KringsBrief vom 17. März 2023

17.03.2023

Die Themen der Woche:
Positionspapier zu Asyl- und Flüchtlingspolitik, Wahlrechtsreform, IP-Adressen-Speicherung zum Schutz unserer Kinder

 

KringsBrief vom 17. März 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Antwort auf die lauter werdenden Hilferufe aus den Ländern und Kommunen angesichts der überwältigenden Zahl an Flüchtlingen und den ergebnislosen „Flüchtlingsgipfel“ der Bundesinnenministerin haben wir als CDU/CSU-Fraktion in dieser Woche das Positionspapier „Für Humanität und Ordnung in der Asyl- und Flüchtlingspolitik“ verabschiedet. Darin stellen wir gute Strategien vor, wie Deutschland endlich das Problem der aktuell unzureichend gesteuerten Asyl- und Flüchtlingspolitik und der zu schwerfälligen Praxis in der Fachkräfteeinwanderung angehen und die Maßnahmen wieder in geordnete und effektive Bahnen lenken kann. Herzstück des Positionspapiers meiner Fraktion ist der Vorschlag für eine neue Bundesagentur für Einwanderung. Denn die Asylverfahren von Flüchtlingen und die Einwanderung von Fachkräften muss endlich auch organisatorisch klar getrennt werden. Humanitäre Zuwanderung soll weiterhin durch das Bundesamt für Flüchtlinge unserer Kommunen gesteuert werden. Für Fachkräfte muss hingegen bundesweit eine voll digital arbeitende neue Einwanderungsagentur zuständig werden. Sie kann durch digitale Kommunikation mit Zuwanderungswilligen schon in ihrem Heimatland in Kontakt treten, kann ihnen bei den Einreiseformalitäten helfen und im Inland bei der Arbeitsplatzvermittlung unterstützen. So sorgen wir dafür, dass Deutschland als Einwanderungsland attraktiver wird für die benötigten ausländischen Fachkräfte.

Damit Deutschland seiner humanitären Verantwortung gerecht werden kann, muss irreguläre Migration auch begrenzt und auf besonders Unterstützungsbedürftige konzentriert werden. Seitens der Union schlagen wir daher unter anderem vor, endlich auf europäischer Ebene ein wirksames Asyl-Grenzverfahren einzuführen und die EU-Außengrenzen effektiver zu schützen. Außerdem muss die Bundesregierung endlich Signale stoppen, die weltweit als weitere Anreize für zusätzliche irreguläre Migration und die unberechtigte Weiterreise nach Deutschland verstanden werden können. Mittelfristig müssen wir auch die Sozialstandards in der EU für Flüchtlinge und Migranten unter Berücksichtigung der Kaufkraft einander annähern, wenn die EU beim Thema Asyl wieder als ein Freiheits- und Humanitätsraum verstanden werden will. Darüber hinaus sprechen wir uns seit Jahren dafür aus, dass bestimmte Herkunftsländer, aus denen praktisch nur Menschen ohne Asylberechtigung zu uns kommen, als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden. Denn so können viele Asylanträge, die von vornherein kaum Erfolgsaussichten haben, zügiger bearbeitet und entschieden werden.


Wahlrecht des betrogenen Wählers

Die Ampel-Koalition scheint in ihrer Arbeit nur zwei Geschwindigkeiten zu kennen: Entweder Zögerlichkeit bis Stillstand wie in der Migrationspolitik oder Eilverfahren, die eine saubere und gründliche Arbeit für die Parlamentarier unmöglich macht. Letzteres konnten wir diese Woche erleben, als am Montag ein neuer Entwurf für ein überarbeitetes Bundeswahlrecht vorgelegt wurde, der am heutigen Freitag bereits mit den Stimmen der Ampel beschlossen wurde. Damit ist der Opposition die Gelegenheit zur genauen Prüfung, zur Befragung von Sachverständigen und für eine fundierte Debatte genommen worden. Unsere großen Bedenken wurden nicht gehört.

Im Endeffekt wurde heute ein hoch problematisches Wahlrecht verabschiedet, das die Bedeutung der Wahlkreise erheblich schwächt, indem der Gewinner eines Wahlkreises künftig nicht mehr zwingend in den Bundestag einzieht. Das kann der Fall sein, wenn mehr Kandidaten einer Partei das Direktmandat gewonnen haben, als ihr nach der Verhältniswahlstimme zusteht. Die Gewinner mit dem knappsten Ergebnis bekommen dann das Mandat doch nicht zugeteilt, sondern der betroffene Wahlkreis bleibt im Bundestag unrepräsentiert.

Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass die Grundmandatsklausel gestrichen wird. Das heißt, wenn eine Partei an der 5%-Hürde scheitert, werden dieser Partei keinerlei Mandate zugeteilt – auch nicht direkt gewonnene Wahlkreise. Das könnte vor allem unsere Schwesterpartei CSU treffen, die bei der letzten Bundestagswahl zwar 45 Direktmandate gewonnen hat, aber deutschlandweit nur auf 5,2% kam. Nach der neuen Regelung würden alle Direktmandate wegfallen, wenn die 5% nicht erreicht werden. Das würde bedeuten, dass fast ganz Bayern auf Bundesebene falsch repräsentiert wäre.

Ich sehe hier fundamentale Fairnessregeln verletzt. Nach welchem Demokratie-Verständnis werden denn Mandate nicht mehr gewonnen, sondern zugeteilt? Das führt nur zu noch mehr Politikverdrossenheit. Ich sehe in dem Gesetz ein gigantisches Projekt zur Reduzierung der Wählerbeteiligung, denn ein Wähler, dem vor Augen geführt wird, dass seine Stimme nicht zählt, fühlt sich betrogen und wird sich beim nächsten Mal genau überlegen, ob er noch einmal den Weg zur Wahlurne geht.

Ähnlich habe ich mich auch in dieser Woche in Interviews auf Deutschlandfunk und im NDR geäußert.


Kinderschutz vor Datenschutz

Direkt im Anschluss an die hitzige Debatte zur Wahlrechtsreform habe ich eine Rede zu einem sehr ernsten Thema gehalten, bei dem die Ampelkoalition wieder in den Verschleppungsmodus zurückfällt: Die Forderung der Union nach einem Gesetz, dass die Speicherung von IP-Adressen erlaubt, um den sexuellen Missbrauch von Kindern und Kinderpornographie im Netz wirksam zu bekämpfen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im September 2022 sein Urteil zum deutschen Gesetz über Mindestspeicherfristen für Telekommunikationsverkehrsdaten (die sogenannte Vorratsdatenspeicherung) verkündet. Unsere Forderung nach einer IP-Adressen-Speicherung zur Sicherung digitaler Beweismittel wurde vom Gerichtshof ausdrücklich für zulässig erklärt. IP-Adressen sind als digitale Beweismittel gerade bei der Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet unabdingbar. Ohne Speicherpflicht sind diese digitalen Beweise – wenn eine Tat auffällt – vielfach gelöscht und die IP-Adresse kann keiner konkreten Person mehr zugeordnet werden. In den vergangenen fünf Jahren war das bei mehr als 19.000 Hinweisen der Fall. Das ist ein unerträglicher Zustand. Kinderschutz muss endlich Vorrang vor Datenschutz haben.

Bereits kurz nach dem Urteil des EuGH haben wir in unserem Antrag „IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen“ gefordert: Bundeskanzler Scholz muss den Streit im Kabinett beenden und dafür sorgen, dass schnell eine rechtssichere Regelung zur Speicherung von IP-Adressen auf den Weg gebracht wird. Dabei soll der laut EuGH zulässige Spielraum ausgeschöpft werden – zum Schutz der Kinder und Jugendlichen. Unser Antrag wurde an den zuständigen Rechtsausschuss überwiesen und wird dort seit nunmehr zehn Sitzungswochen – das ist ein halbes Jahr! – von der Ampelmehrheit blockiert. Nicht einmal eine Expertenanhörung lässt die Ampel zu diesem Thema zu. Auch eigene Vorschläge der Ampel-Regierung zum besseren Schutz von Kindern und zum Kampf gegen Kindesmissbrauch liegen bisher nicht vor. Deshalb debattieren wir in dieser Woche im Plenum einen Zwischenbericht zum Stand der Beratungen, in der Hoffnung, dass die Ampel-Mehrheit im Rechtsausschuss endlich ihre Blockade aufgibt und die Bundesregierung in dieser Angelegenheit aktiv wird.

Herzliche Grüße

Ihr Günter Krings