KringsBrief vom 19. Juni 2020

19.06.2020

Die Themen im Überblick:
Corona-Warn-App, Konjunktur- und Zukunftspaket, Nationale Wasserstoffstrategie, gegen Hasskriminalität, Gedenktag 17.Juni 1953

 

KringsBrief vom 19. Juni 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit der Nacht zu Dienstag ist die Corona-Warn-App für die Betriebssysteme Android und iOS verfügbar und für alle gängigen Smartphones herunterladbar. Je mehr Menschen die App nutzen, desto besser lassen sich Infektionsketten zügig und wirksam unterbrechen. Damit die App ein Erfolg wird, braucht es allerdings die tatkräftige Unterstützung von Institutionen, Unternehmen, aber auch von Einzelnen, die möglichst viele Menschen erreichen und für die App werben. Jeder einzelne kann damit aktiv zur Eindämmung der Pandemie beitragen. Je schneller Corona-positiv getestete Personen und ihre Kontaktpersonen informiert werden, desto weniger kann sich das Virus verbreiten. Die App hilft also, sich selbst, die Familie, Freunde und das gesamte Umfeld zu schützen. Hierdurch wird vor allem den Gesundheitsämtern ihre wichtige Arbeit bei der Aufdeckung der Infektionsketten erleichtert. Experten gehen davon aus, dass man durch die schnelle Identifizierung bis zu vier Tage spart, in denen eine Ansteckung zuvor oft unbemerkt geblieben wäre.

Der Schutz der Privatsphäre hat für die Bundesregierung dabei höchste Priorität. Deshalb wurde bei der Entwicklung der Corona-Warn-App natürlich sichergestellt, dass sie den hohen deutschen Datenschutz-Anforderungen entspricht. Dazu wurde auch der komplette Quellcode, auf dem die App basiert, öffentlich zugänglich gemacht. So können unabhängige Fachleute der Zivilgesellschaft sich jederzeit an der Entwicklung und Verbesserung der App beteiligen und sie auf Schwachstellen kontrollieren. Die dezentrale Datenspeicherung auf den Geräten selbst sowie die Pseudonymisierung garantieren zudem einen hohen Datenschutz. Alle Daten – beispielsweise zu Begegnungen mit anderen die App nutzenden Personen – werden verschlüsselt und ausschließlich auf dem eigenen Smartphone gespeichert. Corona zu bekämpfen ist eine Aufgabe, die wir gemeinsam meistern müssen, mit der Verwendung der Corona-Warn-App können auch Sie ganz persönlich dazu einen schnellen und wirksamen Beitrag leisten. Die App können Sie hier herunterladen: https://apps.apple.com/de/app/corona-warn-app/id1512595757 (App-Store) oder https://play.google.com/store/apps/details?id=de.rki.coronawarnapp (Google-Play-Store).


Pakete für die Zukunft

Doch nicht nur mit der Corona-Warn-App machen wir wichtige Schritte aus der Krise heraus. Nachdem wir in der Phase der Beschränkung vor allem Maßnahmen beschlossen haben, um Arbeitsplätze zu erhalten, das Überleben von Unternehmen zu sichern und soziale Notlagen zu vermeiden, wollen wir nun nicht mehr nur auf die Auswirkungen der Krise reagieren, sondern auf nachhaltiges Wachstum und innovative Beseitigung bestehender Defizite setzen. Jetzt geht es darum, dass die Wirtschaft schnell wieder an Schwung gewinnt. Dazu haben wir ein Konjunktur– und Krisenbewältigungspaket mit schnell greifenden Maßnahmen beschlossen.

Dabei ist es sinnvoll, die aufgrund der Corona Pandemie geschwächte Kaufkraft zu stärken. Unternehmen werden zur Förderung ihrer wirtschaftlichen Erholung mit gezielten Maßnahmen unterstützt. Und mit der Einführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, der Verbesserung der Möglichkeiten der Verlustverrechnung und der Erhöhung der steuerlichen Forschungszulage werden zusätzliche Investitionsanreize gesetzt. Das Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket hat vier Ziele, die durch eine Reihe von Maßnahmen erreicht werden sollen:

  1. Konjunktur stärken, Arbeitsplätze erhalten und die Wirtschaftskraft Deutschlands entfesseln (Bsp. befristete Senkung der Mehrwertsteuer, Stabilisierung der Sozialversicherungsbeiträge, Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrages, Digitalisierungsprojekte vorziehen)
  2. im weiteren Verlauf auftretende wirtschaftliche und soziale Härten abfedern (Bsp. Programm für Überbrückungshilfen, Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen)
  3. Länder und Kommunen stärken (Bsp. Kompensation der ausgefallenen Gewerbesteuereinnahmen, Hilfen für ÖPNV-Unternehmen, Investitionsplan Sportstätten, teilweise Übernahme der Kosten für Unterkunft in der Grundsicherung — allein dadurch wird der Haushalt der Stadt MG um ca. 23 Milli-onen Euro entlastet!)
  4. junge Menschen und Familien unterstützen (Bsp. einmaliger Kinderbonus, Ausbau von Ganztagsschulen/-betreuung, Stärkung der Ausbildungsaktivität in Unternehmen)

