KringsBrief vom 27. Juni 2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit gezielten Wachstumsimpulsen, der Reduzierung illegaler Migration, der Stärkung der Ganztagsbetreuung sowie dem Haushaltsentwurf nimmt der Politikwechsel der neuen Regierung Fahrt auf. Mit diesen Maßnahmen setzen wir positive Impulse für eine umfassende Erneuerung und Zukunftsfähigkeit unseres Landes und für mehr Sicherheit. Dazu gehören neben dem beschlossenen Investitionsbooster, der Anpassung des Bundeskriminalamtgesetzes und der Änderung des Waffenrechts auch ein Wechsel in der Migrations- und Innenpolitik.
Aussetzung des Familiennachzugs
Die nach wie vor hohe Anzahl an Schutzsuchenden in Deutschland stellt die Aufnahme- und Integrationsfähigkeit der Länder und Kommunen vor unlösbare Kapazitätsprobleme. Im Jahr 2023 wurden beispielsweise 329.120, im Jahr 2024 229.751 Asylanträge gestellt. Über 300.000 Menschen stehen allein bei den nur „subsidiär Schutzberechtigten“ noch auf Wartelisten für Familiennachzug. Die Herausforderungen für Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Integration wachsen vor dem Hintergrund des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten. Zur Unterbringung bräuchte es noch mehr Wohnraum für zum Teil größere Familien sowie genügend Kita- und Schulplätze.
Nach bisheriger Rechtslage wurde ein Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten innerhalb eines Kontingents von 1.000 Visa pro Monat gewährt. Während für Beschränkungen des Familiennachzugs zu Asylberechtigten und Kontingentflüchtlingen strengere verfassungs- und europarechtliche Vorgaben gelten, hat der Gesetzgeber bei Einschränkungen des Nachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten einen weiten Spielraum. Außerhalb von Europa gibt es diesen „subsidiären Schutz“ überhaupt nicht – und in den meisten EU-Ländern keinen Familiennachzug zu diesen Personen. Das Gesetz nutzt nun unseren Handlungsspielraum und greift damit nicht nur ein Vorhaben des Koalitionsvertrags, sondern auch eine Forderung der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder aus dem Oktober 2024 auf. Wie im Koalitionsvertrag festgelegt, wird aufgrund der vorgesehenen Regelung zunächst für zwei Jahre nach Inkrafttreten kein Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten mehr gewährt. Da hier zu 90% Syrer betroffen sind, hoffen wir, dass in den nächsten beiden Jahren die Lage in Syrien (weiter) stabilisiert und damit auch ein Zusammenleben von Familien in Syrien wieder sicherer möglich wird.
Wichtig ist hier noch folgendes zu wissen: Wer als „subsidiär Schutzberechtigter“ schon einige Jahre bei uns lebt, arbeitet und mit seinem Einkommen sich und seine Familie ernähren kann, der kann eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Damit kann er hierbleiben, seine Familie nachholen und deutscher Staatsbürger werden. Und so macht es ja zurecht auch der Rest der Welt: Wer sich selbst finanziert und im heimischen Arbeitsmarkt gebraucht wird, kann natürlich bleiben. Alle anderen müssen auf Dauer in ihre Heimat zurück, gerade weil sie dort dann wieder ein selbstbestimmtes Leben führen können.
Das heute im Bundestag beschlossene Gesetz macht darüber hinaus eine Änderung aus der letzten Legislaturperiode rückgängig und fügt das Wort „Begrenzung“ in die Zielbestimmung des Aufenthaltsgesetzes wieder ein. Damit wird klargestellt, dass das Aufenthaltsgesetz nicht nur der Steuerung, sondern auch der Begrenzung des Zuzugs nach Deutschland dient. Dies sendet ein klares Signal, dass bei der Anwendung des Aufenthaltsrechts die Integrations- und Aufnahmefähigkeit des Staates zu berücksichtigen ist, unerlaubte Einwanderung begrenzt und die Durchsetzung der Ausreisepflicht konsequent verfolgt wird.
