KringsBrief vom 20. November 2020

20.11.2020

Die Themen im Überblick:
Klare Regeln mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz, digitale Verwaltung, Gesetze für Jung und Alt

 

KringsBrief vom 20. November 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Reihe von Zuschriften an meine Büros in Mönchengladbach und Berlin in den letzten Tagen zeigen mir die Sorgen vieler Menschen darum, dass das am Mittwoch im Bundestag verabschiedete Bevölkerungsschutzgesetz demokratische Rechte und den Einfluss des Bundestages aushebeln könnte. Doch diese Sorgen sind unbegründet. Sehr viele Falschmeldungen und Missverständnisse sind erschreckenderweise dazu im Umlauf. Das Bevölkerungsschutzgesetz bedeutet sogar noch mehr demokratische Legitimation der Corona-Schutzmaßnahmen, und es stärkt die Rolle des Deutschen Bundestages. Selbstverständlich bleiben auch das Grundgesetz, die Grundrechte und die Parlamentsrechte vollkommen gewahrt. Der Deutsche Bundestag hat außerdem auch wie schon bisher jederzeit das Recht und die Möglichkeit, ein Ende der Schutzmaßnahmen zu beschließen und die erteilten Befugnisse wieder an sich zu ziehen.

Fakt ist: Die Ausbreitung des Corona-Virus stellt unser Land und seine Menschen auf eine harte Probe. Neben persönlichen Vorsichtsmaßnahmen ist die Beschränkung des öffentlichen Lebens und die Minimierung auf die unabdingbaren Sozialkontakte das Wirksamste, was wir tun können, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Ich weiß, dass wir damit allen Bürgern in unserem Land sehr viel abverlangen, aber nur gemeinsam und entschlossen können wir es schaffen und die Pandemie so unter Kontrolle halten, dass unser Gesundheitssystem nicht überlastet wird.

Um das Infektionsgeschehen rasch einzudämmen, muss Politik schnell und konsequent reagieren und alle notwendigen Maßnahmen erlassen können. Kontaktbeschränkungen, das Verbot von Kulturveranstaltungen oder die Schließung von Restaurants sind aber schmerzhafte Eingriffe in die Grundrechte der Menschen. Mit diesem Gesetz stellen wir sicher, dass die Pandemie effektiv bekämpft werden kann und zugleich Grundrechte möglichst geschont werden.

Der erhobene Vorwurf, wir würden ein Ermächtigungsgesetz schaffen, ist daher nicht nur historisch infam, sondern auch in der Sache falsch. Das Gegenteil ist der Fall. Wir als Bundestag geben den Ländern ein klares Regelungsprogramm vor, welche Maßnahmen unter welchen Voraussetzungen zulässig sind. Wir haben eine Abwägung zwischen den Maßnahmen vorgenommen, die einerseits erforderlich sind, um das Leben und die körperliche Unversehrtheit zu schützen, und andererseits den Grundrechten der Bürger, die von den Einschränkungen betroffenen sind. Damit gestalten wir die Eingriffe nicht nur grundrechtsschonend und strikt verhältnismäßig aus, sondern tragen auch dem verfassungsrechtlichen Wesentlichkeitsprinzip Rechnung.

Die Vorgaben für Bund und Länder werden durch das neue Gesetz künftig sogar konkreter sein. Um die zur Bewältigung der Pandemie getroffenen Schutzmaßnahmen so weit wie möglich zu begrenzen und auch transparent zu machen, sind Rechtsverordnungen der Länder außerdem künftig gut zu begründen. Sie sind ab jetzt generell befristet und müssen, wenn sie länger als vier Wochen gelten sollen, verlängert und wiederum begründet werden. Das macht die Maßnahmen für Gerichte und die Betroffenen nachvollziehbarer und sorgt so für mehr Gerichtsfestigkeit. Und dies wiederum sorgt für mehr Akzeptanz in der Bevölkerung.

Wir haben außerdem die Absicherung für Eltern in der Corona-Pandemie verlängert. Eltern, die nicht zur Arbeit gehen können, weil ihre Kinder wegen pandemiebedingter Schulschließungen zu Hause betreut werden müssen, erhalten weiterhin eine Entschädigung für den Verdienstausfall. Diese Regelung verlängern wir bis zum 31. März 2021.

Bei allem, was wir tun: Unser oberstes Ziel bleibt, Infektionsketten zu durchbrechen und unser Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen. Dazu gehört auch, dass der Schutzschirm für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehakliniken fortgeschrieben wird. Das heißt, dass von den Bundesländern als geeignet ausgewählte Kliniken künftig einen Ausgleich für Einnahmeausfälle erhalten, wenn sie für die Behandlung von COVID-19-Patienten planbare Operationen verschieben. Hier folgen wir aber nicht dem Gießkannenprinzip, sondern unterstützen gezielt die Kliniken, die in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit hohen Infektionszahlen liegen und daher besonders belastet sind.

