KringsBrief vom 16. Juni 2023

16.06.2023

In dieser Woche mit den Themen:
Heizungsgesetz, Nationale Sicherheitsstrategie, Haushaltsgesetz 2024, gemeinsames europäisches Asylsystem

 

KringsBrief vom 16. Juni 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Ampel hat auch in dieser Woche weiter über das sogenannte Gebäudeenergiegesetz (GEG) gestritten. Mit diesem Gesetz will die Koalition mit drastischen Verboten dafür sorgen, dass die CO2-Emissionen bei Gebäuden sinken.

Die Ampel hat dem Bundestag nun zwei dünne Seiten mit Leitplanken überreicht, ohne bislang auch nur eine Zeile an ihrem Gesetzestext zu ändern, aber erwartet, dass die Abgeordneten die Novelle bis zur Sommerpause in drei Wochen beschließen, obwohl sich kein Abgeordneter, kein Experte in dieser kurzen Zeit gewissenhaft damit beschäftigen kann. Seriöse Gesetzgebung sieht anders aus. Das richtige wäre gewesen, das Gesetz für die Wärmewende ganz neu aufzusetzen.

Viele Fragen sind weiter ungeklärt: Welche Kommunen müssen bis 2028 eine Wärmeplanung, die in den Leitplanken der Ampel vorgesehen ist, vorlegen? Alle? Wenn ich als Bürger nächstes Jahr eine Gasheizung einbaue, muss ich sie dann 2028 wieder ausbauen, wenn eine kommunale Wärmeplanung da ist? Wird es vor Einbau einer Gasheizung eine verpflichtende Beratung geben oder ein Beratungsangebot? Wird es eine Förderung geben und, wenn ja, welche, für wen, in welcher Höhe? Und was ist mit der Technologieoffenheit? Wie es wirklich kommt, kann nicht einmal die Ampel selbst sagen, weil auch sie die Gesetzestexte nicht kennt.

Wir wollen eine erfolgreiche Wärmewende. Dazu muss allerdings ein anderer Weg beschritten werden, als die Ampel ihn geht: Mit den Menschen – und nicht gegen sie.


Deutschland braucht eine Nationale Sicherheitsstrategie

Eine ähnliche Ausgangslage zeigt sich beim Thema Nationale Sicherheitsstrategie: Nach anderthalbjähriger Verzögerung und fast unendlichem internen Streit hat die Bundesregierung am Mittwoch die erste Nationale Sicherheitsstrategie für Deutschland im Kabinett beschlossen. Zwar begrüßen wir grundsätzlich die Verabschiedung der Nationalen Sicherheitsstrategie, aber wieder einmal bleibt das Ergebnis weit hinter den Erwartungen zurück. Die vorgelegte Strategie geht an den Bedürfnissen des Bundestages, der Bundesländer, und auch der Bundeswehr vorbei. Das liegt zum einen daran, dass die vorgelegte Strategie auf die Schaffung eines Nationalen Sicherheitsrates verzichtet. Ein solcher Rat könnte in Krisensituationen die Koordinierung der Reaktionen von Bund, Ländern und EU übernehmen. Außerdem könnte der Sicherheitsrat eine Kontrollfunktion übernehmen, inwiefern die Nationale Sicherheitsstrategie in der Regierungsarbeit auch tatsächlich Niederschlag findet. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den Erstellungsprozess des Papiers: Weder die Bundesländer, noch die EU- oder NATO-Partner wurden bei der Erarbeitung bzw. Abstimmung der Strategie einbezogen. Das finde ich doch bemerkenswert, zumal die Gefahrenabwehr Aufgabe der Länder und ihrer Polizeien ist. Darüber hinaus sind wir enttäuscht, dass zwar das Bekenntnis zum lang von uns geforderten Zwei-Prozent-Ziel der NATO aufgeschrieben wurde, dieses Bekenntnis sich aber nicht im Haushalt niederschlägt. Die Bundeswehr bleibt damit praktisch wehrlos zurück, indem man ihr zwar Aufgaben, aber keine Mittel zuweist.

Heute wurde die Nationale Sicherheitsstrategie im Deutschen Bundestag debattiert. Im gleichen Tagesordnungspunkt haben wir von der CDU/CSU einen Antrag eingebracht, in dem wir darlegen, wie es besser ginge: Mutiger, inklusiver, durchdachter, strategischer.


