KringsBrief vom 3. März 2023

03.03.2023

Die Themen der Woche:
Zeitenwende lässt auf sich warten, Sondertribunal einrichten, Kollaps der Ziviljustiz verhindern, Aufklärung im Fall Schwesig

 

KringsBrief vom 3. März 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 24. Februar des letzten Jahres hat der Angriffskrieg Russlands die Grundlagen der internationalen Ordnung massiv beschädigt. Deswegen haben ich und meine Fraktion die Ankündigung einer Zeitenwende in der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik durch Kanzler Scholz begrüßt und unterstützt.

Wo stehen wir nun nach einem Jahr der Zeitenwende? Leider wird die Zeitenwende nur mit vielen Worten angekündigt, ohne dass viel passiert ist. Die Ampel verschleppt, verzögert und verstolpert die Anpassung der Außen- und Sicherheitspolitik Deutschlands an die neuen Realitäten. Den Ankündigungen der Ampel müssen nun endlich entschlossene Taten folgen. Das vom Bundestag bereitgestellte 100 Milliarden Sondervermögen muss endlich bei der Bundeswehr ankommen, das Beschaffungswesen des Verteidigungsministeriums muss reformiert werden und das 2-Prozent-Ziel muss schnellstens eingehalten werden.

Neben der humanitären und militärischen Unterstützung der Ukraine brauchen wir unbedingt auch eine Antwort der Völkergemeinschaft im Namen von Recht und Gerechtigkeit. Hier hätte die Ampel diese Woche die Zeitenwende gemeinsam mit uns voranbringen können. Wir fordern nämlich bereits seit zehn Monaten ein internationales völkerrechtliches Sondertribunal, dessen Einrichtung erforderlich ist, um die Verantwortlichen der russischen Aggression in der Ukraine vor Gericht zu stellen. Das habe ich in dieser Woche erneut in meiner Rede im Plenum des Deutschen Bundestages gefordert.

Die Einrichtung eines Sondertribunals ist erforderlich, um die Verantwortlichen der russischen Aggression in der Ukraine vor Gericht zu stellen. Der Internationale Strafgerichtshof kann zwar russische Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf ukrainischem Gebiet verurteilen. Der Straftatbestand des Verbrechens der Aggression, also der Planung oder Ausführung des Angriffskrieges, kann dort dagegen nicht verhandelt werden. Denn weder die Ukraine noch die Russische Föderation haben das Römische Statut und seine Änderungen im Zusammenhang mit dem Verbrechen der Aggression ratifiziert. Und eine Zuweisung dieses Verbrechens an den Strafgerichtshof über den Sicherheitsrat wird ausscheiden, weil dies ein russisches Veto immer verhindern wird. Solange das Statut des Strafgerichtshofs nicht angepasst werden kann, brauchen wir daher ein Sondertribunal. Und zwar nicht als hybrides Gericht, denn das könnte nur nationales ukrainisches Recht anwenden und würde den Eindruck einer Ohnmacht des Völkerrechts nur verstärken. Die klare Mehrheit bei der erneuten Verurteilung Russlands in der UN-Generalversammlung zeigt uns: Es gibt eine reelle Chance, dass mit Unterstützung der UN-Generalversammlung ein solches völkerrechtliches Tribunal eingerichtet werden kann. Dabei ist Deutschlands Mittun von entscheidender Bedeutung.

Bisher fand unser Antrag bedauerlicherweise keine Mehrheit. Und auch die Ampel hat bisher keinen eigenen Antrag zur Einrichtung eines Sondertribunals vorgelegt. Jedoch verdient dieses Anliegen angesichts des tapferen Freiheitskampfes der Ukrainer und angesichts der besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für ein starkes Völkerrecht, eine breite Mehrheit im Deutschen Bundestag. Deswegen habe ich diese Woche nochmals allen Fraktionen der Ampel-Koalition signalisiert, dass unsere Hand weiter ausgestreckt bleibt, um eine gemeinsame fraktionsübergreifende Lösung zu erarbeiten.


