KringsBrief vom 18. März 2022

18.03.2022

In dieser Woche mit den Themen:
Selenskyjs Rede im Bundestag, fragwürdige Corona-Politik, für sichere und bezahlbare Energieversorgung

 

KringsBrief vom 18. März 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

per Video richtete sich der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj gestern mit einem eindringlichen Appell an den Bundestag. Alle Welt könne sehen, so Selenskyj, dass die Ukrainer frei leben und sich nicht einem anderen Land unterwerfen wollen. In diesen Stunden und Tagen gebe es unzählige wahllose Angriffe der russischen Truppen auf Zivilisten und Soldaten. Selenskyj warf aber auch Deutschland in seiner Rede vor, zu enge wirtschaftliche Kontakte zu Russland unterhalten zu haben, auch noch, als sich der Angriffskrieg bereits andeutete. Er forderte von Deutschland ganz klar ein höheres Engagement bei der Unterstützung in diesem Krieg mitten in Europa. 

Der ukrainische Präsident hat mehr als deutliche Forderungen an die Bundesrepublik gestellt, über die in diesem Moment nicht einfach hinweggegangen werden kann. Ich bin entsetzt, dass die Ampel-Mehrheit der beeindruckenden Rede des ukrainischen Präsidenten Selenskyj keine Aussprache über die Situation in der Ukraine und unsere Unterstützungsmaßnahmen folgen lässt und insbesondere der Bundeskanzler den Appell Selenskyjs unbeantwortet ließ. Stattdessen ging die Bundestagsvizepräsidentin einfach zur Tagesordnung mit innenpolitischen Themen über. Ich finde das vollkommen unangemessen.

Das Parlament, aber auch die Bürger haben einen Anspruch darauf, zu erfahren, wie Bundeskanzler Olaf Scholz und die Bundesregierung auf die Rede und die Bitten Selenskyjs reagieren, zumal der Bundeskanzler unmissverständlich angesprochen wurde.


Fragwürdige Corona-Politik

Doch das war nicht das einzige, was in dieser Woche von Seiten der Bundesregierung und des Bundeskanzlers schief lief, denn neben dem Angriffskrieg in der Ukraine waren die Corona-Schutzmaßnahmen das bestimmende Thema dieser Woche: Zum einen wurde über die (Nicht-)Verlängerung des Infektionsschutzgesetzes debattiert und entschieden, zum anderen hat der Bundestag in erster Lesung über die verschiedenen Gruppen- und Fraktionsanträge zu einer möglichen Impfpflicht in Deutschland diskutiert. Auch hier hat die Bundesregierung wieder bemerkenswert Führung vermissen lassen, indem der Bundeskanzler seinen Äußerungen aus dem Herbst, er würde eine Impfpflicht befürworten, nun nicht einen Gesetzentwurf der Regierung folgen lässt, sondern Mitglieder seiner in dieser Frage zerstrittenen Regierungskoalition aufgefordert hat, sogenannte Gruppenanträge zu schreiben. Wir als CDU/CSU-Fraktion haben hingegen eine klare gemeinsame Meinung und die habe ich gestern auch in einer Rede im Bundestag vertreten:

Gegen die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht zum jetzigen Zeitpunkt sprechen vor allem zwei Gründe. Erstens käme sie in der aktuellen Omikron-Welle zu spät. Zweitens können wir heute nicht absehen, ob die derzeit verfügbaren Impfstoffe gegen künftige Varianten schützen. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer solchen Impfpflicht ist daher mehr als fraglich. Aber wir müssen jetzt die Vorbereitungen dafür treffen, um im weiteren Pandemieverlauf bei Bedarf schnell und eindeutig darüber entscheiden zu können, ob wir eine Impfpflicht brauchen und welche Personengruppen betroffen sein werden. Wir müssen daher jetzt unsere Impfinfrastruktur stärken und ein nationales Impfregister aufbauen. Die Regierung wäre gut beraten, sich endlich ihrer Verantwortung zu stellen und unserem Vorschlag zu folgen, ein Impfvorsorgegesetz zu beschließen.