Ich habe dazu heute früh bei Phoenix auch ein längeres Interview gegeben. Unten habe ich das Video dazu verlinkt.
Verlängerung der Mietpreisbremse
Gestern habe ich im Bundestag eine Rede anlässlich der 2./3. Lesung des Gesetzes zur Verlängerung der Mietpreisbremse gehalten. Dieses Gesetz hat für viele Mieter, aber auch Vermieter in Deutschland unmittelbare Bedeutung: die Verlängerung der Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten bis zum 31. Dezember 2029.
Schon die Tatsache, dass wir diese Regelung in einer gemeinsamen Initiative der Fraktionen von CDU/CSU und SPD eingebracht haben, zeigt: Diese Koalition steht für einen fairen Interessenausgleich zwischen Mieterinnen und Mietern einerseits und Vermieterinnen und Vermietern andererseits. Denn wir wollen, dass Wohnen bezahlbar bleibt. Aber wir wissen eben auch: Wenn Vermieter kein Geld mehr mit der Vermietung verdienen, wird das den Wohnungsmangel in vielen Ballungsräumen nicht kleiner, sondern größer machen. Wir treten für ein Mietrecht ein, das auf dem Boden unserer sozialen Marktwirtschaft steht.
Wir haben uns die Entscheidung zur Verlängerung der Mietpreisbremse im Einzelnen nicht leicht gemacht; denn wir wissen auch: Die eigentlichen Probleme auf den Wohnungsmärkten lösen wir natürlich nicht durch Preisregulierung, sondern durch Neubau. Deshalb wird die Bundesregierung es nicht länger hinnehmen, dass der Wohnungsneubau wie in den letzten Jahren stagniert, dass die Zahl der Baugenehmigungen rückläufig bleibt und es einfach viel zu lange dauert, bis neue Wohnungen tatsächlich fertiggestellt werden. Wir unterstützen daher die Bemühungen der Bauministerin, mehr, schneller und preiswerter zu bauen, und wir dringen darauf, alte Zöpfe des Baurechts konsequent abzuschneiden.
Diese Verbesserungen müssen kommen. Aber sie werden natürlich nicht sofort ihre volle Wirksamkeit entfalten. Deshalb ist die Mietpreisbremse - befristet und rechtsstaatlich klar eingegrenzt - für einige Jahre noch ein notwendiges Instrument des Übergangs, um kurzfristig Menschen vor Verdrängung wirksam zu schützen.
Natürlich sorgen wir dafür, dass die Mietpreisbremse keine negativen Auswirkungen auf das Wohnungsangebot hat. Wenn mitunter behauptet wird, die Mietpreisbremse halte Bauherren davon ab, neuen Wohnraum zu schaffen, so ist das schlichtweg falsch; denn vom ersten Geltungstag dieses Instruments an sind Neubauten konsequent ausgenommen. Gerade, weil hier unsere Glaubwürdigkeit als Gesetzgeber auf dem Spiel steht, muss der Neubaustichtag beim Jahr 2014 bleiben. Es gilt daher unser Versprechen, dass Gebäude, die nach dem 1. Oktober 2014 gebaut wurden, nicht unter die Bremse fallen; denn anderenfalls würden uns diejenigen, die in unseren Städten im letzten Jahrzehnt den dringend benötigten Wohnraum zusätzlich geschaffen haben, zu Recht vorwerfen können, dass wir nachträglich in Planungsgrundlagen eingreifen und so Vertrauen enttäuschen. Wer aber das Vertrauen von Kapitalgebern zerstört, der gefährdet damit auch künftige Investitionen. Als Gesetzgeber können und müssen wir auch auf dem Feld des Mietrechts die Spielregeln setzen. Aber wir sollten niemals im laufenden Spiel die Tore verschieben.
