frauen – in Deutschland Opfer häuslicher Gewalt. Gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Anstieg um 6,5 Prozent. 155 Frauen und 24 Männer sind im Jahr 2023 durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet worden. Und im Durchschnitt gibt es jeden Tag zwei Gruppenvergewaltigungen in Deutschland. Die Gewaltkriminalität stieg im letzten Jahr gar um 8,6 Prozent und befindet sich inzwischen auf dem höchsten Stand seit 2007. Zu dieser Steigerung beigetragen haben nicht zuletzt die inzwischen knapp 9.000 Messerangriffe. Diese Zahlen sind eine bittere Mahnung an uns als Gesetzgeber. Wir als Unionsfraktion lassen es nicht zu, dass die Bundesregierung sie einfach abheftet und zur Seite legt! Genau so macht es aber die Ampel: Die letzte substanzielle kriminalitätspolitische Maßnahme, auf die sich diese Ampel-Regierung noch einigen konnte, war die Freigabe von Cannabis.
Wir hingegen legen auf meine Initiative hin in dieser Woche mit unserem Gesetzentwurf ein Bündel von Maßnahmen vor, mit dem wir vor allem besonders verletzliche Personen besser vor Gewalttaten schützten. Wir regeln die elektronische Fußfessel zur wirksamen Kontrolle von Schutzmaßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz. Im Strafrecht wollen wir das Merkmal „unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit“ beim Mord sowie bei der gefährlichen Körperverletzung und dem schweren Raub einführen. Ebenfalls zum Schutz von Frauen wollen wir das Mindeststrafmaß für Gruppenvergewaltigungen auf fünf Jahre heraufsetzen. Gewalt darf nicht immer mehr zur alltäglichen Realität in unseren Städten werden. Deshalb sollen die Geldstrafen bei Körperverletzungen im Normalfall mindestens 90 Tagessätze betragen. Wer eine Körperverletzung mit einer Schusswaffe oder einem Messer verübt, soll für mindestens ein Jahr in Haft.
Wer wie die Bundesinnenministerin die Mordtaten ausländischer Täter hingegen als Integrationsversagen der deutschen Gesellschaft verharmlost, verspielt das Vertrauen in unseren Rechtsstaat leichtfertig. Unser Gesetzentwurf hingegen unterstreicht: Als Union stehen wir ohne Wenn und Aber für einen schützenden und strafenden Rechtsstaat.
Den Link zu meiner gestrigen Rede finden Sie unten.
Aktuelle Stunde zu Gewalttätern in Parallelgesellschaften
An unseren Gesetzentwurf schließt sich die von unserer Fraktion beantragte Aktuellen Stunde nahtlos an: Wir haben am Mittwoch zu dem Thema „Gewalttäter aus Parallelgesellschaften: Ursachen und Konsequenzen der Tat von Bad Oeynhausen ehrlich benennen“ eine dringend notwendige Debatte geführt.
Der Mord an dem 20-jährigen Philippos T. im Kurpark von Bad Oeynhausen durch einen 18-jährigen Syrer hat Deutschland erschüttert und bewegt. Die grausame und erbarmungslose Tat fügt sich ein in eine Reihe weiterer schwerer Gewaltverbrechen in den letzten Wochen und Monaten, oftmals begangen durch junge, ausländische Täter. Den Taten gemein ist der nichtige oder gar nicht vorhandene Anlass und die darauffolgende enthemmte Gewalt, sei es durch Messer und andere Waffen oder durch brutale Schläge und Fußtritte.
Diese Taten werfen Fragen auf – grundlegende Fragen danach, wohin sich unsere Gesellschaft entwickelt, wie sicher wir im Alltag leben, wie der Staat unsere Sicherheit gewährleistet. Und auch danach, welche Auswirkungen die Regierungspolitik der ungesteuerten Migration auf unser Zusammenleben hat und in der Zukunft weiter haben wird.
Der brutale Mord von Bad Oeynhausen zeigt dringenden politischen Handlungsbedarf in drei wesentlichen Bereichen auf: Beim Strafrecht, beim Einfordern von Integration und bei der Migrationspolitik insgesamt.
Erstens: Polizei und Justiz müssen alle Straftaten – insbesondere von Jugendlichen und Heranwachsenden – schnell und wirksam ahnden. Die lange Strafakte des Täters von Bad Oeynhausen und das bisherige Ausbleiben jeglicher Konsequenzen daraus zeigt symptomatisch, was bei jungen Straftätern schiefläuft. Wir wollen das Strafrecht für „Heranwachsende“ zwischen 18 und 21 Jahren wieder vom Kopf auf die Füße stellen: Bei Heranwachsenden soll das Erwachsenenstrafrecht gelten – und nicht, wie bisher, fast immer das Jugendstrafrecht. Bereits im April – als die Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik erstmals vorlagen und die deutliche Zunahme junger und ausländischer Täter auswies – haben wir Bundesinnenministerin Faeser aufgefordert, einen Bund-Länder-Aktionsplan zur Kriminalitätsbekämpfung vorzulegen. Seither ist nichts geschehen. Stattdessen übt sich die Bundesinnenministerin in diffuser Täter-Opfer-Umkehr.
