KringsBrief vom 14. November 2025

14.11.2025

Themen der Woche:
Verbesserungen Schritt für Schritt - über 20 neue Gesetze in dieser Sitzungswoche; Wehrdienst

 

KringsBrief vom 14. November 2025


Sehr geehrte Damen und Herren,

Schwarzarbeit schadet der deutschen Wirtschaft und untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat. Wer schwarz oder illegal arbeitet oder arbeiten lässt, zahlt weder Steuern noch Sozialabgaben. Dadurch ist eine soziale Absicherung nicht gewährleistet und die Folgekosten fallen der Allgemeinheit zur Last. Die Handlungsfähigkeit des Staates wird zudem geschwächt, da das Sozialversicherungssystem umgangen, die Wirtschafts- und Arbeitsordnung untergraben und Arbeitnehmerrechte ausgehebelt werden.

Deswegen haben Union und SPD schon im Koalitionsvertrag vereinbart, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) weiter zu stärken und härter gegen diejenigen vorzugehen, die illegale Beschäftigung betreiben oder schwarzarbeiten. Zudem sollen mit einer besseren digitalen Vernetzung Kontrollen bürokratiearm und effektiv gestaltet werden und es soll ein vollständiger Datenaustausch zwischen Sozial-, Finanz- und Sicherheitsbehörden bald möglich sein. Des Weiteren sollen durch die Stärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Mehreinnahmen für die öffentlichen Haushalte erzielt werden. Durch das Gesetz entstehen für die Haushalte von Bund, Ländern und den Sozialversicherungen erhebliche Mehreinnahmen von rund 860 Mio. Euro bis zum Jahr 2029, insbesondere durch die geplanten Befugniserweiterungen und den Effizienzzuwachs. Durch dieses Gesetz sollen auch die Prüfungen in den besonders für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung anfälligen Bereichen weiter priorisiert und der Katalog der für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besonders anfälligen Branchen im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz an aktuelle Entwicklungen angepasst werden. Die Prüfungen selbst werden künftig moderner und stärker digital möglich sein.

Darüber hinaus setzt der Koalitionsvertrag wichtige Schwerpunkte auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, die Modernisierung des Strafrechts und die schnelle Entlastung der Justiz. Denn die wirksame Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung schützt unsere sozialen Sicherungssysteme, den Rechtsstaat sowie betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und gewährleistet zugleich einen fairen Wettbewerb zwischen den redlichen Arbeitgebern.


Über 20 Gesetzesbeschlüsse in dieser Woche: Verbesserungen Schritt für Schritt

Die Bekämpfung der Schwarzarbeit ist nur eines von insgesamt 23 Gesetzesvorhaben, die wir in dieser Woche in 2./3. Lesung im Bundestag verabschiedet haben. Das zeigt: Unsere Koalition macht einen Unterschied - angefangen von der Entlastung bei den Energiekosten, Erhöhung der Cybersicherheit bis hin zur Förderung des Freihandels. Wir bringen Deutschland voran, schneller als oft wahrgenommen.

Wir senken die Energiekosten.

Wir haben dafür gesorgt, die Stromkosten spürbar zu senken. Dafür hat der Bund einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten bereitgestellt. Davon profitieren Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher gleichermaßen. Ab 2026 werden die Stromkosten jährlich um rund 6,5 Milliarden Euro sinken – in den kommenden vier Jahren also um insgesamt 26 Milliarden Euro.

Zudem hat die Bundesregierung beschlossen, die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft dauerhaft auf den EU-Mindestsatz von 50 Cent pro Megawattstunde zu senken. Rund 600.000 Unternehmen profitieren von dieser Entlastung.

Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes hat die Regierung den Verbraucherschutz gestärkt. Stromanbieter müssen sich künftig besser gegen extreme Preisschwankungen absichern. Gleichzeitig ist mit dem neuen Instrument des „Energy Sharing“ ermöglicht worden, dass Bürgerinnen und Bürger gemeinsam erzeugten Ökostrom innerhalb eines Netzgebiets nutzen können.

