KringsBrief vom 26. Juni 2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
den demografischen Wandel gehen wir als aktuelle Koalition (ich möchte sagen „endlich“) konsequent an und wir begegnen ihm mit angemessenen Reformen. Immer weniger Beitragszahler finanzieren die Alterssicherung einer wachsenden Zahl von Rentenbeziehern. Menschen, die ihr Leben lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, müssen eine verlässliche Absicherung im Alter erwarten können. Zugleich müssen Arbeitnehmer darauf setzen können, dass von ihrem Einkommen genügend zum Leben, Vorsorgen und Sparen bleibt.
Gerade kleine und mittlere Einkommen geraten durch steigende Sozialabgaben zunehmend unter Druck. Denn der Finanzierungsbedarf steigt auch in der Kranken- und Pflegeversicherung. Auch Arbeitgeber stehen vor höheren Belastungen. In wirtschaftlich herausfordernden Zeiten sind wettbewerbsfähige Lohnnebenkosten besonders entscheidend, um Investitionen, Wachstum und Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern.
Das Empfehlungspaket der Rentenreformkommission zeigt, wie eine generationengerechte Alterssicherung in den kommenden Jahrzehnten ausgestaltet werden sollte. Diese Empfehlungen verstehen wir in der Unionsfraktion als Gesamtpaket, ein Puzzle, das nur durch die Gesamtheit seiner Teile funktionieren kann. Deswegen möchten wir die Empfehlungen in dieser Form in Gesetze gießen.
Dazu wollen wir eine gesetzliche Kapitalrente in der gesetzlichen Rentenversicherung für alle nach schwedischem Vorbild einführen, mit deren Erträgen langfristig das Rentenniveau der heute Jüngeren wieder steigen wird. In einem weiteren Schritt sollen alle neuen, nicht abgesicherten Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Dasselbe soll für Abgeordnete gelten. Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung wollen wir außerdem wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen. Das Renteneintrittsalter muss moderat angehoben und an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden. Das bedeutet, wenn man die aktuell prognostizierte Entwicklung der Lebenserwartung zugrunde legt, dass die Regelaltersgrenze etwa alle zehn Jahre um ein halbes Jahr steigt.
Es soll zudem ein neuer Freibetrag für Renten in der Grundsicherung im Alter eingeführt werden. Das bedeutet, dass derjenige, der gearbeitet hat, immer mehr hat als derjenige, der keine oder geringe Beiträge eingezahlt hat. Minijobs sollen künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, was sicher für viele Unternehmen schwierig ist, aber zur Gerechtigkeit beiträgt und auch ein Stück weit dabei hilft, Altersarmut zu bekämpfen. Ausnahmen wird es dann nur noch für Schülerinnen und Schüler geben. Zusätzlich wollen wir in einem Sozialpartnerdialog konkrete Maßnahmen erarbeiten, um die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung deutlich zu erhöhen und so die Absicherung im Alter auf breite Füße zu stellen.
Mit den Vorschlägen werden gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung und private Vorsorge erstmals zusammengedacht, mit einem klaren Schwerpunkt auf Kapitaldeckung. Flankiert wird die Reform mit der Einführung der von der Union vorgeschlagenen Aktivrente sowie mit dem Kabinettsbe-schluss zur Einführung einer Frühstartrente, um die Alterssicherung weiter zukunftsfest zu machen.
Ein Durchbruch für den Kinderschutz und unsere Sicherheit
Es ist eine Herzensangelegenheit von mir und das Thema, zu dem ich die meisten Bundestagsreden in der letzten Wahlperiode gehalten habe: Die Einführung einer Speicherpflicht von IP-Adressen. Viele Jahre habe ich mich gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU dafür eingesetzt, dass unsere Sicherheitsbehörden endlich die notwendigen Instrumente erhalten, um schwerste Straftaten besser aufklären und verhindern zu können. Umso mehr freue ich mich, dass wir diesen wichtigen Schritt nun gemeinsam mit unserem Koalitionspartner gehen.
Der Anlass ist leider bitterer Ernst. Tausende Kinder werden jedes Jahr Opfer sexuellen Missbrauchs. Viele dieser abscheulichen Taten werden gefilmt und über das Internet verbreitet. In zahlreichen Fällen gibt es für die Ermittler nur eine einzige Spur: die IP-Adresse des Täters. Bislang war diese Spur jedoch häufig schon gelöscht, bevor die Behörden handeln konnten. Die Folge: Verfahren mussten eingestellt werden, Täter blieben unerkannt und konnten oftmals weiter Kinder missbrauchen.
Das dürfen wir als Rechtsstaat nicht hinnehmen.
Mit dem neuen Gesetz sorgen wir dafür, dass IP-Adressen künftig für drei Monate gespeichert werden. Dadurch erhalten Polizei und Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit, Täter auch dann noch zu identifizieren, wenn Hinweise erst einige Tage oder Wochen nach der Tat eingehen. Das stärkt den Schutz der Kinder ganz konkret.
Doch das Gesetz dient nicht nur dem Kinderschutz. Auch bei der Terrorismusbekämpfung können gespeicherte IP-Adressen entscheidend sein. Immer wieder sind sie der einzige Ansatzpunkt, um Anschlagspläne rechtzeitig aufzudecken und Menschenleben zu schützen.
