KringsBrief vom 26. März 2021

26.03.2021

In dieser Woche mit den Themen:
Verhaltenskodex der CDU-Fraktion, Einführung eines Lobbyregisters, Ostern im Lockdown

 

KringsBrief vom 26. März 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

wer versucht hat, aus der pandemiebedingten Notsituation bei der Beschaffung von Schutzausrüstung einen finanziellen Vorteil zu ziehen, hat in unserer Fraktion keinen Platz. Für mich steht fest, dass geschäftliche Verquickungen mit einem politischen Mandat inakzeptabel sind. Sie dürfen weder in unserer Fraktion noch im Bundestag überhaupt geduldet werden. Es ist daher gut, dass alle, die hier unverantwortlich gehandelt haben, unsere Fraktion inzwischen richtigerweise verlassen haben; die Mehrzahl ist auch nicht mehr Mitglied in den Unionsparteien und auch nicht mehr im Bundestag.  Das Verhalten einiger hat uns große Vertrauensverluste gebracht. Dieses Vertrauen müssen wir uns nun wieder hart erarbeiten und in unserer täglichen Arbeit zum Ausdruck bringen. Dabei leiten uns klare Werte, unser ethischer Kompass und ein nicht verhandelbarer Anspruch an Anstand, Respekt und Haltung. Diesen Anspruch wollen wir in unserer Arbeit dauerhaft und nachhaltig sicherstellen. Dazu geben wir uns eigene strenge Verhaltensregeln, die unsere Wertvorstellungen widerspiegeln, über die rechtlichen Regelungen des Abgeordnetengesetzes deutlich hinausgehen und als freiwillige Selbstverpflichtung von allen Mitgliedern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion verbindlich eingehalten und gelebt werden müssen.

So sollen künftig zum Beispiel Mitglieder des engeren Fraktionsvorstandes und Sprecher der Arbeitsgruppen Vergütungen sowie Aufwandsentschädigungen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten umfassend offenlegen. Die Fraktion wird außerdem einen Integritätsausschuss als zentralen Ansprechpartner und zuständiges Gremium für die Behandlung von Verhaltensfragen und die Wahrung des Verhaltenskodex einsetzen. Diesem Gremium müssen alle Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mögliche Interessenskollisionen im Rahmen ihrer Berichterstattungen zur Beurteilung anzeigen. Alle Abgeordneten unserer Fraktion werden zudem maximal offen und transparent Auskunft über Nebentätigkeiten, direkte wie indirekte Beteiligungen und die daraus erwirtschafteten Einkünfte geben.

Konsequent ist dabei,  dass unsere Fraktion künftig Verstöße gegen den Verhaltenskodex oder Interessenkollisionen mit Sanktionen ahnden kann. Dazu gehören, abhängig von der Schwere des Verstoßes, Maßnahmen zur Beseitigung, die Erteilung einer Rüge, bis hin zur möglichen Abberufung aus einem Fraktionsamt, Rückruf aus einem Ausschuss bis hin zum Fraktionsausschluss.

Mit dem Verhaltenskodex definieren wir klar, welches Verhalten wir von einem Bundestagsageordneten erwarten, welche Nebentätigkeiten mit der Mitgliedschaft in unserer Fraktion vereinbar sind und welche nicht. Durch konsequente Regeln, wirksame Sanktionen, Klarheit und Transparenz müssen und werden wir daran arbeiten, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen.


Einführung eines Lobbyregisters

Klarheit und Transparenz bringt auf lange Sicht die Einführung eines Lobbyregisters. Die Bezeichnung „Lobbyisten“ ist inzwischen beinahe zu einem Schimpfwort verkommen. Der „Erfinder“ des Wortes, der US-Präsident Ulysses Grant, hatte es im 19. Jahrhundert schon geprägt, weil ihm die vielen Interessenvertreter in der Lobby des Willard-Hotel in Washington lästig geworden waren. Dabei beruht die „Lobby“ tatsächlich auch auf einem grundlegenden parlamentarischen Mechanismus: Die Vertretung gesellschaftlicher Interessen gegenüber der Politik und der allgemeinen Öffentlichkeit gehört zu den Wesensmerkmalen eines demokratischen Staatswesens. Seit jeher sind Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter unterschiedlichster Art in verschiedenen Formen an demokratischen Willensbildungsprozessen beteiligt. Widerstreitende Interessen finden im Verlauf und im Ergebnis politisch-parlamentarischer Entscheidungsprozesse ihren Ausgleich. Mehr Informationen führen dann, wenn sie sachlich und unabhängig gewertet und gewichtet werden, zu besseren und nicht zu schlechteren Entscheidungen.