Insbesondere in besonders grundrechtssensiblen Bereichen wurden die Hürden für Maßnahmen noch einmal erhöht. Ausgangsbeschränkungen, Untersagung von Demonstrationen oder Gottesdiensten dürfen immer nur letztes Mittel sein. Als Union war uns zudem wichtig, den Menschen die Angst vor sozialer Isolation zu nehmen. Deswegen haben wir sichergestellt, dass der Besuch von Alten- oder Pflegeheimen nicht so stark eingeschränkt werden darf, dass es keine sozialen Kontakte mehr gibt.

Lassen Sie mich noch kurz zum Thema Impfen kommen – ein weiteres Thema, dass vielerorts sehr emotional diskutiert wird. Wir alle haben die Meldungen der letzten Tage vernommen, dass ein Impfstoff gegen das Coronavirus zeitnah verfügbar sein soll. Darauf wollen wir vorbereitet sein. Wir sehen für alle Bürger einen Anspruch auf Schutzimpfungen vor und ermöglichen für besonders gefährdete Gruppen eine vorrangige Impfung. Dieses Vorgehen ist aber nicht gleichzusetzen mit einer Impfpflicht, sondern es schafft lediglich die Voraussetzungen, damit der Impfstoff, wenn er verfügbar ist, all denjenigen schnellstmöglich zur Verfügung gestellt werden kann, die sich impfen lassen möchten. Ich möchte klarstellen: Eine Impfpflicht gegen das Coronavirus wird es nicht geben.

Die Anpassungen im Dritten Bevölkerungsschutzgesetz waren deshalb angezeigt, weil in letzter Zeit, teilweise auch von Gerichten, die Frage gestellt wurde, ob die gesetzlichen Regelungen klar genug sind, um auf deren Grundlage auch längerfristig notwendige  Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie per Rechtsverordnung anzuordnen. Diese Fragen haben wir nun mit dem am Mittwoch beschlossenen Gesetz gut beantwortet. Hier wurden Punkte in einem Parlamentsgesetz zusammengefasst, die bisher nur in Rechtsverordnungen, unabhängig von direkter Parlaments-Mitwirkung geregelt worden sind. Das Gesetz bietet damit mehr Parlamentsbeteiligung, mehr Grundrechtschutz und mehr Rechtsstaatlichkeit. Dem Gesetz habe ich deshalb aus voller Überzeugung zugestimmt.

Aber natürlich ist Kritik daran in unserer Demokratie ebenso legitim wie in jedem anderen Gesetz. Nicht akzeptabel und zum Teil erschreckend ist es aber, wenn „Demonstranten“ Abgeordnete bedrängen, gar versuchen, sie an der Ausübung ihrer parlamentarischen Pflichten zu hindern. Das erinnert an dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte. Und natürlich darf man gegen die Pflicht, Masken zu tragen zum Schutz gegen die Corona-Pandemie, demonstrieren. Man muss sich aber trotzdem an demokratische und rechtsstaatliche Regeln halten!
 

„Register“ und „Modernisierung“ schließen sich nicht aus

Gestern Abend habe ich im Plenum des Bundestags eine Rede zum „Registermodernisierungsgesetz“ gehalten, das die Bundesregierung in erster Lesung in den Bundestag eingebracht hat. Was zunächst sperrig klingt, ist auf den zweiten Blick eine entscheidende – und längst überfällige – Maßnahme hin zur Digitalisierung der Verwaltung: Seit über zehn Jahren erleben wir, wie die Steuer-ID erfolgreich ermöglicht, Personen eindeutig und zuverlässig zuzuordnen, solange es sich um Verwaltungsvorgänge mit steuerlichem Bezug handelt. Das Registermodernisierungsgesetz sieht vor, dass auch bei den übrigen Behördengängen zukünftig auf bereits gespeicherte Dokumente zurückgegriffen werden kann.

So sollte es in unserer digitalisierten Welt selbstverständlich sein, dass Behörden untereinander kom-munizieren und Informationen austauschen, sodass beispielsweise nicht bei jeder einzelnen Behörde die Geburtsurkunde erneut vorgelegt werden muss. Die Praxis zeigt jedoch, dass die bisher zur Identifizierung genutzten Personendaten wie Name oder Adresse fehlerhaft oder nicht mehr aktuell sein können, was wiederum eine eindeutige Zuordnung erschwert. Das Ergebnis sind oft langwierige Prozesse in der Verwaltung. Eine einheitliche Identifikationsnummer hingegen unterstützt das im Gesetz vorgesehene „Once-Only“-Prinzip, nach dem Dokumente nur einmal vorgelegt werden müssen. Denn die „nicht sprechende“, persönliche Identifikationsnummer ist ein veränderungsfestes Ordnungsmerkmal, das eine eindeutige und zuverlässige Zuordnung von Personen ermöglicht. Natürlich beachten wir dabei auch den Datenschutz. Deswegen sieht der Gesetzentwurf ein ganzes Paket an Maßnahmen vor, um ein sehr hohes Niveau an Datenschutz und Transparenz zu gewährleiten.  Im Endeffekt entlasten wir so die Bürger von vielen ihrer Nachweispflichten und ermöglichen schnellere Prozesse in der Verwaltung. Ein gutes Gesetz – für mehr Bürgerfreundlichkeit durch mehr Digitalisierung in der Verwaltung. Die ganze Rede finden Sie unter dem untenstehenden Link.
 

