KringsBrief vom 30. Oktober 2020

30.10.2020

Diesmal mit den Themen:
Verschärfte Corona-Maßnahmen, Familienförderung, Härtere Strafen für Pädokriminelle

 

KringsBrief vom 30. Oktober 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Tempo der Ausbreitung des Corona-Virus verschärft die Pandemielage täglich. Wir sehen einen exponentiellen Anstieg der Zahlen mit Verdopplungszeiten, die sich stark verkürzt haben. Das gilt für die Zahl der Infizierten genauso wie die Zahl der Intensivpatienten und der Menschen, die künstlich beatmet werden müssen. Falls es bei dieser Dynamik bleibt, kommt unser Gesundheitssystem in einigen Wochen an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit. Deswegen müssen wir jetzt zügig handeln und wirksame Maßnahmen ergreifen. Diese Maßnahmen müssen geeignet und erforderlich sein, eine akute nationale Gesundheitsnotlage zu vermeiden.

Eines der wichtigsten Instrumente zur Eindämmung der Pandemie ist die Nachverfolgung der Infektionsketten. Viele Gesundheitsämter schaffen das allerdings nicht mehr. Infektionsketten können so nicht mehr unterbrochen werden und die Kontrolle über das Virus geht verloren. So bitter es ist: Wir müssen deshalb unsere Kontakte deutlich reduzieren und damit die Gefahr der Ansteckung erheblich vermindern. Wir brauchen jetzt im Herbst eine nationale Kraftanstrengung.

Bund und Länder haben gemeinsam harte Maßnahmen beschlossen, die gut geeignet sind, das Infektionsgeschehen einzudämmen. Dabei haben gerade wir in der Union darauf geachtet, dass das wirtschaftliche Leben weitgehend aufrechterhalten werden kann. Branchen, die durch Schließungen besonders belastet sind, werden auch besondere Hilfe erhalten. Außerdem ist für uns wichtig, dass Schulen und Kitas weiterhin offenbleiben. Um dies garantieren zu können, brauchen wir leider konsequente Auflagen für die Beschränkung von Kontakten im Privaten und im Freizeitbereich. Das ist sicher eine Zumutung für viele, aber leider für eine begrenzte Zeit notwendig. Deswegen bitte ich Sie um Verständnis für diese Maßnahmen – im Interesse unserer gesamten Gesellschaft.

* Wichtigste Maßnahme in der kommenden Zeit wird es sein, Abstand zu halten und Kontakte zu verringern. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
* Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet, jedoch in jedem Fall mit maximal 10 Personen (Kontaktbeschränkungen).
* Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
* Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören unter anderem Theater, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Bordelle, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen, der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen - mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.
* Schulen und Kindergärten bleiben offen. Die Länder entscheiden über die erforderlichen Schutzmaßnahmen.
* Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden. Gottesdienste finden weiterhin statt.
* Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Ausnahmen sind die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause, sowie der Betrieb von Kantinen.
* Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie zum Beispiel Kosmetikstudios und Massagepraxen werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben geöffnet.
* Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen insgesamt geöffnet. Für die von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für die finanziellen Ausfälle zu entschädigen.
* Der Bund wird die bestehenden Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern (Überbrückungshilfe III). Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbstständigen.
* Auch in der Pandemie wollen wir in Industrie, Handwerk und Mittelstand sicheres Arbeiten möglichst umfassend ermöglichen. Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Bund und Länder fordern die Unternehmen eindringlich auf, jetzt wieder angesichts der hohen Infektionszahlen, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit oder mobiles Arbeiten zuhause zu ermöglichen.
* Regelungen zum Schutz besonders vulnerabler Gruppen dürfen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen. Dazu gehört auch, dass Pflegeheime und Krankenhäuser im Rahmen der nationalen Teststrategie die Antigen-Schnelltests großzügig nutzen können, um Personal, Besucher, sowie Patienten und Bewohner zu schützen, ohne sie von der Außenwelt abzuschneiden.
* Bund und Länder werden die Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahmen flächendeckend verstärken.


Steuerliche Entlastungen ab 2021

Doch nicht nur die Bekämpfung der Corona-Pandemie stand diese Woche auf der Tagesordnung des Bundestages. Mit der erneuten Stärkung und Förderung von Familien haben wir uns im Plenum  einer der Herzensangelegenheiten der Union gewidmet. So freue ich mich, dass der Bundestag gestern den Weg für das Zweite Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen abschließend beraten und beschlossen hat. Konkret bedeutet das: Ab dem Jahreswechsel steigt das Kindergeld für das erste und zweite Kind auf jeweils 219 Euro, für das dritte Kind auf 225 Euro und für jedes weitere Kind auf 250 Euro. Entsprechend werden auch die Freibeträge angepasst.

Gleichzeitig verhindert die Union erneut – nunmehr seit acht Jahren – eine schleichende Steuererhöhung durch die sogenannte kalte Progression. Die Anhebung der Freibeträge und die Verschiebung des Steuertarifs zu Gunsten der Steuerpflichtigen entlasten vom Azubi bis zum Unternehmer alle Steuerzahler. Es wird auch in den kommenden Jahren keine zusätzliche Belastung aufgrund der Inflationsentwicklung geben.

