KringsBrief vom 12. Juni 2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Koalition arbeitet aktuell gleich an mehreren Großprojekten wie die Reform der Kranken- und Pflegeversicherung, der Rentenversicherung und der Einkommensteuer gleichzeitig. Ein Reformpaket dieser Größenordnung ist seit mehr als 20 Jahren nicht mehr umgesetzt worden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist der Motor der Reformen und dringt gleichzeitig gegenüber dem Koalitionspartner auf Haushaltskonsolidierung und die Vermeidung neuer Schulden für konsumptive Ausgaben.
Der Bundestag berät in dieser Woche zwei dieser Großprojekte in erster Lesung, die Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung und das Gebäudemodernisierungsgesetz. Die Sanierung der Krankenkassen ist deshalb wichtig, weil sich eine riesige Finanzlücke auftut, die ohne Reform nur mittels steigender Beitragszahlungen von Versicherten und Arbeitgebern gestopft werden könnte. Wenn Arbeit jedoch immer teurer wird, dann sind Arbeitsplätze bedroht und das Wirtschaftswachstum wird ausgebremst. Daher ist die Begrenzung der Lohnnebenkosten ein wichtiges Anliegen der Unionsfraktion.
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz schafft die Koalition das Heizungsgesetz der Ampel ab. Es war ein Bürokratiemonster, das den Menschen die Freiheit nahm, zu entscheiden, wie sie künftig heizen wollen. Gleichzeitig sparen wir Bürokratiekosten in diesem Bereich von fünf Milliarden Euro.
Aber es muss noch deutlich weiter gehen. Unser Land braucht ein konsequentes Umdenken – weg von Misstrauen und Überregulierung. Im Mittelpunkt werden in den kommenden Monaten Bürokratieabbau, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und ein enger Dialog mit den Sozialpartnern stehen.
So haben sich zum Beispiel Dokumentations- und Berichtspflichten aufgetürmt und lähmen Unternehmen wie Bürger gleichermaßen. Dass es anders geht, zeigt unsere Landesregierung in Nordrhein-Westfalen. In NRW gilt: Wer eine Pflicht erhalten will, muss nachweisen, warum sie bleiben soll – nicht umgekehrt. Das ist ein gutes Beispiel, das wir dringend auch im Bund übernehmen wollen.
Weniger Bürokratie, mehr Handlungsspielraum
Ein handlungsfähiger Staat braucht nicht nur klare Regeln und deren konsequente Durchsetzung. Er muss dort Gesetze schaffen, wo unnötige Bürokratie Bürger, Unternehmen und Verwaltungen belastet. Mit dem Abschluss des Gesetzes zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung, dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie weiteren Rechtsvorschriften bauen wir bürokratische Hürden gezielt ab und schaffen mehr Freiräume für wirtschaftliches Handeln. Unser Ziel ist klar: Weniger Verwaltungsaufwand, mehr Effizienz und eine stärkere Konzentration auf die wirklich wichtigen Aufgaben.
Konkret schaffen wir unter anderem die bislang bestehende Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler ab. Ebenso entfällt die Pflicht für Bezirksschornsteinfeger, das sogenannte „Nationale Heizungslabel“ an Heizungsanlagen anzubringen. Darüber hinaus werden zahlreiche Berichts- und Dokumentationspflichten reduziert, vereinfacht oder vollständig aufgehoben. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen bedeutet dies eine spürbare Entlastung im Alltag.
Gleichzeitig verbessern wir mit einer Anpassung des Investitionsgesetzes Kohleregionen die Rahmenbedingungen für unser rheinisches Revier und die anderen vom Kohleausstieg betroffenen Regionen. Künftig können die bereitgestellten Bundesmittel flexibler eingesetzt werden, ohne dass die Verlässlichkeit der Förderung verloren geht. Damit stärken wir die Entwicklungschancen vor Ort und sorgen dafür, dass Strukturwandel pragmatisch, zielgerichtet und mit Augenmaß gestaltet werden kann. Mir ist es nämlich lieber, ein gutes Projekt für den Strukturwandel dauert etwas länger, als dass Steuergeld schnell und ineffektiv ausgegeben wird.
Der Abbau unnötiger Bürokratie bleibt eine Daueraufgabe. Mit diesem Gesetz gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einem modernen, leistungsfähigen und bürgernahen Staat.
Kein Aufenthaltsrecht durch missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen
Weniger Regulierung dort, wo sie Menschen und Unternehmen unnötig belastet – aber klare Regeln dort, wo sie für die Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaates unverzichtbar sind: Deshalb haben wir neben dem Bürokratierückbau in dieser Woche ein anderes wichtiges Vorhaben auf den Weg gebracht, das für mehr Ordnung und Gerechtigkeit im Aufenthaltsrecht sorgt. Ich freue mich sehr, dass wir die seit Jahren bestehende Möglichkeit missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen nun wirksam eindämmen.
Seit vielen Jahren weisen die zuständigen Behörden auf eine Schwachstelle im Aufenthaltsrecht hin, die gezielt ausgenutzt wurde. Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft schließen wir diese Lücke und stärken damit zugleich die Handlungsfähigkeit unseres Rechtsstaates.
Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen liegen regelmäßig dann vor, wenn Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit oder dauerhaftem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, ohne tatsächlich die Rolle eines Vaters wahrzunehmen. Ziel solcher Scheinvaterschaften ist es häufig, dem Kind den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu ermöglichen und darüber hinaus aufenthaltsrechtliche Vorteile für die Mutter zu schaffen. Derartige Umgehungen geltenden Rechts untergraben das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit staatlicher Verfahren und sind gegenüber denjenigen unfair, die die gesetzlichen Regeln beachten.
Mit der Neuregelung sorgen wir für klare und rechtssichere Verhältnisse. Künftig ist in Fällen, in denen konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch bestehen, die vorherige Zustimmung der Ausländerbehörde zwingende Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Vaterschaftsanerkennung. Liegt diese Zustimmung nicht vor, kann die Anerkennung nicht eingetragen werden. Das Gesetz ist ein wichtiger Beitrag für mehr Ordnung, Fairness und Rechtsstaatlichkeit in der Migrations- und Innenpolitik.
Herzliche Grüße
Ihr Günter Krings
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