Zweitens: Integration muss durch klare Regeln von jedem einzelnen Einwanderer eingefordert werden. Lehrer, Sozialarbeiter, Jugendämter sowie Polizei und Justiz brauchen dafür die eindeutige Rückendeckung der Politik. Die Bundesregierung fällt ihnen jedoch in den Rücken und hat die Anforderungen an echte Integration zuletzt abgebaut: Bei Geduldeten wurde die Wartezeit für ein Dauer-Aufenthaltsrecht massiv reduziert. Mit dem sogenannten „Chancen-Aufenthaltsrecht“ ebnete die Bundesregierung auch Identitätsbetrügern der Weg zum Bleiberecht. Die Voraussetzungen der Einbürgerung wurden gesenkt, das Erfordernis der „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ gestrichen, die Einbürgerung auch bei Sozialleistungsbezug erleichtert. Hiervon gehen fatale Signale aus, die in bestimmten Migrantengruppen als Signale der Schwäche unseres Staates und unserer Gesellschaft verstanden werden.
Drittens: Schließlich müssen wir die irreguläre Migration wirksam begrenzen. Die hohe Zahl der Asylsuchenden überfordert die Aufnahmekapazitäten und Integrationsmöglichkeiten Deutschlands bei Weitem. Wir wollen die Kontrolle über die Einwanderung nach Deutschland zurückgewinnen, irreguläre Migration stoppen und Migration insgesamt auf ein integrierbares Maß begrenzen.
Ich bin überzeugt: Wenn nach einer aktuellen Umfrage 70 % der Menschen in unserem Land meinen, der Staat sei mit seinen Aufgaben überfordert, dann ist vornehmste Aufgabe der Politik jetzt, verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen. Dazu gehört, die Innere Sicherheit als Kernfunktion des Staates zu garantieren.
Grenzkontrollen auch nach der EM beibehalten
Ebenfalls zur Verbesserung der inneren Sicherheit haben wir als CDU/CSU-Fraktion einen Antrag mit dem Titel „Die Grenzkontrollen haben sich bewährt – Deutschlands Grenzen auch über die Europameisterschaft hinaus schützen“ in den Bundestag eingebracht. Damit greifen wir das aktuelle Thema der Binnengrenzkontrollen während der Fußball-Europameisterschaft auf. Die Notwendigkeit für Grenzkontrollen an den deutschen Grenzen haben die jüngsten Maßnahmen gezeigt: Seit dem 7. Juni 2024 schützt die Bundespolizei alle land-, luft-, und seeseitigen deutschen Grenzen. In diesen drei Wochen vollstreckte die Bundespolizei an den Grenzen 603 offene Haftbefehle, stellte 85 Fahndungstreffer mit Bezügen zur politisch-motivierten Kriminalität fest, nahm 150 Schleuser fest, und stellte 4.659 unerlaubte Einreisen fest.
Wir fordern deshalb, die Notifizierung der Grenzkontrollen an allen deutschen Grenzen bis auf weiteres über die Dauer der Fußball-Europameisterschaft hinaus zu verlängern, um der Bundespolizei so lageangepasste Grenzkontrollen zu ermöglichen. Diese Maßnahmen können ohne gravierende Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Verkehr durchgeführt werden – was auch ganz praktisch zeigt, dass kontrollierte Grenzen eben auch offene Grenzen bleiben. Die Bundespolizei hat hinreichende Erfahrungen, um die Kontrollen so flexibel und lageangepasst vorzunehmen, dass Auswirkungen auf die Öffentlichkeit minimiert werden.
Balkonkraftwerke in abgespeckter Version
Gestern haben wir in 2./3. Lesung unseren Entwurf für ein Gesetz zum beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken abschließend beraten. Parallel dazu wurde in verbundener Debatte auch den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen behandelt. Mit dem letztgenannten Entwurf soll im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) eine Beschlusskompetenz für virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen geschaffen werden. Überdies wird im Wohnungseigentumsrecht und im Mietrecht die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen.
Mit steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen (sog. Balkonkraftwerken) können Haushalte, egal ob Mietpartei oder Eigentümer, einen Teil des von ihnen benötigten Stroms selbst erzeugen. Dies reduziert die Stromkosten, macht unabhängiger und leistet einen Beitrag zum Klimaschutz. Diese Möglichkeit ist ein kostengünstiger Einstieg in die Nutzung Erneuerbarer Energien, der unkompliziert und leicht realisierbar für alle sein muss. Derzeit besteht kein Anspruch für Mieter und Wohnungseigentümer, steckerfertige Photovoltaik-Anlagen eigenständig installieren zu dürfen. Vielmehr ist dies von der Zustimmung des Vermieters bzw. bei Wohneigentumsobjekten von der Eigentümergemeinschaft abhängig. Diese Zustimmungserfordernisse stellen große Hindernisse beim beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken dar. Mit unserem Gesetz werden Ansprüche von Mietern und Eigentümern für die Anbringung und Nutzung von Balkonkraftwerken geschaffen.
Auch wenn die Ampel nicht die Souveränität hatte, unserem Antrag zuzustimmen, so haben wir durch ihn aber den weitgehend inhaltsgleichen Gesetzentwurf der Bundesregierung ausgelöst. In der Sache haben wir mit unserem Anliegen nach einem Fortschritt für die Interessen der Mieter und Wohnungseigentümer Erfolg gehabt und einen Beitrag zum Klimaschutz erzielen können.
Heute endet das erste Halbjahr des Parlamentsbetriebs und der Bundestag geht in die parlamentarische Sommerpause. Wie immer nutze ich diese Zeit gern, um Termine im Wahlkreis wahrzunehmen und mich mit Mönchengladbacher Bürgern und Unternehmen auszutauschen. Ich freue mich, wenn wir uns bei der einen oder anderen Gelegenheit treffen. Sprechen Sie mich gern an!
Herzliche Grüße
Ihr Günter Krings
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