KringsBrief vom 26. Mai 2023

26.05.2023

In dieser Woche mit den Themen:
In Sachen Heizungsgesetz, "Balkonkraftwerke", Ampelideen zum Staatsangehörigkeitsrecht

 

KringsBrief vom 26. Mai 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

was die Bundesregierung da in Sachen Heizungsgesetz diese Woche auf offener Bühne austrägt, kann wohl kaum noch jemand nachvollziehen. Dass die Ampel die erste Lesung des Gesetzes aus dem Hause von Wirtschaftsminister Robert Habeck kurzfristig abgesagt hat, weil die FDP zu Recht noch immensen Nachbesserungsbedarf sieht, demonstriert, wie die Bundesregierung ist. Damit der Bundestag überhaupt einmal über die Regierungspläne für die Wärmewende debattieren konnte, musste die CDU/CSU-Fraktion diese Woche hierzu eine Aktuelle Stunde beantragen.

Das Heizungsgesetz in der vorliegenden Fassung hat zu Verunsicherung, Wut und Frust bei den Menschen geführt. Eigentümer, Mieter, aber auch die Bauwirtschaft laufen verständlicherweise dagegen Sturm, denn an sie werden im Heizungsgesetz Anforderungen gestellt, die praktisch nicht umsetzbar und nicht finanzierbar sind. Ab 2024 soll jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. De facto ist das ein Verbot neuer Gasheizungen. Das trifft die Menschen mit voller Wucht. Viele haben Angst, auf den Kosten von häufig mehreren zehntausend Euro für einen Heizungstausch sitzen zu bleiben. Der Haupt-Kostentreiber werden aber bei Wärmepumpen in der Regel Dämmungsmaßnahmen und der Einbau einer Fußbodenheizung sein. Der Umstieg auf eine neue Heizung darf nicht zu einer sozialen Frage werden, da bis heute niemand weiß, wie die finanzielle Förderung aussieht. Die Bürgerinnen und Bürger brauchen aber dringend Planbarkeit und Verlässlichkeit. Die Wärmewende gelingt meiner Ansicht nach nur mit Technologieoffenheit und ohne ideologische Scheuklappen.

Die Wärmepumpe ist sicher gut, aber sie ist nicht die einzige Lösung. Aktuell kann man die Wärmepumpen auch schwerlich als „klimaneutral“ bezeichnen, denn der Strom, der sie antreibt, kommt noch zu erheblichen Teilen aus Braunkohle. Wir wollen alle klimafreundlichen Heizungen gleichbehandeln und uns nicht einseitig auf heute verfügbare Technologien festlegen. Wir retten das Klima nicht mit Bevormundung, Bestrafungen und Verboten. Sondern nur, wenn wir auch Marktkräfte nutzen und alle aktiv mitmachen.


Energiewende für jedermann – mit Balkonkraftwerken

Diesen aktiven Beitrag zur Energiewende wollen wir mit kleinen und großen Maßnahmen fördern und unterstützen. Deshalb habe ich als rechtspolitischer Sprecher einen Gesetzentwurf vorgeschlagen und in der CDU/CSU-Fraktion durchgesetzt, der es jedem Privathaushalt ermöglicht, eine steckerfertige Photovoltaikanlage, ein sogenanntes „Balkonkraftwerk“, einzurichten und so Strom für den Eigenbedarf zu gewinnen.

Bei steigenden Strom- und Energiepreisen nimmt die Nachfrage nach Photovoltaik- und Solaranlagen zu. Jeder kann hier seinen ganz persönlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten – und das fängt bei der Stromgewinnung an. Solar-Panele an Balkonen oder Gebäude-Fassaden können die Stromkosten im Haushalt unmittelbar reduzieren und die Energiewende wird so individuell erlebbar. Deshalb möchten wir die Möglichkeit zu einem kostengünstigen Einstieg in die Nutzung Erneuerbarer Energien geben und die aktuellen rechtlichen Hürden für „Balkonkraftwerke“ im Miet- und Wohnungseigentumsrecht beseitigen. Derzeit besteht noch kein rechtssicherer Anspruch für Mieter und Wohnungseigentümer, steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen eigenständig installieren zu dürfen. Vielmehr ist dies von der Zustimmung des Vermieters bzw. bei Wohneigentumsobjekten von der Eigentümergemeinschaft abhängig. Zudem muss im konkreten Einzelfall immer sichergestellt sein, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist und ein Gebäude nicht verunstaltet wird. Auch darf eine Investition des Eigentümers zum Beispiel in eine Photovoltaikanlage für Mieterstrom auf dem Dach nicht entwertet werden. Mit unserem Gesetzentwurf können wir den Mietern Rechtssicherheit bieten, aber schaffen gleichzeitig eine faire Berücksichtigung der Interessen der Vermieter bzw. der Eigentümergemeinschaft.

Wir haben unseren Gesetzentwurf gestern im Bundestag in erster Lesung in den Bundestag eingebracht und vorgestellt. Zwar hat die Ampel auf unseren Druck hin hektisch auch einen eigenen, von der Union in zentralen Bereichen kopierten Gesetzentwurf in Umlauf gebracht. Darauf sollten wir aber nicht warten. Es ist gut, dass die Ampel-Koalition nun auf unsere Ideen eingeschwenkt ist. Dann sollte sie unserem Antrag im Interesse der Sache konsequenterweise auch zustimmen.