Bewusst haben wir uns bei dem Investitionspaket aber nicht nur klassische Konjunkturmaßnahmen wie die Senkung des Mehrwertsteuersatzes oder Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen konzentriert. Vielmehr liegt der Schwerpunkt auf Fördermaßnahmen, die einen Modernisierungsschub auslösen sollen. Deshalb haben wir dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket auch ein Zukunftspaket an die Seite gestellt, damit Deutschland gestärkt aus der Krise hervorgeht und langfristig erfolgreich ist. Investiert werden soll zum einen in die Stärkung des Gesundheitswesens, um unter anderem den Schutz vor zukünftigen Pandemien zu verbessern. Dazu gehört beispielsweise die Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes, das Zukunftsprogramm Krankenhäuser, die inländische Produktion wichtiger Arzneimittel und Medizinprodukte, sowie die Förderung der Impfstoffentwicklung. Noch breiter aufgestellt sind die unter dem Titel „Zukunftsinvestitionen und Investitionen in Klimatechnologien“ aufgeführten Maßnahmen: vom einfacheren Online-Zugang zu Verwaltungsleistungen und dem Digitalisierungsschub, über den massive Ausbau des 5G-Netzes und die verstärkte Förderung des „Smart City“-Programms, bis hin zur Förderung nachhaltiger und umweltfreundlicher Mobilität und der Nationalen Wasserstoffstrategie – das Zukunftspaket hat es in sich.

In dieser Woche haben wir bereits wichtige erste Umsetzungsschritte beraten wie beispielsweise das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz und den zweiten Nachtragshaushalt, um die Maßnahmenpakete zu finanzieren. Um die hierfür notwendigen Mittel bereitzustellen, ist eine Aufnahme von Krediten im Umfang von 118,7 Milliarden Euro bedingt. Wichtig ist, dass wir gleichzeitig den im Grundgesetz vorgeschriebenen Tilgungsplan für die neuen Kredite mit debattiert haben. Denn nachdem wir diese Ausnahmesituation überstanden haben, kehren wir zurück zur schwarzen Null.


Die Nationale Wasserstoffstrategie

Eine der Maßnahmen aus dem Zukunftspaket möchte ich hier gern herausgreifen: Die Nationale Wasserstoffstrategie, die das Kabinett als erste Maßnahme des Aufbruchspakets bereits beschlossen hat: Durch Milliarden-Zuschüsse und verbesserte Rahmenbedingungen soll Wasserstoff als klimafreundlicher Energieträger in Deutschland vorangebracht werden. Damit will die Bundesrepublik weltweit die Nummer 1 bei dieser Technologie werden. Ein neuer 25-köpfiger Nationaler Wasserstoffrat soll die Politik in Zukunft beraten. Die nun verabschiedete Strategie sieht neben den laufenden Förderprogrammen zusätzliche sieben Milliarden Euro dafür vor, dass sich Wasserstoff am Markt durchsetzt. Zwei Milliarden Euro stehen zudem für Konzepte mit internationalen Partnern insbesondere in Europa bereit.

Die Bundesregierung sieht bis 2030 einen Wasserstoffbedarf von ca. 90 bis 110 TWh. In einem ersten Schritt sollen in Deutschland bis 2030 Erzeugungsanlagen für Wasserstoff von bis zu fünf Gigawatt Gesamtleistung entstehen. Bis spätestens 2040 werden dann Elektrolyse-Kapazitäten von bis zu zehn Gigawatt aufgebaut – dies entspricht der Leistung von zehn Atomkraftwerksblöcken.

Bei der neuen „grünen“ Wasserstofftechnologie fallen keine Schadstoffe an, wie es bei der Energiegewinnung aus fossilen Brennstoffen der Fall ist. Vielmehr handelt es sich hier um eine nachhaltige Energiegewinnung: Aus Wasser wird der Energielieferant Wasserstoff herausgespalten, der nach Nutzung wieder zu Wasser rückgewandelt und dem Kreislauf wieder zugeführt wird. In der Stahl- oder Chemieproduktion sollen perspektivisch Brennstoffe wie Öl, Koks oder Gas durch Wasserstoff ersetzt werden, um auf diese Weise den Kohlendioxid-Ausstoß zu senken. Ähnliches gilt für den Schiffs-, Flug- und Schwerlastverkehr, der nur schwer elektrisch betrieben werden kann.

Wasserstoff ist somit ein zentraler Baustein zum Gelingen der Energiewende. Die Nationale Wasserstoffstrategie zeigt auf, wie die Potenziale von Wasserstoff gehoben werden können. Im nächsten Schritt soll die vorgestellte Strategie nun zügig umgesetzt und mit der im Sommer erwarteten Europäischen Wasserstoffstrategie verzahnt werden.