Die Debatten in dieser Woche haben jedoch noch einmal die widersprüchliche Haltung der Koalition deutlich gemacht: Denn während eine große Mehrheit innerhalb der Ampelkoalition sich für eine Impfpflicht ausspricht, hat die Ampelkoalition mit ihrer Mehrheit in dieser Woche das Infektionsschutzgesetz gegen den Willen aller 16 Ministerpräsidentinnen und  Ministerpräsidenten auslaufen lassen. Lediglich niedrigschwellige Maßnahmen wie die Maskenpflicht in Krankenhäusern oder öffentlichen Verkehrsmitteln und die Testpflicht zum Schutz vulnerabler Gruppen z.B. in Schulen und Pflegeeinrichtungen bleiben bestehen. Die angedachte Hotspot-Regelung, nach der lokal begrenzt bei einer bedrohlichen Infektionslage das jeweilige Länderparlament erhöhte Schutzmaßnahmen beschließen kann, ist viel zu schwerfällig und langsam, um eine wirksame Maßnahme zu sein, weil alle Maßnahmen dieser Art eines Landtagsbeschlusses bedürfen.

Wie man diese Entscheidung in der jetzigen Zeit aufrechterhalten kann, auf dem Höhepunkt der Ansteckungswerte und mit dem Wissen, dass Masken und Abstand so einfache wie wirkungsvolle Mittel gegen die Pandemie sind, bleibt mir ein Rätsel. Gut, dass wenigstens die Ministerpräsidenten parteiübergreifend Vernunft an den Tag legen und verbreitet die Übergangsfrist bis zum 2. April nutzen möchten, um die bestehenden Schutzmaßnahmen noch etwas länger gelten zu lassen.


Für eine sichere, bezahlbare und souveräne Energieversorgung

Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands unter Führung von Präsident Putin auf die Ukraine markiert eine Zeitenwende in der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik. Auch in der Energiepolitik müssen alle Handlungsoptionen zur sicheren Energieversorgung und zur Reduzierung von einseitigen Abhängigkeiten insbesondere von Russland auf den Tisch.

Das Ziel bleibt richtig: Klimaneutralität bis 2045 als deutscher Beitrag zum UN-Klimaübereinkommen, Ausstieg aus der Kernenergie und aus der Kohleverstromung. Der Weg zu einer klimaneutralen, be-zahlbaren und sicheren Energieversorgung führt national über den schnelleren Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz. Da wir als einziges Industrieland der Welt gleichzeitig aus Kohle und Kernenergie aussteigen, wird neben der Brückentechnologie Gas Wasserstoff immer wichtiger. Die aktuelle Situation stellt uns bei der Energieversorgung vor die Herausforderung: Sicherheit sowie Souveränität in der Versorgung, Klimaschutz und Kosteneindämmung bei den extrem gestiegenen Energiepreisen.

Die Regierung muss hier jetzt handeln: Für die Energiesouveränität brauchen wir einen klaren Fahrplan und zur Entlastung benötigen Bürgerinnen, Bürger und Betriebe Sofort-Maßnahmen. Die stark gestiegenen und in Folge der russischen Invasion in die Ukraine absehbar weiter steigenden Energiekosten belasten die Verbraucher sowie die deutsche Wirtschaft und Kommunen enorm. Eine warme Wohnung, die Stromnutzung im Alltag und die Wege zur Arbeit dürfen kein Luxus sein. Arbeitsplätze müssen erhalten bleiben.

Mitte Februar 2022 haben wir mit unseren Vorschlägen zur „Bekämpfung der Explosion bei den Energiepreisen“ die Bundesregierung aufgefordert, unter anderem die EEG-Umlage vorzeitig abzuschaffen, die Entfernungspauschale auf 38 Cent je Kilometer anzuheben und den Einkommensteuer-Tarif an die Inflation anzupassen. Einige unserer Forderungen wie die vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage oder die Erhöhung der Entfernungspauschale hat die Bundesregierung mittlerweile aufgegriffen. Doch das reicht nicht. Die Bundesregierung muss eine Energiestrategie für Deutschland vorlegen. Die Preise sind in der Zwischenzeit weiter stark angestiegen. Die Mehrheit im Bundestag muss daher auch unsere weiteren Forderungen schnell umsetzen. Um dem aktuellen Preisanstieg entgegenzuwirken, muss der Steueranteil bei Kraftstoffen um etwa 40 Cent sinken. Um das zu erreichen hat die Unionsfraktion Vorschläge für weitere Entlastungen vorgelegt, die insbesondere über die beschlossenen Entlastungsmaßnahmen bei der Einkommensteuer hinausgehen. Die Bundesregierung ist gefordert, jetzt schnell nachzulegen, denn die Kostenexplosion bei den Energiepreisen hält weiter an und trifft inzwischen sehr viele Menschen in unserem Land hart.

Herzliche Grüße

Ihr Günter Krings