KringsBrief vom 27. Februar 2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Abschaffung des bisherigen Heizungsgesetzes ist ein wichtiges Signal für mehr Vernunft in der Klimapolitik. Klimaschutz gelingt nur, wenn die Menschen ihn mittragen - und Mittragen entsteht nicht durch Überforderung, sondern durch Planbarkeit und Fairness.
Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass viele Bürgerinnen und Bürger die alten Regelungen als starr, kurzfristig und schwer kalkulierbar empfunden haben. Vor allem Eigentümerinnen und Eigentümer waren verunsichert: verbindliche Quoten, enge Fristen und unklare Förderbedingungen haben vielen das Gefühl gegeben, überfordert zu sein.
Die Kritik am Heizungsgesetz der alten Ampel-Regierung haben wir ernst genommen. Das Ziel der Union ist es, Klimaschutz mit sozialer Zumutbarkeit und technologischer Offenheit zu verbinden. Wir setzen dabei auf Innovation und Wahlfreiheit statt auf pauschale Verbote. Technologieoffenheit ist kein Rückschritt, sondern die Voraussetzung für praktikable Lösungen.
Die pauschale Vorgabe eines Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandbauten entfällt. Auch Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten streichen wir. Das neue Gesetz wird keine Regelungen enthalten, die den Ausbau oder Wechsel bestehender funktionierender Heizungssysteme verpflichtend machen. Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden.
Mit den Eckpunkten des Gebäudemodernisierungsgesetzes werden auch Entlastungen bei der kommunalen Wärmeplanung für kleine Kommunen vereinbart. Dass die Wärmeplanung für kleine Kommunen bis 15.000 Einwohnern erheblich vereinfacht und im Aufwand reduziert werden soll, begrüße ich ausdrücklich. Das ist ein wichtiges Signal an die vielen kleine Städte und Gemeinden in Deutschland. Diese haben häufig nicht ausreichend eigene Personalkapazitäten und zudem aufgrund der aktuell erhöhten Nachfrage kaum Chancen, die erforderliche Beratung am Markt zu akquirieren. Diesen Druck nehmen wir den Kommunen mit der Neuregelung des Gebäudemodernisierungsgesetzes und den Vereinfachungen der Wärmeplanung.
Die Energiewende im Gebäudesektor bleibt natürlich weiterhin ein zentrales Anliegen. Sie muss aber realistisch, Schritt für Schritt und gemeinsam mit den Menschen und Kommunen gestaltet werden - nicht gegen sie.
Wieder Ordnung im Asylsystem – wir setzen GEAS um
Heute habe ich im Deutschen Bundestag die Debatte zur nationalen Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) eröffnet. Diese Reform ist ein entscheidender Schritt hin zu mehr Ordnung, Verlässlichkeit und Gerechtigkeit in unserer Asylpolitik.
Das bisherige Dublin-System hat in der Praxis einfach nicht funktioniert. Die Grundidee – dass derjenige EU-Staat zuständig ist, den ein Asylbewerber zuerst betritt – wurde zu oft unterlaufen. Zuständigkeiten wurden umgangen, Verfahren verschleppt, Überstellungen scheiterten. Sekundärmigration innerhalb Europas war nicht die Ausnahme, sondern vielerorts die Regel. Das hat Kommunen und Behörden in Deutschland über Jahre stark belastet.
Die GEAS-Reform schafft nun klarere und verbindlichere Regeln. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt nutzt mit seinem Gesetzentwurf die europäischen Spielräume, um Zuständigkeiten konsequent durchzusetzen. Künftig werden Verfahren an den Außengrenzen schneller durchgeführt, Identitäten frühzeitig festgestellt und Sicherheitsprüfungen verbindlich vorgenommen. Wer offensichtlich keinen Schutzanspruch hat, erhält schneller eine Entscheidung. Wer wirklich schutzbedürftig ist, bekommt rascher Schutz.
Zugleich stärken wir die Durchsetzungskraft des Rechtsstaats. Wer bereits in einem anderen EU-Staat registriert ist, hat keinen Anspruch auf ein weiteres Verfahren in Deutschland. Mitwirkungspflichten werden klarer geregelt, Leistungen bei fehlender Kooperation können gekürzt werden. Und wer sich einer Rücküberstellung entzieht, muss künftig mit Gewahrsam rechnen.
Nur wenn Regeln gelten und auch durchgesetzt werden, bleibt das Asylrecht in der Bevölkerung akzeptiert. Mit dem GEAS-Umsetzungsgesetz führen wir Recht und Realität wieder zusammen – für Ordnung, Humanität und eine nachhaltige Begrenzung irregulärer Migration.
