KringsBrief vom 10. Dezember 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Wahl von Olaf Scholz zum Bundeskanzler endete am Mittwoch die Kanzlerschaft von Angela Merkel. Damit geht eine Ära zu Ende: 16 Jahre Bundeskanzlerin, 18 Jahre Parteivorsitzende, 31 Jahre Abgeordnete. Sie hat das Amt der Bundeskanzlerin länger bekleidet als Konrad Adenauer, nur wenige Tage weniger als Helmut Kohl.
Seit 2005 hat sie erfolgreich als erste Frau in diesem wichtigsten politischen Amt für unser Land gearbeitet. Es gab in dieser Zeit wechselnde politische Koalitionen, unzählige Höhen und Tiefen, Gipfelgespräche und internationale Krisen. Eine Konstante war unsere Bundeskanzlerin. Angela Merkel hat Deutschland und Europa entscheidend geprägt.
Wenn man auf die vergangenen 16 Jahre zurückblickt, wird uns klar, wie gut und wohin Angela Merkel unser Land geführt hat: Deutschland wurde unter rot-grün als „der kranke Mann Europas“ bezeichnet aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit und wirtschaftlicher Probleme. Mit Angela Merkel konnten wir die Beschäftigung deutlich steigern, die Arbeitslosenzahlen halbieren, sechsmal hintereinander die Schwarze Null im Bundeshaushalt halten und so manche gesellschaftspolitischen Reformen auf den Weg bringen. Angela Merkel hat Deutschland souverän und sicher durch große Weltkrisen geführt und Europa unter teils schwierigen Bedingungen gut zusammengehalten. Sie hat uns gezeigt, wie pragmatisch und unaufgeregt Politik sein kann. Sie wird uns auf der großen Weltbühne und hier in Deutschland sehr fehlen.
Gleichzeitig zu dem Abschied möchte ich aber Olaf Scholz zu seiner Kanzlerwahl gratulieren und ihm alles Gute – im Interesse unseres Landes – wünschen. Für die CDU/CSU-Fraktion beginnt nun eine konstruktive, kritische und differenzierte Rolle in der Opposition. Die Unionsfraktion wird die neue Rolle mit Elan ausfüllen. Wir werden dabei unsere Stimme kräftig, aber immer fair und sachlich erheben.
Korrekturen am Corona-Gesetz: Zu wenig – zu spät
Dass die Ampelkoalition ihr Infektionsschutzgesetz gegen die Corona-Pandemie innerhalb weniger Wochen bereits zweimal nachbessern musste, sehe ich kritisch. Die Korrekturen gehen hier zwar in die richtige Richtung, greifen aber leider zu kurz und kommen angesichts der dramatischen Infektionslage viel zu spät.
Diese gefährliche Halbherzigkeit in der Bekämpfung der Corona-Pandemie haben wir von der Unionsfraktion bereits bei der ersten Fassung im November – und in dieser Woche wieder – kritisch angemerkt. Besonders schwer wiegt, dass die Ampel-Koalition den Instrumentenkasten der Länder im Kampf gegen Corona ausgedünnt hat, indem sie die epidemische Lage am 25. November auslaufen ließ. Als Ersatz kam heute ein unzureichendes Gesetz.
Auch das neue Reparaturgesetz greift wieder zu kurz. Das notwendige Mittel ist nach unserer Überzeugung immer noch die Feststellung der epidemischen Lage, weil erst dadurch wichtige Schutzvorkehrungen möglich werden. Wir sind zurecht verwundert darüber, dass die SPD in der vergangenen Legislaturperiode bei sehr viel niedrigeren Inzidenzen dem Fortbestehen der epidemischen Lage regelmäßig zugestimmt hat, es ausgerechnet in der jetzigen Lage aber ablehnt.
