KringsBrief vom 15. November 2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
Olaf Scholz hat unser Land in ein Regierungsvakuum manövriert. In über drei Jahren hat er ein einziges Mal von der Richtlinienkompetenz Gebrauch gemacht und jetzt hat er vor lauter Rat- und Kraftlosigkeit seine eigene Regierung gesprengt. Wir sehen das aber als Glücksfall und große Chance für die Union. Über ein halbes Jahr Streit, Stillstand und Irrwege bleiben unserem Land so erspart.
Die Lage in Deutschland, Europa und der Welt ist zu ernst, als dass wir uns noch einen Tag länger als unbedingt erforderlich eine Restregierung unter Olaf Scholz leisten können. Deutschland braucht den politischen Neuanfang jetzt! Deswegen ist es gut, dass sich Friedrich Merz und Rolf Mützenich, ohne Zutun des Kanzlers, auf einen recht frühen Wahltermin geeinigt haben. Die vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestages findet nun voraussichtlich am 23. Februar 2025 statt. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass der Kanzler am 16. Dezember die Vertrauensfrage im Bundestag stellt und dass der Bundespräsident den Bundestag auflöst.
Bis zu den Neuwahlen wollen wir im Bundestag dringend Notwendiges umsetzen - aber auch nur das. Denn unser Ziel ist, eine neue Bundesregierung als Union zu führen und eine neue Politik aus einem Guss zu machen. Wir sind kein Auswechselspieler für die zur „Fußgänger-Ampel“ (aus nur noch rot und grün) geschrumpfte Bundesregierung. Wir wollen bei den unklaren Mehrheitsverhältnissen ausschließen, dass die AfD, die Linke oder das BSW plötzlich Entscheidungen im Bundestag beeinflussen kann. Der von Scholz vorgeschlagene spätere Wahltermine hätte genau diese Gefahr erhöht. Es spricht viel dafür, dass die SPD genau das zumindest billigend in Kauf genommen hat – Hauptsache, sie kann CDU und CSU schaden.
Wir brauchen Neuwahlen. Denn es ist Zeit für eine grundlegende Kurskorrektur in der Migrations-, Sicherheits-, Außen- und Wirtschaftspolitik. Deutschland steht vor der Herausforderung, international wieder wettbewerbsfähiger zu werden. Die Industrieproduktion schwächelt, während bürokratische Hürden und eine hohe Steuerlast Unternehmen belasten. Auch das gescheiterte Projekt des Bürgergeldes müssen wir schnell korrigieren. Außerdem braucht das Land einen sofortigen Stopp der Politik auf Kosten der jungen Generation. Die ungezügelte Schuldenmacherei muss deswegen aufhören. Das alles ist mit der heutigen Zusammensetzung des Bundestags nicht zu erreichen. Wir wollen dafür arbeiten, dass Deutschland wieder ein starkes Land wird und dass die Bürgerinnen und Bürger wieder stolz auf ihr Land sein können. Die Wählerinnen und Wähler entscheiden am 23. Februar, ob eine starke Union genau das erreichen kann.
Bessere Ermittlung bei Wohnungseinbruchdiebstahl
Dass die Abgeordneten im Bundestag auch über Fraktionsgrenzen Mehrheiten bilden können, hat die gestrige Abstimmung gezeigt: Mit großer Mehrheit hat der Deutsche Bundestag die Befugnis der Telekommunikationsüberwachung zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls für fünf Jahre verlängert.
Es ist richtig und wichtig, dass diese Strafverfolgungsbefugnis verlängert wurden. Sie hat sich bewährt. Daher hatte die CDU/CSU-Fraktion bereits im letzten Jahr einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der die unbefristete Verlängerung dieser wichtigen Ermittlungsmaßnahme vorsah. In der damaligen Anhörung zu dem Gesetz haben die Praktiker unseren Gesetzentwurf befürwortet. Leider war die Bundesregierung daraufhin in der allerletzten Minute nur zu einer befristeten Verlängerung bereit, die sie evaluieren möchte und damit den Strafermittlern unnötig Arbeit beschert. Wir streben daher nach der Wahl eine Entfristung dieser Befugnis an. Denn wir wollen den Ermittlern alle notwenigen Befugnisse zur Aufklärung von Straftaten geben. Demzufolge wollen wir u.a. auch die Straftatenkataloge in der Strafprozessordnung erweitern. Ebenfalls muss dringend eine Mindestspeicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geregelt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf haben wir bereits in den Bundestag eingebracht.
Nachtragshaushalt 2024
Auch andere Gesetzvorhaben müssen trotz Regierungskrise und Koalitionsbruch noch behandelt werden, um parlamentarische Prozesse und Fristen einzuhalten. So haben wir uns am Mittwoch im Bundestag mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 befasst. Mit dem Nachtragshaushalt für 2024 will die Bundesregierung die geplante Nettokreditaufnahme von ursprünglich 39 Milliarden Euro auf 50,3 Milliarden Euro erhöhen. Laut Entwurf sind für das laufende Jahr nunmehr Ausgaben in Höhe von 488,9 Milliarden Euro geplant. Dies bleibt – aufgrund der Konjunkturkomponente – im Rahmen der maximal zulässigen Höhe nach der Schuldenbremse des Grundgesetzes. Die Anpassung wurde notwendig, da die schwache Konjunktur zu geringeren Steuereinnahmen führt, die nun auf 374,4 Milliarden Euro geschätzt werden – 3,2 Milliarden Euro weniger als geplant. Gleichzeitig steigen die Ausgaben, insbesondere für die Strompreisentlastung, die aus dem Klima- und Transformationsfonds mit 19,4 Milliarden Euro (statt 10 Milliarden Euro) finanziert werden. Auch die Ausgaben für das Bürgergeld sowie Unterkunft und Heizung sind stärker gestiegen als von der Bundesregierung eingeplant. Sie werden um 3,7 Milliarden Euro auf insgesamt 50,5 Milliarden Euro erhöht.
Die Befassung des Plenums in dieser Woche erfolgte aufgrund bestimmter technischer Vor-schriften und Fristen der Geschäftsordnung. Nach der Debatte wurde die Vorlage mit den Stim-men des gesamten Parlaments wieder in den Haushaltsausschuss zurücküberwiesen.
Erhalt des Schwangerschaftsparagraphen 218
Gleichzeitig scheinen Abgeordnete aber auch die Gunst der Stunde nutzen zu wollen, um mit den neuen Mehrheitsverhältnissen strittige Gesetzesinitiativen im letzten Moment zu verabschieden. So wurde gestern ein fraktionsübergreifender Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der vorsieht, dass der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch abgeschafft wird und Schwangerschaftsabbrüche legalisiert werden – ein medizinethischer Konflikt, der bereits seit Jahren kontrovers diskutiert wird.
Unsere Position als CDU/CSU hierzu ist klar: Unserer Verfassung schützt auch das ungeborene Leben und deshalb folgt unser Strafgesetzbuch einem Lebensschutzkonzept. Das ist für uns aus ethischen Gründen unverzichtbar. Aber es ist auch verfassungsrechtlich geboten. Man kann auch nicht die Stabilität unseres Grundgesetzes hochhalten und gleichzeitig den Lebens- und Menschenwürdeschutz für ungeborene Kinder schleifen. Offenbar scheuen die Befürworter dieses Antrags eine gründliche Diskussion dazu und wollen nun in einem Hauruckverfahren das durch den Bundeskanzler geschaffene Regierungschaos für ihre Ziele ausnutzen. Das ist auch vom Verfahren her unanständig.
Herzliche Grüße
Ihr Günter Krings
Empfehlen Sie uns!