KringsBrief vom 26. April 2024

26.04.2024

In dieser Woche mit den Themen:
Verhandlungen zum Wahlrecht in Karlsruhe, AfD-Skandal, Veteranentag

 

KringsBrief vom 26. April 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Deutsche Bundestag ist zu groß, das ist unbestritten. 734 Abgeordnete hat der aktuelle Deutsche Bundestag.

Das neue Wahlrecht, das die Ampel im letzten Jahr beschlossen hat, zielt zwar auf die Verringerung der Abgeordnetenmandate ab, es weicht aber entscheidend von den Prinzipien der Fairness, der Gleichheit und der Unmittelbarkeit der Wahl ab. Für die Wahl in den Deutschen Bundestag wird die Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger im Wahlkreis praktisch unerheblich. Gewinnt die Partei mehr Direktmandate als ihr nach den Zweitstimmen zustehen sollten, bekommen die Wahlkreisgewinner mit den schlechtesten Erststimmen-Ergebnissen das Mandat aberkannt. Das Grundvertrauen in demokratische Wahlen wird dadurch erschüttert, wenn die Wahl im Wahlkreis in einigen Fällen keinen Wahlgewinner hat. Die Mandate werden in diesem System dann nicht mehr gewonnen, sondern zugeteilt. Die Wähler in den betroffenen Wahlkreisen werden sich betrogen fühlen und künftig wohl zögern, überhaupt noch an Bundestagswahlen teilzunehmen.

Das deutsche Wahlrecht hat die Direktkandidaten bisher immer besonders gestärkt. Sie stehen für Bürgernähe, für Arbeit vor Ort. Sie sind die ‚Kontakt-Abgeordneten‘, die Kümmerer. Die Ampel weicht nun stark davon ab. Sie will Vorrang für Partei-Listen. Und das heißt: mehr parteipolitischer Zentralismus.

Außerdem hat die Ampel die Grundmandatsklausel gestrichen. Danach konnten Parteien, die die Fünfprozenthürde verfehlen, trotzdem ihrem Wahlergebnis entsprechend in den Bundestag einziehen, wenn sie mindestens drei Direktmandate geholt haben. Solche starken Regionalparteien wie die CSU in Bayern, aber auch die Linke in manchen Teilen Ostdeutschlands, kann man nicht einfach aus dem Bundestag aussperren.

Die Art und Weise, wie die Ampel-Koalition die Zahl der Abgeordneten verringern will, lässt viele Fragen offen und steht im Konflikt mit dem Grundgesetz.

Deshalb hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gemeinsam mit vielen anderen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Wahlrechtsreform geklagt. Wir sehen es als unsere staatspolitische Verantwortung als Opposition, dieses ungerechte Wahlrecht durch das Verfassungsgericht jetzt prüfen zu lassen. Wenn wir es nicht vor der Wahl tun, können das die vielen enttäuschten Wähler im Rahmen der Wahlprüfungsbeschwerde erst nach der Wahl tun. Dann würden wir erst Monate nach dem nächsten Wahltermin wissen, wie sich der Bundestag wirklich korrekt zusammensetzt.

Als rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion war ich in dieser Woche in Karlsruhe, um die zweitägige mündliche Verhandlung vor Ort zu verfolgen und mich für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu Wort zu melden. Mein bitteres Fazit auch nach den Einlassungen der Ampel-Vertreter in Karlsruhe bleibt: Das zentrale Ziel der Wahlrechtsreform war weniger die Bundestagsverkleinerung (die ginge auch anders und besser), sondern die Schwächung der Opposition. Das hat mit Demokratie und fairem Wettbewerb nicht mehr viel zu tun.


Spionagevorwürfe aufklären

Ein unglaublicher Skandal hat uns in dieser Woche in Atem gehalten und zu einer aktuellen Stunde im Bundestag geführt: Die Spionage- und Korruptionsvorwürfe gegen Politiker und Mitarbeiter der AfD.

