KringsBrief vom 23. April 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
schöner wäre es zweifellos gewesen, wir hätten uns die Aufregung der letzten eineinhalb Wochen gespart: Aber nun haben wir Klarheit, dass wir mit Armin Laschet als unseren Kanzlerkandidaten in den Bundestagswahlkampf ziehen werden. Ich weiß, dass es dazu auch bei den Mitgliedern und Anhängern der CDU unterschiedliche Ansichten gibt. Mich haben in den letzten Tagen manche kritische, aber auch viele positive Rückmeldungen zu unserem Bundesvorsitzenden und Spitzenkandidaten aus unserer Region erreicht. Nach 16 erfolgreichen Merkel-Jahren werden wir beim Bundestagswahlkampf in diesem Jahr auch wieder viel stärker inhaltlich argumentieren: Wir wollen mit neuen Ideen für unser Land in die Zukunft gehen - und nicht (wie andere) mit alten Ideologien eine ganz andere Republik schaffen. Wir schielen nicht auf Umfragen, sondern schauen auf Werte und Inhalte. Genauso haben wir vor vier Jahren auch die NRW-Landtagswahl gewonnen. Und mit Armin Laschet haben wir einen Kandidaten, der auf einem festen Wertefundament steht, und vor allem in Sachen Sicherheit, Infrastruktur, Wirtschaft und Bildung als NRW-Ministerpräsident eine gute Regierungsbilanz vorlegen kann. Ich gratuliere Armin Laschet herzlich zur Kandidatur und freue mich auf den gemeinsamen Wahlkampf.
Mit einheitlichen Regeln gegen die Pandemie
Gestern hat der Bundespräsident das Vierte Bevölkerungsschutzgesetz unterschrieben, nachdem es in dieser Woche im Bundestag beschlossen und vom Bundesrat bestätigt wurde. Damit haben wir dem Kampf gegen die dritte Welle der Corona-Pandemie die bundesweite Notbremse entgegengesetzt. Die damit verbundenen Einschränkungen sind leider unvermeidlich, so lange nicht ausreichend Menschen geimpft sind. Denn es geht um das verfassungsrechtlich verbriefte Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit und es ist unsere Aufgabe als Abgeordnete, Leben und Gesundheit der Menschen zu schützen. Nicht nur das Gesundheitswesen im Allgemeinen und die Intensivmedizin im Besonderen sind momentan überlastet: Ohne eine Notbremse werden sich zu viele Menschen anstecken und erkranken. Zu viele Menschen sterben in der Folge. Deshalb ist es notwendig, dass wir hier und jetzt handeln. Wenn wir Leid vermeiden können, sollten wir es vermeiden.
Das Vierte Bevölkerungsschutzgesetz sieht vor, dass ab einer Schwelle von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in der Woche bundeseinheitliche Schutzmaßnahmen greifen. In Landkreisen und kreisfreien Städten, wo dies an drei aufeinander folgenden Tagen der Fall ist, treten strenge Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen in Kraft. Dann dürfen Menschen beispielsweise nur noch in Ausnahmefällen nach 22 Uhr ihre Wohnung verlassen. Bis 24 Uhr können sie allein joggen oder Spazierengehen. In anderen europäischen Ländern und weltweit haben sich Ausgangsbeschränkungen bei hohen Inzidenzwerten als Mittel zur Eindämmung der Pandemie bewährt. Länder wie Großbritannien oder Portugal haben ihr Pandemiegeschehen mit teilweise weitaus rigoroseren Ausgangsbeschränkungen als die nun für Deutschland vorgesehenen wieder unter Kontrolle gebracht. Sie haben auf diese Weise Leben gerettet und die Funktionsfähigkeit ihres Gesundheitssystems sichergestellt.
Die Ausgangsbeschränkungen haben zum Ziel, die Zahl der zwischenmenschlichen Kontakte zu reduzieren und Mobilität zu beschränken. Studien belegen die Wirksamkeit der Maßnahme. In einer kanadischen Untersuchung konnte beispielsweise festgestellt werden, dass nächtliche Ausgangsbeschränkungen die Mobilität in einer Provinz im Vergleich zur Nachbarprovinz um 31 Prozent senkten. Britische Forscher halten Ausgangsbeschränkungen für geeignet, um den R-Wert, also die Angabe, wie viele andere Personen ein Infizierter ansteckt, um 13 Prozent zu senken. Dass die Ansteckungsgefahr im Freien geringer ist, wird dabei übrigens nicht bestritten. Darauf kommt es in diesem Zusammenhang aber nicht an. Ziel ist es, generell Kontakte zu reduzieren und Mobilität einzuschränken. Wenn Menschen ausgehen, dann in der Regel, um andere Menschen zu besuchen, mit denen sie sich dann in geschlossenen Räumen aufhalten. Je weniger Menschen sich im öffentlichen Raum bewegen, desto seltener begegnen sie anderen Menschen, desto geringer ist die Infektionsgefahr.
