KringsBrief vom 14.01.2022

14.01.2022

In dieser Woche mit den Themen:
Fragestunde mit Olaf Scholz, Rede zur Rechtspolitik, verfassungswidriger Nachtragshaushalt, Fördermittel für Profisport

 

KringsBrief vom 14. Januar 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem ersten KringsBrief in 2022 wünsche ich Ihnen ein frohes und gesundes neues Jahr, auch wenn die aktuelle Coronalage Frohsinn kaum zulässt: Mit der Virusvariante "Omikron" tritt die Corona-Pandemie nun in eine nicht zu unterschätzende Ausbreitungsphase ein. Seit Tagen verursacht die neue Virusvariante in Deutschland Höchststände bei den Infektionsraten. Die Gesundheitsämter meldeten heute morgen den dritten Rekordwert in Folge mit 92.223 Fällen in 24 Stunden. Gestern lag die Zahl der Fälle noch bei 81.417. Die Sieben-Tage-Inzidenz sprang von 427,7 am Donnerstag auf 470,6 heute.

Deswegen wird seit mehreren Wochen über die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht diskutiert. Olaf Scholz hat bereits im vergangenen Jahr eine allgemeine Impfpflicht für Ende Februar bzw. Anfang März 2022 angekündigt und damit die Debatte befeuert. Bisher blieben Olaf Scholz und die Ampelparteien aber überraschend passiv und ohne eigene Vorschläge. Es kann allerdings nicht sein, dass sich die Bundesregierung in einer so elementaren Frage hinter einem simplen Verweis auf das Parlament versteckt. Ich erwarte, dass die Bundesregierung konkrete Vorbereitungen trifft, dass sie im Kabinett diskutiert, welche Altersgruppen hier in Betracht kommen, wie sie die Impfpflicht ausgestalten will, wie sie das durchsetzen will, und ich möchte, dass diese Informationen dem Bundestag zeitnah übermittelt werden. Diese Fragen haben ich und einige meiner Kollegen aus der Unionsfraktion am Mittwoch in der Fragestunde an den Bundeskanzler gestellt. Leider waren seine Antworten darauf dürftig.

Für die Entscheidung über eine Impfpflicht sind diese Informationen, aber auch die rechtliche Einschätzung jedoch unbedingt notwendig und eilig. Nur die Bundesregierung ist durch die vielen Mitarbeiter und Experten im Justiz- und Gesundheitsministerium in der Lage, dem Bundestag die notwendigen Informationen für eine verantwortungsvolle Entscheidung zu geben. SPD, Grüne und FDP haben übrigens eine Impfpflicht für Klinik- und Pflegepersonal, die ab Mitte März gilt, mit einem eigenen Gesetzentwurf, dem die Union zugestimmt hat, vorangetrieben. Warum ist dann die kommende Abstimmung über die Impfpflicht für alle eine Gewissensentscheidung, zu der das Bundeskabinett nicht mal einen Gesetzentwurf erarbeitet?

Wir bleiben bei der Frage natürlich engagiert. So hat die Unionsfraktion eine detaillierte Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, die seit Weihnachten allerdings nicht beantwortet wurde, und wir befinden uns in einem engen Austausch mit medizinischen und juristischen Experten.


Rede im Bundestag

Im Anschluss an die Fragestunde mit Olaf Scholz habe ich meine erste Rede als rechtspolitischer Sprecher im Bundestag gehalten. In der Generaldebatte wurden die Vorhaben der neuen Bundesregierung auf dem Feld der Justizpolitik in der neu begonnenen Legislaturperiode diskutiert. Bemerkenswert war in der Rede des neuen Justizministers Marco Buschmann von der FDP, dass auch er zu keinem Zeitpunkt auf die Themen Bekämpfung der Corona-Pandemie, Impfregister oder Impfpflicht aus rechtspolitischer Sicht einging. Der Ampel scheint es hier eher um einen Umbau unserer Gesellschaft basierend auf einem falschen Freiheitsverständnis zu gehen. So ist es für mich nach wie vor unverständlich, wie die ersatzlose Abschaffung des Paragrafen 219a StGB, der das Verbot der Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch regelt, ausdrücklich zum ersten Vorhaben der Ampel im Bereich des Justizministeriums erklärt wurde. Hat das ernsthaft die höchste rechtspolitische Priorität in unserem Land? Mir würde stattdessen vieles andere einfallen, einschließlich Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie. Auch fehlen mir Antworten auf die Probleme mit telegram, mit der Clankriminalität oder im Bereich der Zuhälterei und Prostitution. Wir brauchen konsequentere Strafgesetze und eine wirksame Speicherung von IP-Adressen im Kampf gegen Kinderpornographie. Und vor allem brauchen wir auch in der Rechtspolitik die Überzeugung, dass Freiheit ohne Sicherheit nicht möglich ist. 


