KringsBrief vom 22. März 2024

22.03.2024

Diesmal mit den Themen:
Verbot von Kinderehen, Bezahlkarte für Asylbewerber, Neue Grundsicherung

 

KringsBrief vom 22. März 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

Kinderehen sind eine eklatante Verletzung des Kindeswohls und es ist schlimm, dass solche Verheiratungen von Mädchen, die oft nur 14 Jahre oder noch jünger sind, weltweit millionenfach vorkommen. Auch in Deutschland haben die Zahlen in den letzten Jahren stark zugenommen; das darf uns nicht ruhen lassen. Deswegen wurden im Jahr 2017 mit einem Gesetz der damaligen unionsgeführten Bundesregierung zur Bekämpfung von Kinderehen sogenannte „Frühehen“, die im Ausland geschlossen wurden und bei denen mindestens eine Person unter 16 Jahre alt war, in Deutschland für unwirksam erklärt. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte grundsätzlich das Verbot solcher Ehen. Es betonte jedoch die Notwendigkeit, die Folgen unwirksamer Ehen zu regeln. Dies betrifft insbesondere Unterhaltsansprüche für die betroffenen Minderjährigen und die Möglichkeit, eine unwirksame Ehe mit Eintritt der Volljährigkeit – unter bestimmten Schutzmaßnahmen – zu bestätigen. Wenn der Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2024 keine Neuregelung trifft, tritt die Regelung insgesamt außer Kraft. Ohne Handeln des Gesetzgebers wäre dann nicht nur das Kinderehen-Gesetz ab 1. Juli ungültig, sondern auch alle Kinderehen wieder gültig! Junge Mädchen müssten zurück in  Zwangsverbindungen. Und diejenigen, die inzwischen älter sind und vielleicht als Volljährige einen Partner ihrer Wahl geheiratet haben, würden von der Ampel in eine grundsätzlich strafbare Doppel-Ehe gezwungen.

Es besteht also dringender Handlungsbedarf, um das Verbot von Kinderehen aufrechtzuerhalten und den Schutz der betroffenen Kinder zu gewährleisten. Die Ampel hat auch hierzu leider wieder viel gestritten und behauptet jetzt, sie habe endlich eine Einigung. Nur hat sie bis zum heutigen Tag überhaupt nichts vorgelegt. Deswegen habe ich in meiner gestrigen Rede für die Unionsfraktion verlangt, dass endlich ein Kabinettsbeschluss dem Bundestag vorgelegt wird, auf dessen Grundlage Kinderehen verboten und unwirksam bleiben. Die Ampel-Koalition kann von mir aus streiten, worüber sie will, aber sie muss aufhören, dies auf dem Rücken von Kindern zu tun. Anstatt endlich ihre Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen ernst zu nehmen, betreibt die Ampel von der Blockade der IP-Nutzung gegen Kindesmissbrauch bis hin zur Cannabis-Freigabe Politik zulasten des Kindeswohls.


Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz stockt

Die Tatenlosigkeit der Bundesregierung erstreckt sich auch auf die Migrationspolitik: Erst auf großen Druck von CDU und CSU erklärte sich der Bundeskanzler in der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. November 2023 dazu bereit, die Rechtsgrundlage für die bundesweite Einführung von Bezahlkarten für Asylbewerber zu schaffen. Mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bestand Einigkeit in der Zielsetzung, Barauszahlungen an Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) weiter einzuschränken. So sollen Anreize zur irregulären Migration nach Deutschland reduziert und auch der Verwaltungsaufwand bei den Kommunen minimiert werden. Hierzu sollen bundesweit Leistungen durch die Ausgabe von Bezahlkarten gewährt werden können. Notwendigen gesetzlichen Anpassungsbedarf im AsylbLG wollte die Bundesregierung zeitnah auf den Weg bringen. Die Bundesländer haben in einem gemeinsamen Beschluss vom 31. Januar 2024 die Bundesregierung gebeten, Änderungen im AsylbLG vorzunehmen. Diese sollen die Grundlage für eine rechtssichere Einführung der Bezahlkarte legen.