Ebenfalls von der Reform profitieren Behinderte, Pflegebedürftige und deren Angehörige. So wurde gestern eine Verdoppelung der Behinderten-Pauschbeträge und die Aktualisierung der Systematik beschlossen. Es ist das erklärte Ziel der Unionsfraktion, dass die Betroffenen eine wirkliche Hilfe im Alltag erfahren. Es sollte schließlich nicht vergessen werden, dass mehr als sieben Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland nicht durch Einrichtungen oder besondere Dienste der Behindertenhilfe unterstützt werden.

So wird der Betrag bei einem Grad der Behinderung von 50 Prozent auf 1.140 Euro steigen, bei 100 Prozent auf 2.840 Euro. Auch wird eine Pauschale künftig bereits bei einem Grad der Behinderung von 20 Prozent gewährt. Die Erhöhung und Ausweitung vermeidet in vielen Fällen den aufwändigen Einzelnachweis von Aufwendungen.

Zudem wird ein behinderungsbedingter Fahrkosten-Pauschbetrag eingeführt. Bei einem Grad der Behinderung kleiner als 50 wird künftig auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung des Pauschbetrags verzichtet.

Nicht zuletzt wird der Pflege-Pauschbetrag bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 erhöht und für die Pflege von Personen mit den Pflegegraden 2 und 3 neu eingeführt. So kann der Pflege-Pauschbetrag künftig auch unabhängig vom Vorliegen des Kriteriums ‘hilflos’ bei der zu pflegenden Person geltend gemacht werden.

Gemeinsam mit der bereits beschlossenen Abschaffung des Solis für die allermeisten Menschen bedeuten die gestern beschlossenen Reformen ab dem kommenden Jahr eine steuerliche Entlastung von knapp 25 Milliarden Euro jährlich. Die Bürgerinnen und Bürger haben so mehr Geld in der Tasche - und das nutzt natürlich auch der Konjunktur.

Neben Investitionen in die Infrastruktur wie Kindergärten und Schulen werden in dieser Legislaturperiode besonders Familien finanziell stark entlastet. Mit der nun beschlossenen weiteren Erhöhung des Kindergeldes um 15 Euro und der Anpassung der Kinderfreibeträge setzen wir ein zentrales Anliegen des Koalitionsvertrages um. Dazu haben wir aufgrund der Corona-Situation mit dem Familienbonus, der Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende und der Verlängerung des Baukindergeldes Familien in der Krise geholfen. Mit dem Starke-Familien-Gesetz wurde bereits zuvor eine Milliarde Euro in den Kinderzuschlag investiert.

Neben der steuerlichen Entlastung für Familien war es der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auch ein zentrales Anliegen, endlich die Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung zu erhöhen und somit an die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre anzupassen. Auch hier hat die Unionsfraktion ein wichtiges Projekt des Koalitionsvertrags umgesetzt.


Härtere Strafen für Pädokriminelle – Besserer Schutz für Kinder

Bergisch Gladbach, Staufen oder Lügde – die Missbrauchsfälle der letzten Monate sind die spektakulärsten Beispiele einer grauenvollen Polizeistatistik: Demnach sind die Fälle von Kindesmissbrauch im Jahr 2019 um 11 Prozent gestiegen – fast 16.000 Kinder und Jugendliche wurden 2019 in Deutschland Opfer sexueller Übergriffe. Und eine weitere Zahl rief Entsetzen hervor: Nach Angaben der EU-Innenkommissarin Ylva Johansson sei während des Corona-Lockdowns im Frühjahr die Nachfrage nach Kinderpornografie in einigen Ländern der EU um 30 Prozent gestiegen.

In den vergangenen Jahren konnten zwar beeindruckende Ermittlungsergebnisse erzielt werden, aber die Dunkelziffer ist vermutlich sehr hoch. Mit dem heute im Bundestag in erster Lesung diskutierten „Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder“ werden Kinder besser geschützt. Und endlich zahlreiche langjährige Forderungen der Union umgesetzt.

So stuft man die Verbreitung, den Besitz und die Besitzverschaffung von Kinderpornografie endlich von einem „Vergehen“ zu einem „Verbrechen“ hoch. Für die Verbreitung von Kinderpornografie sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor (bisher drei Monate bis fünf Jahre). Das gewerbs- und bandenmäßige Verbreiten soll künftig mit Freiheitsstrafen von zwei bis 15 Jahren geahndet werden können (bisher sechs Monate bis zehn Jahre). Zudem sieht das neue Gesetz eine effektivere Strafverfolgung, mehr Prävention und eine bessere Qualifizierung der Justizbehörden vor.

Ein weiterer wichtiger Punkt, in dem sich die Union durchgesetzt hat, betrifft die Fristen für die Aufnahme von relevanten Verurteilungen in Führungszeugnisse: So werden künftig kinderschutzrelevante Verbrechen erst nach zwanzig Jahren aus dem erweiterten Führungszeugnis gelöscht. Auf diese Weise verhindert man, dass pädophil veranlagte Täter etwa als Jugendtrainer in engen Kontakt mit Kindern kommen können.

Herzliche Grüße

Ihr Günter Krings