KringsBrief vom 21. Mai 2021

21.05.2021

Diese Woche mit den Themen:
Antisemitismus in Deutschland, Ausweisen mit dem Smartphone, Ganztagsbetreuung, Denkmalförderung für MG


KringsBrief vom 21. Mai 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Raketenbeschuss Israels durch die terroristische Hamas im Gaza-Streifen stellt eine neue Eskalation der Gewalt im Nahen Osten dar. Auch wenn man die israelische Siedlungspolitik kritisch betrachten muss, so kann sie doch niemals solche Taten rechtfertigen, die ich auf das Schärfste verurteile. Unbestreitbar ist das Recht Israels auf Selbstverteidigung angesichts solch kriegerischer Angriffe. Aber dennoch ist für mich klar: Die Gewalt und das Leid der zivilen Opfer – jüdischer ebenso wie muslimischer – müssen sofort enden. Hoffentlich trägt die heute Nacht in Kraft getretene Waffenruhe dazu bei. Die rücksichtslose Politik der Hamas, die zivile Opfer auch in den eigenen Reihen in Kauf nimmt, um eigene Ziele durchzusetzen, schadet auch den Interessen der jungen palästinensischen Bevölkerung, die dringend Frieden, Bildung und wirtschaftliche Perspektive brauchen.

Während der Auseinandersetzung zwischen den Palästinensern im Gaza-Streifen und Israel haben auch wir in Deutschland eine Verschärfung des Antisemitismus erlebt. An verschiedenen Orten werden Synagogen oder jüdische Symbole angegriffen. Auch in den sozialen Medien ist das jüdische Leben vermehrt Hass und Hetze ausgesetzt. Natürlich dürfen wir in Deutschland auch die Politik einer israelischen Regierung kritisieren. Wer dies aber mit hasserfüllter Aggressivität oder gar mit dem Verbrennen der israelischen Flagge tut, missachtet unsere besondere Verantwortung gegenüber einem Staat, der letztlich aufgrund der deutschen Judenverfolgung gegründet wurde. Und wer dies gar vor Synagogen tut, der handelt nicht anti-israelisch, sondern antisemitisch. Diese Form der Gewalt und der Aggressivität werden wir nicht tolerieren. Antisemitismus werden wir mit allen Mitteln des Rechtsstaates bekämpfen. Jüdinnen und Juden müssen in Deutschland sicher leben und ihren Glauben ausüben können. Wer in Deutschland lebt, muss auch zu unseren jüdischen Mitmenschen stehen. Das gilt selbstverständlich auch für alle Zuwanderer in unserem Land. Wir werden alles dafür tun, die Sicherheit jüdischer Einrichtungen zu gewährleisten und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen.


Ausweisen mit dem Smartphone

Heute endet die drittletzte Sitzungswoche dieser Legislaturperiode, bevor in der Sommerpause der Bundestagswahlkampf richtig Fahrt aufnimmt. Dass wir bis zum letzten Tag intensiv daran arbeiten, gute und politisch vereinbarte Gesetze auch zu verabschieden, sieht man allein daran, dass wir in den vergangenen Tagen über zwei Dutzend Gesetze im Deutschen Bundestag noch abschließend beraten haben – teilweise nach einer jahrelangen Genese. An weiteren wichtigen Gesetzen arbeiten wir noch mit Hochdruck: Das gilt für den Bereich der inneren Sicherheit, beim Verfassungsschutz und der Bundespolizei, den Finanzbereich, die bessere Betreuung von Grundschulkindern am Nachmittag und die bessere Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen.

Ein Gesetz, das ich als Parlamentarischer Staatssekretär bearbeitet habe, möchte ich dabei gesondert hervorheben: In der vergangenen Nacht haben wir das „Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät“ verabschiedet. Hintergrund ist, dass das Onlinezugangsgesetz Bund und Länder verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Für eine reibungslose und nutzerfreundliche Anwendung des elektronischen Identitätsnachweises ermöglicht das verabschiedete Gesetz nun, das dieser Vorgang auch allein mit einem mobilen Endgerät ermöglicht wird. In Zeiten, in denen es üblich ist, mobil im Internet einzukaufen oder Bankgeschäfte zu erledigen, wird es bald auch möglich sein, sich sicher und trotzdem benutzerfreundlich mit dem Smartphone oder dem Tablet auszuweisen.


Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Ein weiteres wichtiges Vorhaben wurde heute in erster Lesung debattiert: Die Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Dieses Gesetzesvorhaben schließt daran an, dass in den letzten Jahren bereits in einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen sowie von Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe der Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter sechs Jahren erfolgreich vorangetrieben wurde. Den damit verbundenen rechtlichen Anspruch auf einen Kitaplatz nutzt inzwischen ein Großteil der Eltern. Dass auch Grundschulkinder ganztägig betreut werden können, ist eine logische Schlussfolgerung und entsprechende Angebote werden in allen Bundesländern bereits ausgebaut. Allerding kann die Nachfrage nach wie vor nicht gedeckt werden. Das hat zur Folge, dass Teilhabechancen für Grundschulkinder ungenutzt bleiben. Außerdem bleibt so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für berufstätige, arbeitsuchende oder sich in der Ausbildung befindliche Eltern eine große Herausforderung.

Deutschlandweit stellen wir in punkto Verfügbarkeit und Ausgestaltung von ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten zwischen den Ländern und Kommunen erhebliche Unterschiede fest. Daher wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD die Einführung eines Anspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter vereinbart. Um Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände bei der Umsetzung des verstärkten Ausbaus ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote zu unterstützen, stellt der Bund insgesamt bis zu 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung.

Dieses Gesetz kommt jedoch nicht völlig überraschend, sondern ist bereits durch verschiedene Maßnahmen in den letzten Jahren vorbereitet worden: Im Jahr 2020 hat der Bundeshaushalt dem Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Davon stehen bis zu 750 Millionen Euro im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung „Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infra-strukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ zur Verfügung. Die hieraus bis zum 31. Dezember 2021 nicht verausgabten Bundesmittel werden ebenfalls dem Zwecke des Ganztagsfinanzhilfegesetzes zugeführt. Im Jahr 2021 stellt der Bund dem Sondervermögen weitere 1 Milliarde Euro bereit.


Denkmalförderung für Mönchengladbach

Ganz besonders gefreut habe ich mich in dieser Woche über eine Entscheidung, die der Haushaltsausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch getroffen hat: Bei der Entscheidung über die Fördermittelvergabe im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms hat die evangelische Hauptkirche Rheydt 400.000 Euro für die Reparatur ihrer Außenhülle und das Schloss Rheydt 250.000 Euro für die Sanierung seiner Fassade zugesprochen bekommen. Für beide Projekte habe ich mich intensiv eingesetzt und teilweise zäh verhandeln müssen angesichts der großen Konkurrenz von anderen Förderanträgen. Umso mehr freue ich mich, dass sich der Einsatz gelohnt hat. Schließlich haben wir in Mönchengladbach nicht nur ein, sondern sogar zwei Projekte bewilligt bekommen. Wir liegen mit der Fördersumme auch deutlich über dem durchschnittlichen Wert: Für das Denkmalschutz-Sonderprogramm X. stand eine Gesamtfördersumme von 70 Millionen zur Verfügung und es wurden bundesweit 319 Projekte ausgewählt. Das ergibt eine durchschnittliche Förderung von knapp 220.000 Euro, so dass wir über die 650.00 Euro für Mönchengladbach besonders froh sein können.

Doch mehr noch als über das Geld freue ich mich darüber, dass nach den vielen Hiobsbotschaften über den baulichen Zustand der Rheydter Hauptkirche nun ein Anfang gemacht werden kann, um die dringlichen Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an der Außenhülle vorzunehmen. Denn es handelt sich hier nicht nur um ein bedeutendes Wahrzeichen für unsere Stadt, sondern dieser Ort ist auch für mich persönlich schon seit meiner Schulzeit prägend.

Herzliche Grüße

Ihr Günter Krings