Kollaps der Ziviljustiz verhindern

Doch auch die heimische Justiz braucht dringend unsere Schützenhilfe: Die Belastung der deutschen Ziviljustiz durch Massenverfahren – also durch Verfahren mit gleicher Tatsachengrundlage, aber einer Vielzahl von Klägerinnen und Klägern, wie etwa im Zuge des VW-Abgasskandals – nimmt seit Jahren zu. Es hat mittlerweile ein Ausmaß erreicht, das die Funktionsfähigkeit der Justiz ernsthaft gefährdet. Richterinnen und Richter arbeiten teilweise weit über ihrer Belastungsgrenze, nach Rechtsschutz suchende Bürgerinnen und Bürger warten mitunter Jahre auf eine rechtskräftige Entscheidung. Die sich im Bereich von Massenverfahren intensivierende Bindung von Personal hat Auswirkungen auf die gesamte Justiz. Hier besteht dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf, um die Funktionsfähigkeit der Ziviljustiz zu erhalten. Deswegen hat die CDU/CSU-Fraktion unter meiner Federführung als Vorsitzender der Arbeitsgruppe Recht einen Antrag eingebracht, in dem wir die Bundesregierung auffordern, im Zivilprozessrecht bei Verfahren mit gleicher Tatsachengrundlage Erleichterung in der Bewältigung der Klageflut durch die Zivilgerichte zu schaffen. Dazu müssen neue Instrumente geschaffen bzw. gefördert werden, die eine effiziente und ressourcenschonende Bearbeitung von Massenverfahren ermöglicht, wie z.B. Vorabentscheidungsverfahren oder Künstliche Intelligenz. Wir müssen unseren Rechtsstaat weiterhin stärken, denn ein vertrauenswürdiger Rechtsstaat ist Grundlage für eine stabile Demokratie.


Aktuelle Stunde zu Ministerpräsidentin Schwesig und der Klimastiftung in Mecklenburg-Vorpommern

Die ungeheuerlichen Vorgänge rund um die sogenannte „Stiftung Klima- und Umweltschutz“ in Mecklenburg-Vorpommern waren in dieser Woche Anlass für eine Aktuelle Stunde auf Antrag meiner Fraktion. Gerade weil bis 2021 auch die CDU als Juniorpartner in der Landesregierung vertreten war, ist uns eine lückenlose Aufklärung der Vorgänge wichtig. Denn die entscheidenden und immer noch ungeklärten Fragen sind nach wie vor: Wer wusste wann was? Warum kam es immer wieder zu „Pannen“ bei der Finanzverwaltung, wenn es um diese Stiftung geht? Welche politische Einflussnahme hat es gegeben? Warum wurde der Parlamentarische Untersuchungsausschuss nicht zeitnah informiert?

Wir wissen, dass im Januar 2021 die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern unter SPD-Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Eilverfahren die sogenannte „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ gründete. Diese Stiftung ist aber nicht gemeinnützig, denn sie erhielt vom russischen Unternehmen Gazprom 2021 ein Vermögen in Höhe von 20 Mio. Euro. Im Folgenden gab es eine intensive öffentliche Diskussion darüber, ob die Stiftung anlässlich dieser Zuwendung knapp 10 Mio. Euro Schenkungsteuer zahlen müsse oder nicht. Schlussendlich wurde ein entsprechender Bescheid zwar erlassen, gegen diesen setzt sich die Stiftung aber gerichtlich zur Wehr.

Erneute Brisanz erhielt der Sachverhalt nun durch eine Berichterstattung, nach der die lange Zeit „verloren gegangene“ Schenkungsteuererklärung der Stiftung von einer nicht zuständigen Finanzbeamtin des Finanzamtes Ribnitz-Damgarten in Panik verbrannt worden sein soll. Hiervon sollen zumindest Finanzminister Dr. Geue als auch die Justizministerin Bernhardt bereits seit Anfang Mai 2022 Kenntnis gehabt haben. Währenddessen wurde öffentlich weiter nach den Unterlagen gefahndet. Auch der in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzte Parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Klimastiftung erfuhr von diesen Vorkommnissen erst im Dezember 2022.

Die dubiosen Geschehnisse rund um die sogenannte „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ müssen umgehend und umfassend aufgeklärt werden. Ministerpräsidentin Schwesig steht in der Pflicht, echten Aufklärungswillen an den Tag zu legen und politisch Verantwortung für die Zustände in der Finanzverwaltung zu übernehmen. Und die SPD-Schweigemauer um diese Gazprom-Stiftung muss endlich durchbrochen werden.

Herzliche Grüße
Ihr Günter Krings