Opfer von häuslicher Gewalt besser schützen
In einer zweiten Rede am heutigen Freitag habe ich zum Gewaltschutzgesetz in 1. Lesung gesprochen. Gewalt in Partnerschaften und im sozialen Nahraum ist kein privates Problem, sondern ein Angriff auf die Würde der Betroffenen und auf die Sicherheit in unserem Land. Wer in den eigenen vier Wänden nicht sicher ist, ist es nirgendwo.
Die Zahlen sind alarmierend: Tausende Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen, d.h. gerichtliche Kontakt- und Näherungsverbote zum Schutz der Opfer vor weiterer Gewalt oder Bedrohung, werden jedes Jahr registriert – allein 2024 waren es 7.754 Fälle. Und das ist nur das Hellfeld. Die jüngst vorgestellte Dunkelfeldstudie zeigt, dass viele Taten aus Angst, Scham oder Abhängigkeit gar nicht erst angezeigt werden. Schutzanordnungen helfen aber nur dann, wenn sie auch wirksam durchgesetzt werden.
Genau hier setzen wir mit unserem Gesetzentwurf an. Wir schaffen erstmals eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage, damit Familiengerichte in Hochrisikofällen eine elektronische Fußfessel anordnen können. Das Modell orientiert sich am erfolgreichen Vorbild aus Spanien: Nähert sich der Täter verbotswidrig, wird automatisch ein Alarm bei der Polizei ausgelöst. Auf Wunsch erhält auch das Opfer in Echtzeit eine Warnung. So kann Schutz greifen, bevor es zu neuer Gewalt kommt.
Zugleich verschärfen wir die Sanktionen. So sollen Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen künftig mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Zudem können Täter zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen verpflichtet werden.
Als Union stehen wir für einen starken Rechtsstaat. Dieses Gesetz kann im Ernstfall den Unterschied zwischen Leben und Tod bedeuten – für Frauen, für Kinder und für alle, die auf den Schutz unseres Rechtsstaats angewiesen sind.
Wir beschleunigen den Ausbau unserer Infrastruktur
Gestern haben wir im Deutschen Bundestag in erster Lesung über das Infrastruktur-Zukunftsgesetz beraten. Mit diesem Gesetz bringen wir eine grundlegende Modernisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren auf den Weg, damit wichtige Verkehrsprojekte schneller umgesetzt werden können.
Künftig werden zentrale Vorhaben bei Straßen, Schienen und Wasserstraßen als überragendes öffentliches Interesse eingestuft. Das gibt ihnen bei Abwägungsentscheidungen ein besonderes Gewicht und sorgt dafür, dass notwendige Sanierungen und Ausbauten nicht unnötig verzögert werden. Gleichzeitig vereinfachen wir die Verfahren, bauen Doppelprüfungen ab, ermöglichen digitale Abläufe und schaffen gezielte Erleichterungen im Umweltrecht. So entstehen mehr Tempo und mehr Planungssicherheit. Ob bessere Straßenverbindungen, Investitionen in die Schiene oder die Modernisierung bestehender Infrastruktur – schnellere Verfahren stärken unseren Standort, sichern Arbeitsplätze und verbessern die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger vor Ort.
Vier Jahre Krieg in der Ukraine
Am 24. Februar 2026 hat sich der Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine zum vierten Mal gejährt. Dieser Tag mahnt uns erneut, dass Frieden und Sicherheit in Europa keine Selbstverständlichkeit sind. Im Deutschen Bundestag haben wir deshalb mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen „Frieden und Sicherheit in Europa verteidigen – Solidarität mit der Ukraine zum Jahrestag des russischen Angriffskrieges“ ein klares Zeichen gesetzt: Deutschland steht weiterhin fest an der Seite der Ukraine – ohne Relativierung und ohne falsche Neutralität.
Der von Putin befohlene Angriffskrieg ist ein eklatanter Bruch des Völkerrechts. Er richtet sich nicht nur gegen die Souveränität der Ukraine, sondern gegen die europäische Friedensordnung insgesamt. Wir sind überzeugt, dass Gewalt sich nicht durchsetzen darf und Grenzen nicht mit militärischer Macht verschoben werden dürfen. Freiheit, Recht und Selbstbestimmung müssen stärker sein als Imperialismus und Landraub.
Diese Haltung prägt auch unseren Blick auf die jüngste Münchner Sicherheitskonferenz. Dort wurde deutlich, dass Europa mehr Verantwortung für die eigene Sicherheit übernehmen muss. Wenn das westliche Bündnis dauerhaft Bestand haben soll, braucht es ein Europa, das als selbstbewusster Partner auftritt – nicht als abhängiger Mitläufer.
Die Bundesregierung hat sich klar für diesen Kurs entschieden: für mehr sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit und eine stärkere strategische Rolle Europas in der Welt. Diesen Weg unterstützen wir ausdrücklich – in enger Abstimmung mit unseren Partnern und mit klarem Kompass für Frieden, Freiheit und Stabilität.
Herzliche Grüße
Ihr Günter Krings
Empfehlen Sie uns!