Immerhin: Das Reparaturgesetz erlaubt den Ländern unter anderem, bei hohen Ansteckungszahlen Versammlungen und Veranstaltungen zu untersagen. Auch die Gastronomie kann geschlossen werden, Fitnesscenter und Sporthallen jedoch nicht. Reisen und Übernachtungen werden weiter möglich sein. Ausgangssperren sind ausgeschlossen. Für Länder, die Maßnahmen unter der alten Rechtsgrundlage der epidemischen Lage verhängt haben, wird die Gültigkeitsdauer erneut verlängert – nun vom 15. Dezember auf den 15. Februar. Allerdings wird nach den Erfahrungen des letzten Winters auch der 15. Februar wohl nicht ausreichen, da die vierte Welle ihren Höhepunkt voraussichtlich erst nach Weihnachten erreichen wird.
Das Gesetz erlaubt vorübergehend auch Apothekern, Zahn- oder Tierärzten, Impfungen auszuführen, sofern sie dafür geschult sind. Es sieht außerdem eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte vor, die etwa in Kliniken, Pflegeheimen oder Arztpraxen arbeiten. Angesichts außergewöhnlich hoher Inzidenzen bei Kindern und Jugendlichen sollte darüber nachgedacht werden, ob Lehrer und Erzieher in Kitas ebenfalls in diese Impfpflicht einbezogen werden sollten.
Mit Blick auf die angekündigte allgemeine Impfpflicht muss ich die neue Ampel-Koalition allerdings anhalten, Führung zu übernehmen und dazu auffordern, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen. Bei einem so entscheidenden Vorhaben muss die Gesetzesarbeit von der neuen Bundesregierung zügig in die Hand genommen werden, damit wir ein ausgewogenes und rechtssicheres Gesetz vorlegen können.
Besonders enttäuschend finde ich es außerdem, dass der ursprünglich im Gesetz vorgesehene Bonus für Intensivpflegekräfte, den auch die Ministerpräsidenten der Länder angemahnt hatten, von der neuen Koalition auf das neue Jahr verschoben wurde.
Entlastung für Beratungsberufe gefordert
Seit fast zwei Jahren hat die Corona-Pandemie auch die Wirtschaft fest im Griff. Der Druck, der seither auf vielen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen lastet, ist enorm. Die steuerberatenden Berufe unterstützen die deutschen Unternehmen nach allen Kräften, diese Herausforderungen zu meistern. Steuerberaterinnen und Steuerberater unterstützen neben ihren originären Aufgaben als Organe der Steuerrechtspflege bei Corona-Wirtschaftshilfen, Kurzarbeitergeld oder bei zahlreichen anderen betriebswirtschaftlichen Zusatzaufgaben. Wie auch die übrige Wirtschaft sind Steuerberaterkanzleien gleichzeitig durch die Corona-bedingten Einschränkungen von geänderten betrieblichen Abläufen, Homeoffice, Kinderbetreuung der Mitarbeiter, etc. betroffen.
Die Corona-bedingten Zusatzaufgaben stellen zusammen mit den Corona-bedingten Sonderbelastungen gerade kleine und mittlere Kanzleien vor kaum lösbare Probleme. Diese Dauerbelastung verschärft sich nun zum 31. Dezember 2021, wenn die Offenlegungsfrist der Jahresabschlüsse 2020 endet. Deshalb haben wir gestern einen Antrag in den Bundestag eingebracht, mit dem Ziel, zum einen die Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen für den Besteuerungszeitraum 2020 um weitere drei Monate in beratenen Fällen bis zum 31. August 2022 und bei Land- und Forstwirten bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern; und zum anderen im Rahmen der Verwaltungspraxis des Bundesamtes für Justiz auf die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren für die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2020 für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften bis Ende Mai 2022 zu verzichten.
Auch im vergangenen Jahr haben wir das Bundesjustizministerium davon überzeugen können, auf die Einleitung von Bußgeldverfahren für die verspätete Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2019 bis Ende Mai 2021 zu verzichten. Wir sehen keinen Grund, weshalb das dieses Jahr nicht gehen sollte.
Dies gilt auch für die Verschiebung der Abgabefrist für die Steuererklärungen. Schon im vergangenen Jahr haben wir gemeinsam mit den Ländern die Abgabefristen um sechs Monate verschoben. Weder für den Haushalt noch für die Steuerpflichtigen sind daraus Nachteile erwachsen. Die neue Koalition kann sich gerne ein Beispiel an unserer erfolgreichen Regierungsarbeit nehmen. Mit der Erfüllung unserer Forderungen könnte sie ihre Wertschätzung gegenüber den überlasteten Steuerberaterinnen und Steuerberatern zum Ausdruck bringen.