Wichtig ist aber, dass jede Interessenvertretung gegenüber Bundestag und Bundesregierung transparent und nachvollziehbar für die Öffentlichkeit ist. Deswegen hat der Bundestag gestern ein Gesetz beschlossen, dass mit unterschiedlichen Maßnahmen die Vertretung von Interessen mit den hohen Transparenzerfordernissen in Einklang bringt. Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft erhalten einen Regelungsrahmen für das Miteinander, was im Einzelnen bedeutet: Es wird eine Registrierungspflicht für diejenigen geschaffen, die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag ausüben und dabei im demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess mitwirken („Lobbyregister“); Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter sind nun verpflichtet, sich einen Verhaltenskodex zu geben, der Grundsätze integrer Interessenvertretung definiert und ein öffentliches Rügeverfahren bei Verstößen vorsieht; und es wird ein Ordnungswidrigkeitstatbestand bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht geschaffen.


Ostern im Lockdown

Seit über einem Jahr nun versuchen wir in Bund, Ländern und Kommunen, in der Corona-Pandemie zu einem möglichst normalen Leben zurückzufinden. Leider ist der Zeitpunkt für weiträumige Lockerungen inmitten der gerade aufziehenden dritten Welle immer noch nicht gekommen. Deutschland befindet sich in einem schwierigen Dilemma. Auf der einen Seite sehen wir große Erschöpfung in den Familien, in den Schulen, in den Unternehmen, den Geschäften und bei Selbständigen. Die angespannte Lage zeigt sich auch mir deutlich bei den vielen Gesprächen, die ich in Mönchengladbach führe. Andererseits sehen wir wieder steigende Infektionszahlen und wachsende Belastungen des medizinischen Personals und der Krankenhäuser. Auch wenn der Wunsch, wieder zur Normalität zurückzukehren, zutiefst verständlich ist – Entwarnung kann noch nicht gegeben werden. Lockerungen zum falschen Zeitpunkt würden die Pandemie leider immer nur noch weiter verlängern. Das ist unpopulär, entspricht aber auch den Einschätzungen der Wissenschaftler.

Wie schwer das uns allen fällt, erkennt man auch an den vielen Stunden, die die Regierungschefinnen und Regierungschefs am Montag in der Ministerpräsidentenkonferenz um den richtigen Weg gerungen haben. Und auch daran, dass die Bundeskanzlerin zwei Tage später den geplanten Oster-Lockdown wieder zurückgenommen hat. Merkel bezeichnete die Idee einer fünftägigen Osterruhe als Fehler. Und da hat sie Recht, denn so kurzfristig hätten zwei zusätzliche „Ruhetage“ mehr Verwirrung und Unruhe als Nutzen gebracht. Gleichwohl appellierte die Kanzlerin zurecht an die Bürger, sich an bestehende Kontaktbeschränkungen zu halten, um die Ausbreitung der gefährlicheren Virusmutante einzudämmen. Ich respektiere Angela Merkel für ihr Eingeständnis einer fehlerhaften Entscheidung, vor allem in Zeiten, in denen viele gern die Schuld auf andere schieben. Die Rücknahme der Osterruhe ändert jedoch nichts daran, dass wir uns weiterhin im Lockdown befinden und auch die sogenannte „Notbremse“ Fortbestand haben muss.

Für ein erfolgreiches Krisenmanagement braucht es zweierlei: Klare, nachvollziehbare und vor allem einheitliche Regeln, die sich im Alltag bewähren. Und es braucht eine ständig verbesserte Test- und Impfstrategie, denn mit fortschreitenden Impfungen und Testungen wird das Virus seinen Schrecken verlieren. Die COVID-19-Impfkampagne läuft in Deutschland übrigens seit 89 Tagen. Mindestens eine Erstimpfung haben seitdem 8.143.296 Personen erhalten. Davon sind immerhin 3.603.619 Personen bereits vollständig geimpft. Und ab April wird die Versorgung mit dem noch knappen Impfstoff deutlich steigen, so dass dann erstmals auch genug Impfstoff verfügbar ist, damit wir endlich auch in Hausarztpraxen impfen können. Als Abgeordnete leisten wir unseren Beitrag, indem wir den Exekutiven in Bund und Ländern Hinweise geben, die wir aus den Wahlkreisen mitnehmen.

Zwei Dinge sind mir seit Beginn der Woche aber noch einmal deutlich geworden: Das Instrument der Ministerpräsidentenkonferenz ist jetzt endgültig an seine Grenzen gekommen. Soweit der Bund überhaupt eigene Zuständigkeiten zur Pandemiebekämpfung hat, sollten diese im Bundestag selbstbewusst und transparent ausgeübt werden. Im Übrigen (und das betrifft die Mehrzahl der Themen!) müssen die Länder jeweils für sich entscheiden – dann müssen wir aber auch 16 unterschiedliche Regelungen aushalten. Aber genau so sieht unsere Verfassung es auch vor.

Und ein zweites: Ähnlich wie für Berufskraftfahrer, die ein Fahrzeug lenken, sollte man für Politiker, die unseren Staat lenken, „Lenk- und Ruhezeiten“ einführen. Nachts um drei gibt es selten besonders kluge Entscheidungen.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Osterfest!

Herzliche Grüße

Ihr Günter Krings