Haushaltskrise abwenden

Noch einen Termin konnte aufgrund des Ampel-Streits nicht gehalten werden: Am Montag verstrich eine Frist, innerhalb der die Ressorts ihre Einzelpläne für die Aufstellung des Bundeshaushalts 2024 beim Bundes-finanzministerium vorlegen sollten. Annähernd 20 Milliarden Euro beträgt das zu deckende Defizit im Bundeshaushalt, wenn die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse eingehalten werden soll. Darüber hinaus gibt es finanzintensive Wünsche an Mehrbedarf aus den Reihen der Bundesregierung. Bundeskanzler Scholz und Bundesfinanzminister Lindner haben es bis dato nicht geschafft, die Realitäten des Haushalts mit den Wünschen der Ampel-Koalitionäre unter einen Hut zu bringen. Für die Handlungsfähigkeit und Verlässlichkeit Deutschlands ist es von zentraler Bedeutung, dass die Aufstellung eines Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2024 nun endlich gelingt und die parlamentarische Beratung beginnen kann.

Das Unvermögen von Bundeskanzler Scholz und Bundesfinanzminister Lindner zur Aufstellung eines Bundeshaushalts zeigt die innere Zerrissenheit der Koalition. Anstatt utopischen Wünschen für immer mehr Ausgaben braucht es jetzt eine aufrichtige Ausgabenkritik. Der Bundeshaushalt muss Anreize für Wachstum setzen und darf die Deindustrialisierung Deutschlands nicht weiter befeuern. Wenn der Wunschkatalog aus vielen Ressorts der Ampel-Regierung, der aus wenig realistischen Versprechungen des Koalitionsvertrags gespeist wird, nicht konsequent zusammengestrichen wird, wird diese Regierungsmehrheit leider auch die Politik der Schuldenfreiheit von Angela Merkel und Wolfgang Schäuble beenden.

Wir haben in dieser Woche mit unserem Leitantrag von der Ampel gefordert, noch vor der parlamentarischen Sommerpause einen Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 vorzulegen. Dabei sind jegliche Versuche, die Schuldenbremse zu umgehen, zu unterlassen. Stattdessen braucht es eine echte Prioritätensetzung, eine ernsthaft verfolgte Stelleneinsparung in den Ministerien und den Verzicht auf Steuererhöhungen. Wir werben für ein Bekenntnis zum Zwei-Prozent-Ziel der NATO, auch im Haushalt und nicht nur in der Nationalen Sicherheitsstrategie. Zusätzlich sind Maßnahmen geboten, die zur Überwindung des Wirtschaftsabschwungs, zu langfristiger Preisstabilität sowie zu mehr Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum führen.


Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems

Der Rat der EU-Innenminister erzielte am vergangenen Donnerstag eine Einigung zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Nun kann der Trilog mit dem Europäischen Parlament und der Kommission zum Abschluss der Gesetzgebung beginnen.  Diese Verhandlungen werden frühestens Anfang 2024 beendet sein; das Gesetzespaket würde erst anschließend in Kraft treten.

Die Beschlüsse der EU-Innenminister zur Reform des Europäischen Asylsystems sind ein erster Schritt in die richtige Richtung. Das verpflichtende Grenzverfahren an der EU-Außengrenze beispielsweise entspricht einer langjährigen Forderung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Bundesinnenministerin Faeser hat sich mit ihrem Ziel, den Kreis der vom Grenzverfahren betroffenen Personen deutlich zu verkleinern, nicht durchsetzen können. Sie war mit dieser Forderung in Europa weitgehend isoliert.

Doch die Ergebnisse reichen nicht aus, um die Asylmigration in die EU auf Dauer wirksam zu ordnen und zu begrenzen und für eine angemessene Lastenverteilung in Europa zu sorgen: Wenn etwa bei der Verteilung von Asylbewerbern weitreichende Familienbeziehungen eine Rolle spielen sollen, wird gerade Deutschland durch die vielen möglichen Anknüpfungs-Personen, die schon im Land sind, zusätzlich belastet.

Allen muss klar sein: Die Reform wird frühestens im Laufe des nächsten Jahres in Kraft treten und noch später praktisch wirksam werden. Von einem Erfolg wird man erst sprechen können, wenn die irreguläre Migration in die EU und nach Deutschland tatsächlich und spürbar sinkt. Unsere Kommunen, die jetzt schon jenseits der Belastungsgrenze sind, brauchen aber schnell Entlastung. Die Bundesregierung darf sich deshalb nicht hinter anstehenden Verhandlungen auf europäischer Ebene verstecken. Die Zahl neu ankommender Migranten muss jetzt runter gehen. Hier steht die Bundesregierung in der Pflicht.

Herzliche Grüße
Ihr Günter Krings