KringsBrief vom 2. Dezember 2022

02.12.2022

In dieser Woche mit den Themen:
Verfehltes Chancen-Aufenthalts-Gesetz, Erbschaftssteuererhöhung durch die Hintertür, CETA endlich ratifiziert 

 

KringsBrief vom 2. Dezember 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

in dieser Woche wurde vielfach das Thema Zuwanderung mit den drei Migrationspaketen der Ampel diskutiert. Mit dem so genannten Chancen-Aufenthaltsgesetz will die Ampel, dass abgelehnte Asylbewerber auch ohne Aufenthaltsrecht dauerhaft bleiben können, auch wenn ihre Identität nicht geklärt ist, wir also nicht wissen, wer sie sind und woher sie kommen.

Die geltende Rechtslage baut aber selbst den Ausreisepflichtigen mit ungeklärter Identität aber schon heute eine gute Brücke in die Legalität, allerdings in der richtigen Reihenfolge. Durch Identitätsklärung, die natürlich am Anfang stehen muss, haben sie dann die Möglichkeit, Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Wer diese Chancen bisher nicht genutzt hat, ist in der Regel nicht gut integriert und hat nicht ausreichend mitgewirkt. Mit dem Chancen-Aufenthaltsgesetz stellt die Ampel diese Prinzipien auf den Kopf.

Die Voraufenthaltszeiten für Jugendliche („jugendlich“ ist man nach der Neuregelung der Ampel nun bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres) werden von vier auf drei Jahre und für alle anderen Ausreisepflichtigen auf vier bis sechs Jahre gesenkt. In diese Zeit wird die Dauer des Asylverfahrens einberechnet, das selbst mehrere Jahre dauern kann. Wenn sich das Asylverfahren in die Länge zieht, erhält man damit automatisch ein Aufenthaltsrecht. Das eigentliche Asylrecht für die Bleibeperspektive hat dann keine Wirkung mehr.

Außerdem plant die Ampel das Staatsangehörigkeitsrecht zu verändern und will dabei die Voraussetzungen für die Einbürgerung absenken. Dabei soll der Doppelpass zukünftig der Regelfall werden und nicht mehr die Ausnahme. Darüber hinaus werden die Fristen für die Einbürgerung stark verkürzt. Wenn der Pass demnächst auch ohne besondere Integrationsanforderungen schon nach fünf Jahren zu erhalten ist, sinkt leider der Anreiz, über den Pass hinaus auch Teil der Gesellschaft zu werden.

Für mich ist es wichtig, Humanität mit Ordnung und Steuerung zu verbinden. Die Ampel gibt in ihren verschiedenen Migrationspaketen Ordnung und Steuerung allerdings auf, das ist so unakzeptabel.


Keine Erbschaftssteuererhöhung durch die Hintertür

Unser Leitantrag in dieser Woche richtet sich an die Pläne der Ampel-Koalition, mit dem Jahressteuergesetz 2022 die steuerliche Bewertung von Immobilien und Grundstücken zum Jahreswechsel zu ändern, ohne jedoch die Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer anzupassen. Damit droht in vielen Fällen eine höhere Erbschaft- und Schenkungsteuer. Betroffen sind alle Immobilienarten: Wohnungen, Häuser und auch Grundstücke. Diese Pläne der Ampel sorgen für erhebliche Unruhe in der Bevölkerung.

Die Pläne der Ampel bedeuten eine Steuererhöhung durch die Hintertür. Hinzu kommt, dass in vielen Regionen Deutschlands schon jetzt die allgemeinen Freibeträge angesichts der stark gestiegenen Immobilienwerte nicht mehr ausreichen, um ein Elternhaus steuerfrei zu erben. Dabei geht es oft um ganz normale Einfamilienhäuser.

Die Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer wurden zuletzt 2009 erhöht. Deshalb fordern wir als CDU/CSU-Fraktion die Bundesregierung auf, die notwendig gewordene Neubewertung von Immobilien mit einer substanziellen Erhöhung der allgemeinen Freibeträge zu verknüpfen. Angesichts dramatisch gestiegener Immobilienpreise ist eine Erhöhung der allgemeinen Freibeträge um 65 % geboten. Eine Neuregelung noch in diesem Jahr ist nicht zwingend. Wenn eine Erhöhung der Freibeiträge nicht in diesem Jahr umgesetzt werden kann, dann muss die Ampel die steuerlichen Pläne ebenfalls verschieben. Zusätzlich sollen auch im Bundesrat thematisierte Maßnahmen wie eine Regionalisierung der Freibeträge aufgegriffen werden. Geboten ist auch eine regelmäßige Evaluierung der bewertungsrechtlichen Wertansätze für Grundvermögen.


CETA endlich ratifiziert

Doch es gab auch gute Nachrichten in dieser Sitzungswoche, nicht zuletzt, dass endlich das Handels- und Investitionsschutzabkommens CETA zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits verabschiedet wurde. Die Ratifizierung war eine schwierige Geburt: Der Gesetzentwurf ist vom 30. Oktober 2016; am 21. September 2017 ist CETA vorläufig in Kraft getreten – jedoch nur für die Bereiche, die in ausschließlicher Zuständigkeit der EU liegen. Damit CETA vollständig in Kraft treten kann, muss es noch von den Parlamenten aller EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Die Ampel hat unseren Gesetzentwurf elfmal vertagt und somit die Ratifizierung des Abkommens über Monate unnötig verschleppt. Gestern hat die Bundesregierung nun nach mehr einem Jahr im Amt endlich ihren internen Streit zur Umsetzung von CETA beigelegt und das Abkommen wurde vom Bundestag ratifiziert.

CETA hat eine hohe politische und wirtschaftliche Bedeutung für Deutschland und die Europäische Union und ist darüber hinaus ein deutliches Signal für Freihandel und vertiefte transatlantische Beziehungen. Das Abkommen hat in der EU bereits 700.000 Arbeitsplätze geschaffen und leistet einen wichtigen Beitrag zur deutschen Energieversorgung und zur Sicherung von Rohstoffen. Es ist zudem eines der nachhaltigsten Abkommen, welches Maßstäbe im Bereich der Arbeits-, Umwelt- und Sozialstandards setzt. Daran anschließend muss die Bundesregierung jetzt endlich den Freihandels-Turbo zünden und die Ratifizierung weiterer Abkommen etwa mit Mercosur, Australien oder Chile vorantreiben. Das ist der Schlüssel zu mehr Diversifizierung und damit für mehr wirtschaftliche Sicherheit für Deutschland und die EU.

Herzliche Grüße

Ihr Günter Krings