Nationale Sicherheitsstrategie wieder verschoben

Die eingangs beschriebene Uneinigkeit innerhalb der Ampel-Koalition scheint sich auch auf die Außenpolitik auszuweiten, denn eigentlich wollte die Bundesregierung am Mittwoch im Kabinett die Nationale Sicherheitsstrategie beschließen. Die zuständigen Bundesminister sollten unmittelbar im Anschluss in den Ausschüssen des Bundestags die Strategie vorstellen. Diese Pläne sind nun – erneut – abgesagt. Wieder einmal konnte sich die Ampel hier nicht einigen, wieder einmal hat die Bundesregierung den selbst gesetzten Zeitplan gerissen. Der Bundeskanzler lässt Führung auch in dieser strategischen Frage vermissen.


Ampelideen für das Staatsangehörigkeitsrecht

Im Staatsangehörigkeitsrecht will die Ampel-Regierung hingegen funktionierende und erprobte Prozesse unnötig aufbrechen. Das ergibt sich aus dem in dieser Woche vorgelegten Referentenentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts. Im Kern will sie damit die Anforderungen zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft deutlich absenken.

Zu den wesentlichen Punkten gehören die Verkürzung der Mindestaufenthaltszeit bis zur Antragstellung auf die deutsche Staatsbürgerschaft auf in der Regel 5 Jahre, statt wie bisher 8 Jahre und Ände-rungen bei den Anforderungen an die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts. Letzteres behält zwar die Regelung bei, dass die betreffende Person in Vollzeit erwerbstätig sein muss, allerdings soll eine Aufstockung mit Sozialleistungen anerkannt werden. Bei Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern, die mit diesen Personen und einem minderjährigen Kind in familiärer Gemeinschaft lebt, soll es gar nicht auf die eigene Lebensunterhaltssicherung ankommen. Auch der schriftliche Nachweis von Deutschkenntnissen und der Einbürgerungstest sollen nicht mehr zwingend erbracht werden müssen, wenn „trotz ernsthafter und nachhaltiger Bemühungen“ der Erwerb ausreichender Sprachkenntnisse „nicht möglich oder dauerhaft wesentlich erschwert“ war. Zudem soll das Erfordernis „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ gestrichen werden; stattdessen sind nur noch zwei definierte Ausschluss-Fälle vorgesehen: Wenn der ausländische Staatsangehörige gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet ist oder „durch sein Verhalten [zeigt], dass er die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet“. Und schließlich sieht der Entwurf ein generelles Zulassen des Doppelpasses und Abschaffung der Optionspflicht vor.

Auch wir von der Union freuen uns, wenn Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit nach gelungener Integration eingebürgert werden möchten. Bei erfolgreicher Integration ist geregelte Zuwanderung eine große Bereicherung für Deutschland, vor allem in Zeiten des Fachkräftemangels. Der Gesetzentwurf der Ampel-Regierung genügt diesem Anspruch – Einbürgerung als Ergebnis gelungener Integration – jedoch nicht: Zum einen glauben wir, dass die Änderungen bei der Lebensunterhaltssicherung zum Teil den Anreiz zur Arbeit verringern. Wir sind der Überzeugung: Arbeit ist ein entscheidender Faktor für die erfolgreiche Integration und das „Ankommen“ in Deutschland. Wenn wir nicht falsche Signale an die Welt aussenden wollen, muss eine echte und vollständige Sicherung der Lebensverhältnisse die Bedingung einer Einbürgerung bleiben. Denn Integration gelingt eben am besten am Arbeitsplatz.

Zum anderen sehen wir die Verkürzung der Mindestaufenthaltszeit kritisch. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist ein wichtiger Integrationsanreiz. Echte Integration braucht Zeit. Die Einbürgerung sollte erst am Ende eines Integrationsprozesses geschehen. Mit den derzeitigen Fristen (grundsätzlich 8 Jahre, bei besonderen Integrationsleistungen 6 Jahre) besteht ein angemessener Zeitrahmen. Diese Fristverkürzung geht an den Problemen und Bedürfnissen der betroffenen Menschen vorbei: Einbürgerungswillige stört weniger eine gesetzliche Wartefrist, sondern der Umstand, dass sie bei vielen kommunalen Behörden jahrelang (!) warten müssen, um einen Einbürgerungstermin zu bekommen, nachdem sie sich zu diesem wichtigen Schritt entschlossen haben.

Vorbehalte haben wir ferner gegenüber der generellen Zulassung der doppelten Staatsbürgerschaft. Zwar verstehen wir sehr gut, wenn Menschen aufgrund ihrer Herkunft Bindungen an mehrere Staaten haben und diese Bindung auch in Form einer weiteren Staatsangehörigkeit bewahren möchten, wenn sie zwar schon länger in Deutschland sind, aber auch schon viele Jahre in ihrem Ursprungsland verbracht haben. Für Menschen aber, die in Deutschland geboren wurden, in Deutschland leben und in Deutschland ihre Zukunft sehen, sollte es zumutbar sein, sich auf die deutsche Staatsbürgerschaft zu beschränken. Der Doppelpass verstärkt leider auch die politischen Einflussmöglichkeiten ausländischer Staaten in Deutschland und verkürzt den diplomatischen Schutz für Deutsche im Ausland (z.B. Fall Deniz Yücel).

Wir bleiben dabei: Die Einbürgerung ist Ergebnis und nicht Beginn gelungener Integration.

Herzliche Grüße
Ihr Günter Krings