Auch die Maßnahmen an Schulen werden mit dem Gesetz einheitlich für die ganze Bundesrepublik geregelt. Präsenzunterricht in Schulen kann nur beim Vorliegen von Schutz- und Hygienekonzept erteilt werden. Verpflichtender Distanzunterricht gilt künftig ab einer Inzidenz von 165 (statt 200).
Ich habe mich in den Gesetzesverhandlungen der letzten Tage dafür stark gemacht, dass das „Test-Click-Meet“-Prinzip bis zu einer Inzidenz von 150 und das „Click-and-Collect“-Prinzip sogar inzidenzunabhängig weiter bestehen darf. Dadurch ist weiterhin die Möglichkeit von Verkaufsgesprächen in den Läden gegeben und die Belastungen für den stark von den härteren Maßnahmen betroffenen Einzelhandel werden etwas abgemildert. Zudem hoffe ich, dass nun bald besondere Regelungen für Getestete und Geimpfte beschlossen werden. Dieser Schritt ist mit der wachsenden Erkenntnis über ein allenfalls geringes Ansteckungsrisiko bei Geimpften aus meiner Sicht überfällig. Ich habe mit Kollegen erfolgreich darauf gedrungen, dass eine klare Verordnungsermächtigung in das Gesetz aufgenommen wurde, auf deren Grundlage jetzt sehr schnell „Ausnahmeregelungen“ insbesondere für Geimpfte erlassen werden müssen.
1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland
Einem ganz anderen Thema habe ich mich am Mittwochabend gewidmet: Anlässlich des Jubiläumsjahres „1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“ fand in der Landesvertretung Nordrhein-Westfalen eine Diskussionsrunde statt, an der ich zusammen mit vielen Vertretern aus der jüdischen Community teilgenommen habe – wenn auch leider nur in einem digitalen Video-Format.
2021 ist für die Geschichte des jüdischen Lebens in Deutschland ein besonderes Jahr, das bundesweit als Jubiläum mit vielfältigen Veranstaltungen, Ausstellungen und Projekten gewürdigt wird. Im Jahr 321 erließ Kaiser Konstantin ein reichsweites Gesetz, wodurch Juden von nun an in den Stadtrat von Köln berufen werden konnten. Das Dekret zeigt, dass vor 1.700 Jahren bereits Menschen jüdischen Glaubens in Deutschland lebten. Nordrhein-Westfalen ist mit rund 27.000 Menschen jüdischen Glaubens Heimat der größten jüdischen Gemeinschaft in Deutschland. Die Bundesregierung fördert in den kommenden Monaten rund 500 Projekte in Deutschland, um das Jubiläumsjahr als Anlass und Chance zu nutzen, um die tiefe Verwurzelung des Judentums in der Geschichte des Landes stärker bekanntzumachen und noch immer bestehende Vorurteile gegen Jüdinnen und Juden abzubauen.
Die Veranstaltung vom Mittwoch diente dazu, die Bedeutung der jüdischen Kultur und Geschichte für Deutschland und Europa wachzuhalten und politische sowie interreligiöse Debatten innerhalb der Gesellschaft anzustoßen. Was bewegt jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger heute besonders? Wie vielfältig ist jüdisches Leben in Deutschland? Wie begegnen wir dem Antisemitismus? Wie können wir Vorurteile und Ressentiments, die aus Unkenntnis und Unwissen erwachsen, bekämpfen? Und: Was sind dabei die Ziele und Aufgaben von Politik und Kultur, um ein friedliches und harmonisches Zusam-menleben zu ermöglichen?
Wenn Sie sich die überaus interessante Diskussionsrunde anschauen wollen, können Sie das hier tun: Miteinander Zukunft gestalten – Jüdisches Leben in Deutschland - YouTube.
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