Auch der Eigenverbrauch von Strom bleibt künftig besser geschützt: Netzbetreiber sind verpflichtet, alle technischen Möglichkeiten zu nutzen, um diesen im Falle von Netzmaßnahmen weitgehend zu erhalten. Ergänzende Übergangs- und Klarstellungsregelungen schaffen zusätzliche Rechtssicherheit.

Wir stärken Verkehr und Klimaschutz.

Um den Anstieg der Trassenentgelte im Bahnverkehr abzufedern, hat die Bundesregierung den Zinssatz für das Eigenkapital der DB-Infrastrukturgesellschaft von 2,5 auf 1,9 Prozent gesenkt und die Auszahlung der Trassenpreisförderung für 2025 sichergestellt. Beide Maßnahmen haben die Bahnunternehmen entlastet und zur Stabilisierung der Fahrpreise beigetragen.

Im Straßenverkehr ist die Mautbefreiung für emissionsfreie Lkw bis 2031 verlängert worden. Damit wird der Umstieg auf klimafreundliche Fahrzeuge unterstützt. Zugleich hat die Bundesregierung das Mautsystem modernisiert: Eine App-basierte Einbuchung ersetzt künftig die bisherige On-Board-Unit – das Verfahren wird damit einfacher und flexibler.

Wir führen einen China-Check ein.

Mit der Einsetzung einer neuen Kommission hat die Bundesregierung die Überprüfung der sicherheitsrelevanten Wirtschaftsbeziehungen zu China auf den Weg gebracht. Ziel ist es, Deutschlands Lieferketten, Energie- und Rohstoffimporte widerstandsfähiger und sicherer zu gestalten – im Einklang mit nationalen und europäischen Interessen.

Die Kommission setzt sich aus Fachleuten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Think Tanks zusammen. Sie arbeitet eng mit den zuständigen Ministerien zusammen und nutzt auch die Expertise der Europäischen Kommission. So leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Bewertung geopolitischer Risiken und wirtschaftlicher Abhängigkeiten.

Wir fördern Freihandel.

Mit der Ratifizierung der EU-Investitionsschutzabkommen mit Singapur und Vietnam hat die Bundesregierung die wirtschaftlichen Beziehungen zu Südostasien weiter vertieft. Die Abkommen schaffen Planungssicherheit für Unternehmen, fördern Investitionen und senden ein deutliches Signal für freien und fairen Handel.

Auch das neue Rahmenabkommen der EU mit Chile ist ratifiziert worden. Es modernisiert die Handelsbeziehungen, erleichtert den Marktzugang und verbessert den Zugang zu wichtigen Rohstoffen. Damit werden neue Chancen für deutsche und europäische Unternehmen geschaffen und Lieferketten breiter aufgestellt.

Wir stärken kleinere und mittlere Unternehmen.

Mit dem ERP-Wirtschaftsplangesetz 2026 hat die Bundesregierung die Fördermittel für kleine und mittlere Unternehmen gesichert. Das traditionsreiche ERP-Sondervermögen – entstanden aus Mitteln des Marshallplans – stellt rund 12 Milliarden Euro für zinsgünstige Kredite und Beteiligungskapital bereit.

Gefördert werden Gründungen, Wachstum, Innovationen, Digitalisierung, Exporte und Beteiligungsfinanzierungen. Damit bleibt der Mittelstand das Rückgrat der deutschen Wirtschaft – stark, innovativ und zukunftsfähig.

Wir erhöhen Cybersicherheit.

Mit dem NIS-2-Umsetzungsgesetz hat die Bundesregierung den digitalen Schutzschild Deutschlands weiter ausgebaut. Cybersicherheit ist heute eine zentrale Voraussetzung für staatliche Handlungsfähigkeit und wirtschaftliche Stabilität.