Mir ist bewusst, dass bei solchen Gesetzen stets sorgfältig zwischen Freiheit und Sicherheit abgewogen werden muss. Genau das haben wir getan. Das Gesetz ist verfassungs- und europarechtskonform und beschränkt sich auf das notwendige Maß. Für mich ist aber ebenso klar: Wenn es darum geht, Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen und Menschen vor Terroranschlägen zu bewahren, darf der Staat nicht bewusst auf wirksame und verhältnismäßige Ermittlungsinstrumente verzichten.
Nach vielen Jahren der politischen und rechtlichen Debatten ist dieser Beschluss deshalb mehr als nur ein neues Gesetz. Er ist ein auch wichtiges Signal: Wir stärken unseren Rechtsstaat, schützen die Schwächsten in unserer Gesellschaft und geben unseren Sicherheitsbehörden die Werkzeuge an die Hand, die sie für ihre verantwortungsvolle Arbeit benötigen.
Meine ganze Rede verlinke ich am Ende des Newsletters.
Weitere wichtige Entscheidungen aus der Sitzungswoche
Neben den Beschlüssen zur Stärkung der inneren Sicherheit haben wir in dieser Sitzungswoche zahlreiche weitere wichtige Vorhaben auf den Weg gebracht. Unser Ziel bleibt klar: Deutschland schneller, moderner und leistungsfähiger zu machen.
Ein zentraler Schwerpunkt war die Modernisierung unserer Infrastruktur. Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz haben wir Planungs- und Genehmigungsverfahren grundlegend vereinfacht. Straßen, Schienen und Wasserstraßen sollen künftig schneller saniert, ausgebaut und neu gebaut werden können. Gerade in den vergangenen Jahren haben langwierige Verfahren viele dringend benötigte Projekte ausgebremst. Mit dem neuen Gesetz schaffen wir mehr Planungssicherheit, bauen Bürokratie ab und sorgen dafür, dass wichtige Infrastrukturvorhaben künftig deutlich schneller umgesetzt werden können.
Ebenfalls beschlossen haben wir das Bundeserprobungsgesetz. Damit schaffen wir mehr Freiräume für Innovationen und ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Technologien sowie moderne Verwaltungsverfahren unter realen Bedingungen zu erproben. Gute Ideen sollen nicht länger an überholten Vorschriften scheitern, sondern schneller ihren Weg in die Praxis finden. Davon profitieren sowohl unsere Wirtschaft als auch die öffentliche Verwaltung.
Im Bereich des Verbraucherschutzes stärken wir mit der Umsetzung der europäischen Reparaturrichtlinie das Recht auf Reparatur. Künftig sollen defekte Produkte leichter und transparenter repariert werden können, anstatt sie vorschnell zu ersetzen. Das schont Ressourcen, vermeidet unnötigen Abfall und stärkt zugleich das regionale Handwerk.
Ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung ist die Einführung der digitalen Fluggastabfertigung. Reisende können künftig freiwillig digitale Verfahren beim Check-in nutzen. Das verkürzt Wartezeiten an Flughäfen, erleichtert die Abläufe und erhöht gleichzeitig die Sicherheit durch eine bessere Überprüfung von Ausweisdokumenten.
Außerdem haben wir die Stärkung der Cybersicherheit auf den Weg gebracht. Unsere Sicherheitsbehörden sollen besser auf die wachsenden Gefahren im digitalen Raum vorbereitet werden und Angriffe auf Staat, Wirtschaft und kritische Infrastruktur künftig noch wirksamer erkennen und abwehren können.
Ein wichtiges Signal gab es auch für Länder und Kommunen. Der Bund wird sie in den kommenden Jahren zusätzlich finanziell unterstützen und insbesondere finanzschwache Kommunen entlasten. So schaffen wir mehr Spielräume für Investitionen vor Ort. Die Entlastung unserer Städte von den finanziellen Konsequenzen von Sozialleistungsgesetzen war auch zentrales Thema bei der Konferenz der Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler am Donnerstag in Berlin. Hier hat die Bundesregierung weitere umfangreiche Hilfen für unsere Städte angeboten. Davon wird auch Mönchengladbach stark profitieren.
Schließlich haben wir den strafrechtlichen Schutz von Opfern des Menschenhandels weiter verbessert. Neue Formen der Ausbeutung werden künftig ausdrücklich unter Strafe gestellt. Gleichzeitig verschärfen wir das Vorgehen gegen diejenigen, die wissentlich Leistungen von Opfern des Menschenhandels in Anspruch nehmen.
Abseits der Gesetzgebung haben wir im Bundestag außerdem eine intensive und fraktionsübergreifende Orientierungsdebatte über die Zukunft der Organspende geführt. Dabei wurden die ethischen, rechtlichen und medizinischen Fragen einer möglichen Widerspruchslösung offen und ohne Fraktionsvorgaben diskutiert. Diese Debatte hat gezeigt, wie wichtig es ist, schwierige gesellschaftliche Fragen sorgfältig und respektvoll abzuwägen.
Sie sehen: Heute geht eine besonders „heiße“ und arbeitsreiche Woche des Bundestages zu Ende.
Herzliche Grüße
Ihr Günter Krings
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