Die gehäuften Festnahmen in der vergangenen Woche wegen mutmaßlicher Spionage für Russland und China sind beunruhigend. Dass die politischen Institutionen in Deutschland und Europa Ziel umfangreicher Spionageaktivitäten dieser Länder sind, ist nicht neu. Bekannt ist auch die auffällige Nähe vieler AfD-Politiker zu autokratischen Systemen wie Russland und China. Wenn aber ein enger Mitarbeiter des AfD-Spitzenkandidaten für die Europawahl beschuldigt wird, Informationen über Vorgänge im Europäischen Parlament sowie über chinesische Oppositionelle in Deutschland an chinesische Geheimdienste weitergegeben zu haben, ist das ein äußerst gravierender Vorfall.

Es muss jetzt umfassend und sehr sorgfältig aufgeklärt werden, was Herr Krah und andere AfD-Politiker von der mutmaßlichen Spionagetätigkeit des AfD-Mitarbeiters wussten. Auch die AfD muss jetzt reinen Tisch machen, statt Herrn Krah für eine Weile zu verstecken und zu hoffen, dass die Affäre in Vergessenheit gerät. Wenn selbst ein AfD-Kollege im Europaparlament öffentlich sagt, Herr Krah habe „fast immer nur die Interessen des chinesischen Staates vertreten“, ist offenbar einiges im Argen. Gerade bei einer Partei, die immer so tut, als ob sie die deutschen Interessen mehr als andere im Blick habe, ist ihr Umgang mit diesen Vorwürfen ganz besonders aufmerksam zu verfolgen.

Der einzige Interessenkonflikt, der die AfD offenbar in eine Bredouille bringen würde, wäre einer zwischen Russland und China: Ich wäre gespannt, für welches der Autokratensysteme die Rechtsradikalen sich dann entscheiden. Deutschlands Interessen spielen für die Partei schon lange keine Rolle mehr.


Anerkennung für Veteranen

Die CDU fordert es schon lange, nun ist es endlich im Bundestag auch mit den Stimmen der Ampel beschlossen worden: Deutschland bekommt einen nationalen Veteranentag. Mit einem früheren, eigenen Antrag haben wir als Unionsfraktion den Auslöser für den fraktionsübergreifenden Antrag „Für eine umfassende Wertschätzung – Einen nationalen Veteranentag einführen und die Versorgung der Veteranen und deren Familien verbessern“ gesetzt. Damit etablieren wir einen nationalen Veteranentag am 15. Juni eines jeden Jahres. Wir wollen so den Einsatz und die Opfer aller Bundeswehrsoldaten angemessen würdigen. Wir rücken Respekt und Anerkennung für die Leistungen der Soldatinnen und Soldaten in den Vordergrund, denn die Männer und Frauen riskieren für unser Land das Höchste, was man geben kann, nämlich Gesundheit und Leben. Gleichzeitig ist es unser Anliegen, die Fürsorge bei im Dienst – insbesondere im Auslandseinsatz – erlittenen Schädigungen zu verbessern.

Wir streben eine sichtbare und öffentliche Durchführung dieses Gedenktages an, der Bildungs- und Informationsangebote umfasst und die Beteiligung der Länder und Kommunen und vor allem der Bürgerinnen und Bürger vor Ort vorsieht. Der Veteranentag bietet die Möglichkeit, dass Soldatinnen und Soldaten von der Politik und der Gesellschaft gesehen und wahrgenommen werden. Damit wächst auch das Bewusstsein und die Unterstützung für die Anliegen aktiver und ehemaliger Bundeswehrangehöriger. Unsere Initiative unterstreicht die breite Anerkennung der Verdienste unserer Streitkräfte und macht das kontinuierliche Engagement der Union für die Belange der Bundeswehr und der Soldatinnen und Soldaten sichtbar.


Herzliche Grüße
Ihr Günter Krings