KringsBrief vom 26. Februar 2021

26.02.2021

In dieser Woche mit den Themen:
erfolgreiche Wohnraumoffensive, Steuerhilfen in Corona-Zeiten, Kunstfreiheit vs. Hasskriminalität

 

KringsBrief vom 26. Februar 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor allem in den großen Ballungszentren ist bezahlbarer Wohnraum zu einer relevanten sozialen Frage geworden. Das gilt inzwischen auch in unserer Stadt. Auf dem Wohngipfel von 2018 wurden deswegen zahlreiche Vereinbarungen geschlossen, die inzwischen umgesetzt oder auf den Weg gebracht sind. Federführend ist hierbei das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, in dem ich neben meiner Abgeordnetentätigkeit als Parlamentarischer Staatssekretär tätig bin. Umso mehr hat mich gefreut, dass wir in dieser Woche eine so positive Zwischenbilanz aus der in 2018 beschlossenen Wohnraumoffensive ziehen konnten: Bis zum Ende dieser Legislaturperiode wird – trotz der Pandemie – der Bau von mehr als 1,5 Millionen Wohnungen abgeschlossen oder angestoßen sein. Denn klar ist: Neubau ist und bleibt der beste Schutz vor steigenden Mieten.

Vor allem Familien profitieren von den Maßnahmen: Über 300.000 Familien konnten inzwischen das Baukindergeld beantragen. Außerdem ist das Wohngeld gestiegen und es wird regelmäßig an die Entwicklung der Einkommen und der Wohnkosten angepasst. Der Bund förderte von 2018 bis 2021 den sozialen Wohnungsbau mit fünf Milliarden Euro. Dazu kommt eine massive Unterstützung des Bundes für den Städtebau – allein in den letzten beiden Jahren knapp 1,6 Milliarden Euro – was besonders den großen und kleinen Städten in Nordrhein-Westfalen hilft. Der Mietwohnungsbau wird steuerlich gefördert. Mieter werden vor Überforderung bei Neuvermietung und Modernisierung geschützt und es gibt eine attraktivere Bausparprämie.

Wir setzen bei der Schaffung von Wohnungen ganz klar auf Investitionen und die richtigen Anreize, um den dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, anstatt auf verfehlte Regulierung. Für falsch halte ich einen Mietendeckel. Der im Land Berlin geltende Mietendeckel bremst zum Beispiel erkennbar den Neubau und nötige Modernisierungen.

Das in den nächsten Wochen zur Beratung anstehende Baulandmobilisierungsgesetz soll nun den Abschluss der Maßnahmen bilden. Die Unionfraktion will die Beratungen im Ausschuss dafür nutzen, den Fokus auf die Maßnahmen zu richten, die wirklich zu mehr Bauland führen, um so das Vertrauen in Investitionen auf dem Wohnungsmarkt nachhaltig zu stärken.


Steuerhilfen in Corona-Zeiten

In meinem letzten KringsBrief habe ich bereits über die Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise geschrieben, auf die sich die Spitzen von CDU, CSU und SPD im Koalitionsausschuss geeinigt hatten. Darauf habe ich mehrere Rückmeldungen erhalten. Da einige der Maßnahmen heute in Form des Dritten Corona-Steuerhilfegesetzes vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurden, möchte ich noch einmal konkret auf die neu beschlossenen Steuer-Maßnahmen eingehen.

Mit dem Gesetz geht es uns in der CDU darum, Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen gut zu unterstützen. Denn eine Vielzahl von Branchen sowie insbesondere Familien werden durch den anhaltenden „Ausnahmezustand“ erheblich belastet. Mit dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz werden schnell greifende Maßnahmen gebündelt, um zum einen die aufgrund der Pandemie geschwächte Kaufkraft zu stärken und zum anderen Unternehmen zur Förderung ihrer wirtschaftlichen Erholung mit gezielten Maßnahmen zu unterstützen.

Das zentrale Anliegen des Gesetzes ist, dass mit dem erweiterten Verlustrücktrag für den Veranlagungszeitraum 2020 der deutschen Wirtschaft schnell und unbürokratisch geholfen wird. Deswegen haben wir von der Unionsfraktion auch den Gesetzentwurf um den vorläufigen Verlustrücktrag für den Veranlagungszeitraum 2021 ergänzt. Damit können Unternehmen auf Antrag bei der Steuerfestsetzung für den Veranlagungszeitraum 2020 pauschal 30 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des Veranlagungszeitraums 2020 als Verlustrücktrag aus 2021 abziehen lassen. So verschaffen wir Unternehmen schneller die dringend benötigte Liquidität.

Ich hätte mir gewünscht, dass der steuerliche Verlustrücktrag über 2019 hinaus auch in den Veranlagungszeitraum 2018 erweitert worden wäre, um einen Verlustrücktrag über mehr als ein Jahr zu ermöglichen. So wäre sichergestellt, dass die krisenbetroffenen Unternehmen auch ihre Verluste aus 2021 in Veranlagungszeiträume zurücktragen könnten, die vor der Corona-Pandemie endeten. Leider ist die Unionsfraktion mit diesem Anliegen in den Ausschussverhandlungen vorerst blockiert worden. Doch damit ist das Thema nicht vom Tisch – wir werden uns weiter dafür einsetzen, den Rücktragszeitraum zu erweitern.