2. Nachtragshaushaltsgesetz 2021 verfassungswidrig

Wir von der Unionsfraktion hatten es in der letzten Sitzungswoche im Dezember angemahnt, jetzt haben uns die Sachverständigen in einer Anhörung im Haushaltsausschuss Recht gegeben: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung eines Nachtragshaushalts für 2021 ist für verfassungswidrig erklärt worden. So lautete die mehrheitliche Meinung der Juristen, die an der Anhörung teilgenommen haben. Wir sehen uns damit in unserer Auffassung bestätigt. Die Schuldenbremse darf nicht beim ersten Angriff fallen.

Der Finanzminister will die Schuldenbremse gezielt umgehen. Mit dem Nachtragshaushalt 2021 sollen massiv Schulden auf Vorrat gemacht werden. Für 2022 ist mit demselben Manöver zu rechnen. Die Corona-Pandemie soll zur Begründung der verfassungsrechtlich erforderlichen Notlage herhalten. Tatsächlich will die Ampel in einem Schattenhaushalt Milliarden auf Vorrat ansammeln, mit denen dann über Jahre hinweg Maßnahmen zum Klimaumbau finanziert werden sollen. Mit akuter Notfallbekämpfung, die das Aussetzen der Schuldenbremse rechtfertigen würde, hat das nichts mehr zu tun.

Die Stellungnahmen der Sachverständigen sind eine gute Basis für ein Abstraktes Normenkontrollverfahren in Karlsruhe. So ist die schuldenfinanzierte Rücklagenbildung für den Energie- und Klimafonds nicht mit den haushaltsverfassungsrechtlichen Grundsätzen wie dem Jährlichkeitsprinzip und dem Wirtschaftlichkeitsgebot vereinbar. Ein weiteres wichtiges Argument ist, dass zwischen dem Neuverschuldungsbedarf und der Notlage ein konkreter Veranlassungszusammenhang bestehen muss. Dieses notlagenverschuldungsspezifische Konnexitätsprinzip wird mit der Umwidmung der sogenannten ‚Corona-Kredite‘ in ‚Klima-Kredite‘ missachtet. Eine nachträgliche Zweckänderung ist nicht für die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung von der Schuldenbremse gedeckt. Zudem wird die Begründung für das 2. Nachtragshaushaltsgesetz 2021 in Zweifel gezogen. Aus Gründen politischer Opportunität soll durch die Umwidmung der ‚Corona-Kredite‘ in ‚Klima-Kredite‘ die Inanspruchnahme von Kreditermächtigungen ermöglicht werden. Dies ist aber mit dem Staatsschuldenrecht des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren und daher verfassungswidrig.


Union setzt sich erfolgreich für Verlängerung des Hilfspakets im Profisportbereich ein

Einen weiteren Erfolg kann die Union aus dem Haushaltsausschuss vermelden: Am Mittwoch wurde dort auf Betreiben der Union die Verlängerung der Corona-Hilfen für den Profisport im professionellen und semiprofessionellen Bereich beschlossen.

Diese verlängerten Hilfen sind nötig, da bis auf Weiteres die Wettkämpfe der betroffenen Vereine nur mit reduzierter Zuschauerzahl oder gar als ‚Geisterspiele‘ stattfinden dürfen. Das trifft besonders Vereine, die ihre Einnahmen nicht über Fernsehrechte finanzieren können. Ein Ende dieser Beschränkungen ist nicht absehbar. Ohne die Verlängerung dieser Hilfen wäre die Grundstruktur des Profisports finanziell stark gefährdet. Dies hätte unabsehbare Auswirkungen auch für die Entwicklung der Sportlandschaft in Deutschland insgesamt. Daher hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Forderung nach Fortführung der Hilfen auch im Sportausschuss mit einem eigenen Antrag unterstützt. Unverständlich ist allerdings, dass sich die Fraktionen der Ampel-Koalition nicht dazu durchringen konnten, eine Verlängerung bis zum 30. Juni 2022 zu beschließen. Dies wäre sachgerecht gewesen, schließlich enden die Ligen-Betriebe in vielen Sportarten erst im zweiten Quartal.

Die Corona-Hilfen im Profisport haben sich in den vergangenen zwei Jahren neben den allgemeinen Wirtschaftshilfen in der Pandemie als wichtiger Baustein für viele Sportvereine und Sportverbände erwiesen. Daher begrüßen wir sehr, dass neben der Verlängerung dieser Hilfen auch eine Anhebung des Zuschuss-Höchstbetrages auf 2,3 Millionen Euro erfolgt. Damit wird sichergestellt, dass für das Hilfspaket im Profisportbereich die gleichen Maßstäbe gelten, wie bei den allgemeinen Wirtschaftshilfen. Viele Vereine sind durch die andauernde Pandemie weiterhin in einer schweren Notlage. Sie brauchen daher unsere Unterstützung. Mit den bewährten Corona-Hilfen tun wir weiterhin alles, um die Substanz im Sportbereich zu erhalten.

Herzliche Grüße und bleiben Sie weiterhin gesund!

Ihr Günter Krings