Mobilität für alle bezahlbar halten
Für alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sollen gleichwertige Lebensbedingungen sowohl in städtischen als auch in ländlichen Regionen gewährleistet sein. Deshalb muss Mobilität für alle möglich sein – eben nicht nur in den Städten, sondern auch auf dem Land. Ein gutes Mobilitätsangebot ist für viele Menschen notwendig, um den Alltag erfolgreich zu meistern, etwa für die tägliche Fahrt zur Arbeit, die Wege zu Kita und Schule, für den Besuch beim Arzt oder um Kunden zu beliefern und Dienstleistungen, z. B. durch Handwerker, in Anspruch nehmen zu können.
SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP nehmen Mehrkosten für Millionen Pendler und Unternehmen bewusst in Kauf. Die Koalitionspartner haben sich in ihrem Koalitionsvertrag auf einen steigenden Benzinpreis und einen höheren Dieselpreis verständigt. Dieselfahrer werden dadurch künftig einseitig mehr belastet – Pendler, Unternehmen und Betriebe, insbesondere in der Landwirtschaft, im Stich gelassen.
Darüber hinaus erschwert die Koalition den Umstieg auf die klimafreundlichere Elektromobilität für alle Bürger, insbesondere für Menschen mit geringeren Einkommen, indem der FDP-Verkehrsminister die Kaufprämie für Elektroautos zumindest für einen längeren Zeitraum in Frage stellt.
Was der neue Koalitionsvertrag im Bereich der Verkehrspolitik vorschlägt, ist das Gegenteil von nachhaltiger Politik. Die Koalition bremst Projekte aus, wo sie beschleunigen müsste. Sie heizt Preise an, wo sie dämpfen müsste. Und sie vernichtet Anreize, wo sie welche setzen sollte.
Deshalb hat die CDU/CSU-Fraktion gestern in einem Antrag im Bundestag die neue Bundesregierung aufgefordert, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel den Umstieg auf die CO2-neutrale Mobilität für alle attraktiv zu gestalten und dabei die Interessen aller Nutzer zu berücksichtigen. Dabei spielen neben batterieelektrischen Antrieben vor allem auch synthetische Kraftstoffe eine wichtige Rolle.
Außerdem möchten wir ein Dieselfahrverbot verhindern, indem wir uns dafür einsetzen, unter anderem das erfolgreiche Programm „Saubere Luft“ des Bundesverkehrsministeriums fortzusetzen, mit dem ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung der Überschreitungen der zulässigen Stickstoffdioxid-Grenzwerte (von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2)/m3) von 90 (im Jahr 2016) auf unter 10 Städte und Gemeinden im Jahr 2020 geleistet wurde.
Zudem fordern wir, bestehende Energiesteuersätze für Diesel und Benzin nicht zu erhöhen und stattdessen sowohl die Kraftstoff- als auch die Kfz-Besteuerung im Lichte einer einheitlichen CO2-Bepreisung zu reformieren. Nicht-fossile Bestandteile von Kraftstoffen sollten dringend von der Energiesteuer befreit werden. Ferner soll die neue Bundesregierung schnellstens anerkennen, dass die Steuervergünstigung beim Agrardiesel eine wichtige Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit insbesondere für die vielen Familienbetriebe ist.
Das Ladesäulennetz muss weiterhin zügig ausgebaut werden, um den Wechsel auf Elektromobilität flächendeckend zu ermöglichen und an der sogenannten Pendlerpauschale festzuhalten. Die CDU/CSU will sie mit dem Ziel weiterentwickeln, dass sie dynamisch in Abhängigkeit vom jeweils geltenden CO2-Preis nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ansteigt. Nur so und mit der Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans, dem Ausbau und der Modernisierung des Radwegenetzes sowie der Förderung kommunaler Radverkehrsinfrastruktur kann eine vernünftige Mobilität gewährleistet werden.
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