Weil diese Koalition politische Verlässlichkeit wieder herstellen will, setzen wir auf eine gut begründete und befristete Verlängerung des bisherigen Schutzinstrumentes. Und wir setzen weiterhin auf eine differenzierte Anwendung durch die Länder. Wo die Landesregierungen tatsächlich angespannte Märkte durch Rechtsverordnungen feststellen, kann die Mietpreisbremse auch weiter gelten. Und wir setzen auf Flankierung durch Wohnungsbau, durch Wohngeld, durch soziale Wohnraumförderung.
Regierungserklärung zum NATO-Gipfel und Europäischen Rat
Die Sitzungswoche begann am Dienstag mit der Regierungserklärung von Bundeskanzler Merz zum NATO-Gipfel, der am 24. und 25. Juni in Den Haag stattfand. In seiner Rede hat der Bundeskanzler darauf hingewiesen, dass unser „european way of life“ u.a. durch das imperialistische Streben Russlands mehr denn je bedroht ist. Neben dem Krieg in der Ukraine sehen wir weitere überlappende Kriegs- und Krisenherde. Die Weltlage erfordert Führung und Handlungsfähigkeit. Hier wird man auf Deutschland schauen und sich an uns orientieren. Die Bundesregierung mit Bundeskanzler Merz an der Spitze hat Deutschland zurück auf die internationale Bühne gebracht. Den Worten müssen Taten folgen.
Die Bedrohungslage bestimmt die Ausrichtung der NATO. Zur Umsetzung der neuen Verteidigungspläne übernimmt Deutschland das zweitgrößte Fähigkeitspaket, was einen erheblichen Aufwuchs u.a. mit zusätzlichen Heeresverbänden sowie Luftverteidigungs- und Logistikfähigkeiten erfordert. Auf dem Weg zur größten konventionellen Armee Europas, wie vom Bundeskanzler als Zielmarke definiert, bedarf es enormen Kraftanstrengungen in den Bereichen Personal, Material und Infrastruktur. Die finanziellen Mittel dafür stehen zur Verfügung. Die NATO-Mitgliedstaaten wollen ihre Verteidigungsausgaben bis 2035 auf insgesamt 5% erhöhen. Deutschland will dieses Ziel bereits 2029 erreichen. Neben der NATO muss Europa ein erstzunehmender geopolitischer Akteur werden.
Wir brauchen den Mut zu großen Projekten und für zukunftsweisende Ideen. Im Sinne eines „Europas der Pioniere“ müssen diejenigen vorangehen, die diese Ideen haben. Von der Zukunft der Ukraine wird abhängen, wie wir zukünftig in Europa leben werden. Vor allem muss Europa endlich wettbewerbsfähiger werden und die schleichende Deindustrialisierung stoppen. Zur Stärkung des Binnenmarktes braucht es dringend weitere Handelsabkommen. Europa darf nicht Champion bei der Regulierung sein, sondern bei Innovation und Wirtschaftsstärke. Die nationale Migrationswende müssen wir auf Europa übertragen und das europäische Asylsystem GEAS fortentwickeln. In allen Themenfeldern wird der Europäische Rat richtungsweisende Entscheidungen treffen.
Beim NATO-Gipfel und beim Europäischen Rat wurde auch die Lage im Nahen und Mittleren Osten besprochen. Israel hat das Recht, sich gegen Bedrohungen seiner Existenz zur Wehr zu setzen. Der Angriff auf das iranische Atomprogramm war daher zumindest nachvollziehbar und es ist gut, dass das Mullahregime und sein Atomwaffenprogramm nun deutlich geschwächt sind. Nun muss eine weitere Eskalation verhindert und an den Verhandlungstisch zurückgekehrt werden. Und natürlich ist auch für Gaza ein Waffenstillstand dringend nötig.
Herzliche Grüße
Ihr Günter Krings
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