KringsBrief vom 16. Januar 2026

16.01.2026

Themen der Woche:
weltweite Konfliktherde, neue Grundsicherung, Rechtskreiswechsel für Ukraine-Flüchtlinge

 

KringsBrief vom 16. Januar 2026


Sehr geehrte Damen und Herren,

auch im neuen Jahr 2026 beschäftigen uns viele Konfliktherde weltweit. Russlands anhaltender Krieg gegen die Ukraine, die Proteste der iranischen Bevölkerung und die furchtbare, blutige Reaktion des Mullah-Regimes, das Vorgehen der USA in Venezuela und Trumps Drohungen gegen Grönland.

An vielen Stellen erweitern die Großmächte ihren Einfluss. Wenn Deutschland und Europa eine Rolle spielen wollten, müssen sie wirtschaftlich und militärisch stark sein. Dazu wurde beim NATO-Gipfel am 24./25. Juni 2025 eine substanzielle Erhöhung der NATO-Vorgaben für die nationalen Verteidigungsausgaben beschlossen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Deutsche Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates die Schuldenregel bereits reformiert und die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt. Im Hinblick auf den militärischen Aspekt haben wir zudem zum 1. Januar 2026 den neuen Wehrdienst eingeführt, um die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu stärken.

Der notwendige Fähigkeitenzuwachs der Bundeswehr darf aber nun nicht an zu komplexen Beschaffungsverfahren oder zu langen Genehmigungsverfahren scheitern. Entscheidend ist nämlich bei den internationalen Krisen der Faktor Zeit. Deswegen wollen wir eine neue Basis für die Auf- und Ausrüstung der Bundeswehr schaffen. Dazu haben wir in dieser Woche im Bundestag das Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr beschlossen. So ermöglichen wir es, weitere vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge anzuwenden sowie Hürden bei Genehmigungsverfahren abzubauen. Dabei wird den Aspekten Schutz und Geheimschutz militärischer Anlagen natürlich besonders Rechnung getragen. Durch die Regelungen dieses Gesetzes kann die Vergabe öffentlicher Aufträge sowie die Errichtung verteidigungswichtiger Anlagen schneller durchgeführt werden, als dies nach der derzeitigen Rechtslage möglich ist. Zudem wollen wir mit dem Gesetz die Zusammenarbeit in der Europäischen Union und mit Partnerstaaten weiter ausbauen.

So verbessert die Koalition auch die Rahmenbedingungen für die Beauftragung der Rüstungsindustrie und stellt einen zügigen Materialzulauf für unsere Streitkräfte sicher, der dort dringend erwartet wird.


Neue Grundsicherung – mehr Gerechtigkeit

Bereits vor dem Jahreswechsel hat das Bundeskabinett die Abschaffung des Bürgergeldes und die Einführung einer neuen Grundsicherung beschlossen. In dieser Sitzungswoche wurde das entsprechende Gesetz nun in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Damit kommen wir einen wichtigen Schritt voran, um unser Sozialsystem wieder stärker auf Gerechtigkeit, Leistung, Eigenverantwortung und echte Perspektiven auszurichten.

Ziel der Reform ist es, erwerbsfähige Arbeitslose dauerhaft in Beschäftigung zu bringen und der Vermittlung in Arbeit wieder klaren Vorrang einzuräumen. Arbeit ist der beste Weg zu gesellschaftlicher Teilhabe, persönlicher Anerkennung und finanzieller Sicherheit. Genau daran orientiert sich das neue System. Zentraler Punkt des Gesetzesvorhabens ist deshalb klar und eindeutig: Wer Termine ignoriert oder zumutbare Arbeit grundlos ablehnt, erhält grundsätzlich keine Leistungen. Dieses Prinzip schafft Verlässlichkeit und Gerechtigkeit gegenüber all jenen, die täglich arbeiten gehen und unser Sozialsystem tragen.

Wir fördern damit Arbeit und nicht Arbeitslosigkeit. Zugleich fordern wir die aktive Mitwirkung der Unterstützungsempfänger ein und kehren konsequent zum bewährten Grundsatz des „Förderns und Forderns“ zurück. Hilfe soll es weiterhin geben – aber immer verbunden mit der Bereitschaft, Verantwortung für den eigenen Weg zu übernehmen.

Die Jobcenter werden künftig wieder in die Lage versetzt, Mitwirkungspflichten einfacher, schneller und praxisnah einzufordern. Gleichzeitig sollen sie die Menschen noch gezielter und individueller auf dem Weg in Arbeit unterstützen. Ergänzend dazu erhalten die Jobcenter wirksamere Instrumente zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch. So stärken wir das Vertrauen in unseren Sozialstaat und sorgen dafür, dass Unterstützung dort ankommt, wo sie wirklich gebraucht wird. Im Ergebnis können wir es mit unseren Änderungen schaffen, dass deutlich mehr Menschen in Arbeit kommen und damit nicht mehr auf den Sozialstaat angewiesen sind, sondern selbstbestimmt leben können. Dadurch lassen sich die Ausgaben des Bundes für die Grundsicherung für Arbeitsuchende dann auch spürbar senken. Das entlastet den Bundeshaushalt und schafft finanziellen Spielraum für andere wichtige Aufgaben.


Rechtskreiswechsel für Flüchtlinge aus der Ukraine

Die Reform der Grundsicherung zeigt, dass wir unseren Sozialstaat wieder klar an Leistung, Verantwortung und Fairness ausrichten. Diese Leitlinien gelten nicht nur in der Arbeitsmarktpolitik, sondern ebenso in der Migrationspolitik. Auch hier braucht es klare Regeln, Transparenz und eine gerechte Ausgestaltung staatlicher Leistungen. Vor diesem Hintergrund haben wir in dieser Woche weitere wichtige Entscheidungen getroffen:

So erhalten Flüchtlinge aus der Ukraine, die sich seit dem 1. April 2025 erstmals in Deutschland registriert haben, künftig keine Leistungen der Grundsicherung mehr. Stattdessen werden sie – wie Flüchtlinge aus anderen Herkunftsländern auch – nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unterstützt. Die dort vorgesehenen Regelsatzleistungen liegen rund 20 Prozent unter dem Niveau der Grundsicherung. Für alleinstehende Leistungsberechtigte beträgt der monatliche Grundbedarf künftig 441 Euro; zum Vergleich: In der Grundsicherung nach dem SGB II läge dieser Betrag bei 563 Euro.

Mit dieser Neuregelung sorgen wir für mehr Gerechtigkeit und Einheitlichkeit im System der staatlichen Unterstützung. Gleiche Regeln sollen für alle gelten – unabhängig vom Herkunftsland. Zugleich wird das Asylbewerberleistungsgesetz deutlich strengere Maßstäbe bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen anlegen. So beträgt das Schonvermögen künftig lediglich 200 Euro. Damit stellen wir sicher, dass staatliche Leistungen gezielt denen zugutekommen, die tatsächlich auf Unterstützung angewiesen sind.

Auch hiervon werden Arbeitsanreize und eine Entlastung des Sozialstaats ausgehen. Denn natürlich bleibt der sofortige Zugang zum Arbeitsmarkt für alle ukrainischen Flüchtlinge erhalten. Integration durch Arbeit bleibt ein zentrales Ziel unserer Politik. Auch am bestehenden Schutzstatus der Betroffenen ändert sich nichts. Humanitäre Verantwortung und Ordnung gehen hier Hand in Hand – für einen leistungsfähigen, fairen und verlässlichen Sozialstaat.


Herzliche Grüße

Ihr Günter Krings