Den wortreichen Ankündigungen des Bundeskanzlers zur Einführung der Bezahlkarte folgt jetzt wieder der politische Stillstand: Die grüne Bundestagsfraktion verweigert ihrer eigenen Koalition die Gefolgschaft. Diese neueste Episode im endlosen Streit der Bundesregierung sagt viel aus über die mangelnde Autorität des Bundeskanzlers in seiner eigenen Koalition. Angesichts des aktuellen Zustroms von Asylbewerbern, der die Kommunen überfordert und Deutschland an seine Belastungsgrenze bringt, können wir die ständigen Verzögerungen aber nicht mehr hinnehmen. Daher haben wir als CDU/CSU-Fraktion – dem Wunsch der Bundesländer folgend – in dieser Woche mit einem eigenen Gesetzentwurf für eine rechtssichere Grundlage für die Einführung von Bezahlkarten vorgelegt. In der aktuellen Situation ist es richtig, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz möglichst in Form von Sachleistungen oder mittels Bezahlkarte zu erbringen. Wird hiervon nicht hinreichend Gebrauch gemacht, muss in Zukunft darüber hinaus ein entsprechender Vorrang im Asylbewerberleistungsgesetz festgeschrieben werden, um Anreize für die ungesteuerte Asylmigration nachhaltig zu verringern. Unser Antrag ist gleichzeitig auch eine Aufforderung an die Bundesregierung, endlich die Anreize zur irregulären Migration nach Deutschland abzustellen.


Neue Grundsicherung statt Bürgergeld

Auch bei der sozialen Grundsicherung besteht dringender Handlungsbedarf, denn das von der Ampel eingeführte Bürgergeld setzt falsche Anreize. Deshalb haben wir im CDU-Bundesvorstand in dieser Woche ein Konzept verabschiedet, in dem wir unsere Reform des Bürgergeldes darlegen. Mit unserem Vorschlag zur „Neuen Grundsicherung“ wollen wir die Qualifizierung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen spürbar verbessern. In Zeiten des Arbeitskräftemangels möchten wir auch den Menschen eine Chance auf Teilhabe am Arbeitsmarkt eröffnen, die schon länger arbeitslos sind. Die allermeisten von ihnen wollen arbeiten. Häufig ohne Schul- oder Berufsabschluss oder ohne hinreichende Deutschkenntnisse bleibt ihnen zumeist allenfalls Gelegenheitsarbeit im Niedriglohnsektor. Auf dem Weg zu einer dauerhaft existenzsichernden Beschäftigung braucht es umfassende Betreuung und qualifizierende Unterstützung. Dazu müssen wir die Jobcenter endlich auskömmlich ausstatten. Es muss Schluss sein mit der falschen Politik der Ampel, den Eingliederungstitel für Maßnahmen der Vermittlung in Arbeit als Spargroschen zu missbrauchen. Mehr Chancen auf Teilhabe und Eigenverantwortung machen einen starken Sozialstaat aus, nicht immer höhere Geldleistungen bei bloßer Verwaltung der Leistungsbezieher.        

Fachliche Weiterbildungen und Spracherwerb wollen wir zweckmäßig auch berufsbegleitend organisieren, um Menschen schneller in Beschäftigung zu bringen. Für mehr Arbeitsanreize gestalten wir zudem die Hinzuverdienstmöglichkeiten attraktiver, damit den Menschen, die ihre Arbeitszeit erhöhen, auch mehr Geld übrigbleibt.

Wir setzen auf das Prinzip des Förderns und Forderns: Ein Sozialstaat, der vor Mitwirkungs- und Arbeitsverweigerern kapituliert, verliert an Zustimmung bei denen, die ihn mit ihren Beiträgen und Steuern erst ermöglichen. Daher erweitern wir die Sanktionsmöglichkeiten unter Ausschöpfung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, in extremen Fällen bis hin zur vollständigen Leistungsverwirkung. Wer arbeiten kann und eine angebotene Arbeit ablehnt, ist nicht bedürftig. Solidarität ist keine Einbahnstraße, sie nimmt auch Leistungsbezieher in die Pflicht, das ihnen Mögliche beizutragen. Dazu gehört neben der Einhaltung von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten sowie von Terminen auch der vorrangige Einsatz des eigenen Vermögens, wenn ein solches vorhanden ist.

Herzliche Grüße

Ihr Günter Krings