Gesetze für Jung und Alt

Zwei weitere Gesetze wurden gestern verabschiedet, auf die ich hinweisen möchte, denn sie haben Auswirkungen für große Teile der Bevölkerung: Zum einen hat der Bundestag ein Sondervermögen mit einem Volumen von bis zu 3,5 Milliarden Euro errichtet, um den flächendeckenden Ausbau von ganztägiger Betreuung von Kindern im Grundschulalter zu ermöglichen. Denn der Bedarf an Betreuungsplätzen steigt. Allen in Mönchengladbach nehmen inzwischen insgesamt 3.657 Schülerinnen und Schüler an unterschiedlichen Ganztagsbetreuungsformen teil, bei steigender Nachfrage.

Hintergrund ist, dass für Grundschüler der Schulunterricht meistens zur Mittagszeit zu Ende ist, die Eltern der Schülerinnen und Schüler häufig aber länger arbeiten müssen. Deshalb steht bei vielen berufstätigen Eltern eine längere und gute Nachmittagsbetreuung ihrer Kinder ganz oben auf der Wunschliste - mehr als 70 Prozent der Eltern wünschen sich eine Ganztagsbetreuung für ihr Kind.

Dieser Bedarf ist bei weitem noch nicht gedeckt und es ist Aufgabe der Bundesländer, ein bedarfsdeckendes Ganztagsangebot zu schaffen. Nach dem gelungenen Ausbau der Kita-Plätze ist es nur folgerichtig, für Grundschüler eine Mittags- und Nachmittagsbetreuung anzubieten. Anderenfalls müssen Eltern, die gerade wieder zurück in den Beruf gefunden haben, zugunsten der Kinderbetreuung beruflich wieder kürzer treten. Ich sehe einen Ausbau der Ganztagsbetreuung an Schulen positiv entgegen. Ein Rahmenplan für Neubaumaßnahmen an Grundschulen ist bereits in Arbeit. Damit möglichst schnell gute ganztätige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter geschaffen werden, wird der Bund die Länder mit dem gestern errichteten Sondervermögen finanziell unterstützen. Damit können wir dem Vorhaben, verlässliche und bedarfsgerechte Bildungs- und Betreuungsangebote auszubauen, den entscheidenden Schub zu verleihen.

Gleichzeitig möchte ich betonen, dass bei aller Unterstützung für den Ausbau der Ganztagsbetreuung dieses Angebot immer freiwillig bleiben muss. Wir als CDU/CSU-Fraktion sind entschieden gegen die Einrichtung einer verpflichtenden Ganztagsschule. Es muss immer die Entscheidung der Eltern bleiben, ob sie die Ganztagsbetreuung für ihre Kinder nutzen wollen oder nicht.

Das zweite gestern verabschiedete Gesetz, auf dass ich eingangs verwies, ist die Einführung der Digitalen Rentenübersicht. Drei Ziele stehen im Zentrum des Gesetzes: Die Einführung einer Digitalen Rentenübersicht, die Stärkung der Selbstverwaltung und die Modernisierung der Sozialversicherungswahlen, sowie die Transparenz in der Rehabilitation.

Zukünftig sollen die Bürgerinnen und Bürger einfach und sicher den Stand ihrer gesetzlichen, betrieblichen und privaten Alterssicherung online einsehen können. Dafür wird bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eine ‚Zentrale Stelle für die Digitale Rentenversicherung‘ errichtet, bei der die eigenen Alterssicherungskonten zukünftig trägerübergreifend abgefragt werden. Hier werden nicht nur die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch aus den zusätzlichen betrieblichen und privaten Vorsorgeverträgen transparent und vergleichbar dargestellt. Diese Bündelung an Informationen verschafft endlich eine universale Zusammenfassung aller Daten, ohne dass man den Überblick verliert. In der Folge können Über- und/oder Unterversicherung vermieden werden, was eine gezielte Altersvorsorge erleichtert.

Zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen sieht der Entwurf eine Erleichterung des Zugangs zu Gremien und Wahlen vor. Künftig sollen weniger Unterstützerunterschriften für Vorschlagslisten notwendig sein und die Frist für die Listenzusammenlegungen zeitlich begrenzt werden.

Darüber hinaus schaffen wir mit dem Gesetz mehr Transparenz bei der Vergabe von Rehabilitationsleistungen. Dabei werden die Zulassung und Inanspruchnahme von Rehabilitationseinrichtungen entsprechend europäischem Recht neu geregelt. Durch die Neuregelung werden die Interessen der Rehabilitationseinrichtungen und der Betroffenen stärker berücksichtigt.

Nur noch ungefähr zehn Monate vor der nächsten Bundestagwahl haben wir mit der Digitalen Renten-übersicht in dieser Woche ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt.


Herzliche Grüße

Ihr Günter Krings