Das Gesetz setzt europäische Vorgaben in nationales Recht um und verpflichtet Unternehmen und Behörden, verbindliche Sicherheitsstandards einzuhalten. Ziel ist es, Cyberangriffe frühzeitig zu erkennen, effizient zu melden und wirkungsvoll abzuwehren. So ist Deutschland digital souveräner und widerstandsfähiger geworden.

Wir erhöhen die Anreize zum längeren Arbeiten.

Mit der Einführung der sogenannten Aktivrente hat die Bundesregierung einen weiteren Punkt aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Beschäftigte, die über das reguläre Rentenalter hinaus arbeiten, können ab 2026 bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Damit wird längeres Arbeiten attraktiver und die Fachkräftesicherung unterstützt.

Wir stärken die E-Mobilität.

Mit der Verlängerung der Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge über das Jahr 2025 hinaus hat die Bundesregierung den Hochlauf der Elektromobilität weiter vorangetrieben. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von einer spürbaren Entlastung, die Automobilindustrie erhält zugleich Planungssicherheit. So wird der Wandel hin zu klimafreundlicher Mobilität konsequent fortgesetzt.


Der Wehrdienst kommt

Am 70. Gründungstag der Bundeswehr haben sich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD in dieser Woche gemeinsam mit dem Bundesverteidigungsminister auf die Einführung eines modernen Wehrdienstes geeinigt. Damit hat die Bundesregierung einen wichtigen Schritt für die Zukunftsfähigkeit unserer Streitkräfte getan.

Mit dem neuen Wehrdienstgesetz ist ein verbindlicher Aufwuchspfad für die Bundeswehr festgelegt worden. Das Bundesverteidigungsministerium wird dem Deutschen Bundestag künftig halbjährlich über die Entwicklung des personellen Aufbaus berichten. Damit ist sichergestellt, dass die Frage, wo die Bundeswehr beim notwendigen personellen Aufwuchs steht, regelmäßig im Parlament – und damit in der Mitte unserer Gesellschaft – diskutiert wird.

Ab dem Jahr 2026 werden junge Frauen und Männer angeschrieben. Männer sind zunächst verpflichtet, auf das Schreiben zu antworten und sich mustern zu lassen – beginnend mit dem Jahrgang 2008. Diese neue Regelung hat auch eine gesellschaftliche Bedeutung: Sie hat dazu geführt, dass in Familien, Schulen und an den Küchentischen wieder über die Bundeswehr, den Dienst an der Gesellschaft und die Verantwortung für unser Land gesprochen wird. Die Bundeswehr ist damit wieder stärker in das öffentliche Bewusstsein gerückt – dorthin, wo sie hingehört.

Die Bundesregierung hat die Freiwilligkeit im Wehrdienst gestärkt und sie zugleich verbindlicher gestaltet. Ziel ist es, den Dienst an unserem Land attraktiver zu machen und junge Menschen für die Aufgabe der Landesverteidigung zu gewinnen. Sollte die freiwillige Bereitschaft jedoch nicht ausreichen, um die personellen Ziele zu erreichen, wird eine gesetzliche Regelung für eine Bedarfswehrpflicht greifen, die die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands sicherstellt.

Als äußerste Maßnahme – die sogenannte ultima ratio – sieht das Gesetz ein Zufallsprinzip vor. Damit bleibt die Entscheidung über eine mögliche Verpflichtung fest in der Hand des Parlaments. Die Bundeswehr ist und bleibt eine Parlamentsarmee.

Mit der Einigung auf den modernen Wehrdienst hat die Koalition ein klares Signal gesetzt: Deutschland soll sich verteidigen können, damit es sich nicht verteidigen muss. Die Bundeswehr steht für den Schutz unserer Freiheit, für Sicherheit und Frieden – sie ist und bleibt die Freiheitsgarantie unserer Demokratie.

Herzliche Grüße

Ihr Günter Krings