Auch der Kinderbonus in Höhe von 150 Euro pro Kind und die Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung auf Speisen in der Gastronomie bis zum 31. Dezember 2022 geben die richtigen Impulse, um wirtschaftlich schnell aus der Krise wieder herauszuwachsen. Er hilft den Familien bei der Bewältigung der finanziellen Herausforderungen unbürokratisch. Der Kinderbonus ist dabei nur eine von zahlreichen Entlastungen für Familien. So haben wir beispielsweise im Laufe des letzten Jahres mit der Erhöhung der Kinderkrankentage dafür gesorgt, dass Eltern ihre Kinder einfacher zu Hause betreuen können. Beim Elterngeld haben wir zudem beschlossen, dass bei der Berechnung der Elterngeldhöhe Einkommensersatzleistungen wie beispielsweise Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I nicht zu finanziellen Einbußen führen. Und auch den Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen haben wir erhöht und die Beantragung erleichtert. Nicht zuletzt wird für Alleinerziehende der Entlastungsbetrag in der Einkommensteuer von zuvor 1908 Euro auf 4008 Euro angehoben.

Eine Neuerung hat der Finanzausschuss in dieser Woche noch in den Gesetzentwurf aufgenommen: die Sofortabschreibung auf digitale Wirtschaftsgüter. Die Union hat sich im Vorfeld erfolgreich dafür eingesetzt, dass auch Server zu den digitalen Wirtschaftsgütern zählen. Allein durch diese Maßnahme wird die unternehmerische Liquidität durch schnellere Abschreibungen um 11 Milliarden Euro in den nächsten Jahren erhöht. Weil Hilfe jetzt gebraucht wird.


Xavier Naidoo, die Kunstfreiheit und der Kampf gegen Extremismus

Aufmerksame Leser wissen es: Der KringsBrief erscheint immer freitags in Sitzungswochen und berichtet über die Geschehnisse im politischen Berlin und wie sie sich auf die Wählerinnen und Wähler in Mönchengladbach auswirken. Doch an dieser Stelle möchte ich mich aus aktuellem Anlass zu einem unmittelbaren Mönchengladbacher Thema äußern: zum geplanten Auftritt von Xavier Naidoo im Mönchengladbacher Sparkassenpark Anfang Juni dieses Jahres, der zurzeit für große Aufregung sorgt. Denn Naidoo ist in den letzten Jahren immer wieder mit hetzerischen, homophoben und rassistischen Kommentaren aufgefallen, die teilweise sogar Einzug in seine Liedtexte gefunden haben, wie beispielsweise im Song „Marionetten“ von 2017. Auch seine kruden Verschwörungsmythen aus jüngster Zeit haben den einst gefeierten Star in ein bizarres Licht gerückt. Bei der Vorstellung, einem solchen Sänger in unserem Sparkassenpark eine Bühne zu geben, bekommen viele Menschen Bauchschmerzen. Und auch ich verspüre keine Neigung, so jemandem zuzujubeln.

Doch wie sollte man am besten darauf reagieren? Vertreter der Mönchengladbacher SPD haben sich für ein Verbot des Auftritts von Naidoo ausgesprochen. Das war vielleicht „gut gemeint“ – aber unter der Geltung unseres Grundgesetzes eben nicht gut! Ein Auftrittsverbot stünde im Widerspruch zu unserer Verfassung, weil selbst für Musiker mit verrückten oder extremen Ansichten das grundgesetzlich garantierte Recht auf Kunstfreiheit gilt. Ähnlich wie bei der Meinungsfreiheit besteht der Grundrechtsschutz unabhängig davon, ob die Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird. Dass eine Aussage polemisch oder verletzend formuliert ist, entzieht sie nicht dem Schutzbereich des Grundrechts. Auch mir fällt es manchmal schwer, aber den Unsinn von Leuten wie Xavier Naidoo müssen wir notfalls in unserer Stadt aushalten.

Wird die Schwelle zur verunglimpfenden Hetze und verfassungsfeindlichen Gewaltverherrlichung aber überschritten, braucht es spätestens nach Hanau, Halle und Kassel effektive Mittel für den Staat, um rassistische Verhetzungen zu verfolgen, bevor daraus sogar Bluttaten erwachsen. Der starke Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft, der zudem mit dem Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität verknüpft war, ist nun vorerst am Veto der Grünen und der FDP im Bundesrat wegen Datenschutzbedenken gescheitert, was ich unverantwortlich finde. Effektive Strafermittlung, erfolgreiche Gefahrenabwehr und der Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung werden ohnehin stets miteinander abgewogen. Unsere Sicherheit darf nicht durch parteipolitisches Taktieren der Opposition im Gesetzgebungsprozess bedroht werden. Als Leiter einer Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses versuche ich zurzeit, die Blockade dieses Gesetzes zu lösen. Dieses Gesetz brauchen wir nämlich, damit aus Hassrede keine Hasstaten werden.

Herzliche Grüße

Ihr Günter Krings