Gegen Hasskriminalität im Internet

Ein anderes, sehr aktuelles Thema ist die zunehmende Hasskriminalität im Internet. Um dem entgegenzuwirken haben wir heute im Bundestag ein Gesetz verabschiedet, an dem ich in meiner Funktion als Parlamentarischer Staatssekretär für das Bundesinnenministerium mitgewirkt habe.

Fast jeder kennt das Phänomen: Vor allem in den sozialen Netzwerken des Internets ist die Verrohung der Sprache erschreckend. Besonders gefährlich: Aus Worten können Taten werden. Vor allem die Taten von Halle/Saale, Hanau und die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke führen uns vor Augen, welche Folgen das Gift der Menschenhasser haben kann. Bislang bleibt das Verbreiten von Hassbotschaften im Internet oft folgenlos. Das wollen wir nicht länger hinnehmen. Ganz gleich, ob solche Taten in der analogen oder in der digitalen Welt stattfinden – in beiden Fällen müssen sie strafrechtliche Konsequenzen haben. Der Rechtsstaat darf es nicht zulassen, dass Angsträume entstehen, in denen ungehindert gegen unser Strafrecht verstoßen werden kann.

Deshalb sieht das gestern beschlossene Gesetz als eine zentrale Neuerung vor, dass Anbieter sozialer Netzwerke wie Facebook, Twitter und Co. künftig dazu verpflichtet sind, strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt zu melden. Diese Meldepflicht gilt auch für das Zugänglichmachen kinderpornografischer Inhalte. Der Katalog der rechtswidrigen Inhalte nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird darüber hinaus um das Delikt der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener ergänzt, weil die Erfahrungen aus der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke 2019 gezeigt haben, wie sehr Hetze im Netz mittlerweile auch in dieser Form geschieht.

Auch für diejenigen, die sich in den Städten und Gemeinden mit großem Engagement in der Politik für das Gemeinwohl stark machen, ist der Ton in den letzten Jahren rauer geworden: Bislang waren Kommunalpolitiker aber weniger gut vor übler Nachrede und Verleumdung geschützt als Landes- und Bundespolitiker. Gerade auf der Kommunalebene sind zum Beispiel Bürgermeister und Gemeindevertreter häufig diffamierenden Äußerungen ausgesetzt. Es darf nicht sein, dass diejenigen, die für die Belange der Bürger vor Ort kämpfen, selbst keinen ausreichenden Schutz vom Staat erhalten. Deshalb tragen wir mit dem gestern beschlossenen Gesetz dafür Sorge, dass unsere Kommunalpolitiker denselben strafrechtlichen Schutz bei Beleidigungen und Drohungen erhalten wie Landes- oder Bundespolitiker.

Darüber hinaus wird zukünftig medizinisches Personal in ärztlichen Notdiensten und in Notaufnahmen strafrechtlich in gleicher Weise geschützt sein wie Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes. Denn in der Vergangenheit hat sich immer wieder gezeigt, dass Krankenpfleger und Ärzte in ärztlichen Notdiensten und in Notaufnahmen in gleicher Weise Angriffen ausgesetzt sein können wie Rettungskräfte vor Ort zum Beispiel bei einem Unglücksfall.


Gedenken an den 17. Juni 1953

Alljährlich erinnern wir an den Volksaufstand in der DDR am 17. Juni 1953. So auch in einer vereinbarten Debatte am vergangenen Mittwoch zum 67. Jahrestag – kein rundes Jubiläum, aber dennoch nicht minder wichtig. Wir haben an den Freiheitswillen der Deutschen in der DDR erinnert, die gegen Unterdrückung und Zwangsherrschaft der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands auf die Straße gingen.

Am 17. Juni 1953 kam es an vielen Orten in der DDR zu Arbeitsniederlegungen, Streiks und Demonstrationen. In diesen brach sich der Unmut der Bevölkerung bahn, die sich gegen Bevormundung in der SED-Diktatur zu Wehr setzten. Nur mit Hilfe sowjetischer Truppen und dem Einsatz von Panzern gelang es den Machthabern, den Volksaufstand unter einem hohen Blutzoll zu beenden. Mit dem brutalen Vorgehen offenbarte das Regime seinen undemokratischen und totalitären Charakter. Eine „Abstimmung mit den Füßen“, also massenhafte Auswanderungen in die Bundesrepublik und nach West-Berlin waren die Folge. Die DDR konnte sich acht Jahre später nur mit dem Mauerbau im Jahr 1961 und einem Schießbefehl an der deutsch-deutschen Grenze stabilisieren. Wir haben in dieser Woche die mutigen Vorkämpfer für Freiheit und Gerechtigkeit in diesem Teil Deutschlands gewürdigt und auch der zahlreichen Opfer gedacht.


Herzliche Grüße

Ihr Günter Krings