KringsBrief vom 11. September 2020

11.09.2020

Die Themen im Überblick:
Gegen Extremismus, Für Familien und schnellere Investitionen, KfzSt-Reform, MG wird Smart City

 

KringsBrief vom 11. September 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

in dieser Woche hat der Deutsche Bundestag nach der parlamentarischen Sommerpause seine Arbeit in Berlin wieder aufgenommen. Und wir starten gleich durch, mit voller Fahrt und umfangreicher Agenda. Dazu gehörten auch die linksextremen Krawalle in Leipzig-Connewitz und die von Rechtsextremisten und Reichsbürgern getragenen Ausschreitungen am Reichstag. Beide Ereignisse waren Veranlassung für eine Aktuelle Stunde mit dem Thema „Keine Toleranz für die Feinde der Demokratie: Extremismus bekämpfen, Polizei und Justiz stärken“, die ich als Redner eröffnet habe. Natürlich haben friedliche Demonstranten jedes demokratische Recht, gegen die Politik von Bund und Ländern zu demonstrieren. Leider folgten viele in Berlin aber auch menschenverachtenden Agitatoren.

Zwei Punkte waren mir in meiner Rede wichtig: Es ist die Pflicht aller Demokraten, konsequent im Kampf gegen gewalttätige und extremistische Bestrebungen gegen unseren Rechtsstaat vorzugehen, unerheblich, aus welcher Motivation heraus der Angriff auf unsere Demokratie  erfolgt. Und: Unsere Sicherheitskräfte leisten einen unschätzbaren Beitrag für den Rechtsstaat; sie brauchen neben Anerkennung aber auch die nötigen Ressourcen und Befugnisse, um ihre Arbeit zu unserem Schutz gut tun zu können.

Demokratie und Freiheit sind keine Selbstverständlichkeiten. Im Gegenteil, wir müssen uns vielmehr täglich dafür einsetzen. Denn offener Meinungsstreit und das Ringen um Meinung und Mehrheit sind für unseren freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat existentielle Voraussetzungen. Wenn Gewalttaten und extremistische Vorfälle jedoch nur von denjenigen instrumentalisiert werden, in deren politische Agenda sie gerade passen, ist das für mich eine demokratische Minderleistung. Denn im Kampf gegen Extremismus müssen sich alle Demokraten einig sein, dass in keine Richtung Toleranz geübt werden kann. Unsere Antwort auf alle extremistischen Bedrohungen muss lauten: Stärken wir unsere Demokratie. Und stärken wir unsere Sicherheits- und Justizbehörden, indem wir ihnen die Ressourcen und Befugnisse an die Hand geben, damit sie den Gefahren auch wirksam begegnen können.

Die Rede in voller Länge können Sie hier noch einmal verfolgen: https://dbtg.tv/fvid/7468998.
 

Für Familien

Das Wohnzimmer als Klassenzimmer, das Homeoffice in der Küche, dazu finanzielle Sorgen – viele Eltern und Kinder mussten in den letzten Monaten an ihre Belastungsgrenze gehen. Eltern und Kinder stehen auch in dieser Krise im Zentrum unserer Politik. In Familien wird die Zukunft unseres Landes geschaffen. Sie brauchen die Unterstützung der Politik jetzt ganz besonders.

Aber nicht erst seit kurzem ist die Entlastung der Familien uns als Unionsfraktion eine Herzensangelegenheit. Aus diesem Grund war bereits im Koalitionsvertrag von 2018 eine Anhebung des Kindergelds um 25 Euro vereinbart worden. Nach der Erhöhung um 10 Euro im Juli 2019 sollen nun zum 1. Januar 2021 noch einmal 15 Euro hinzukommen. Das Kindergeld beläuft sich damit für das erste und zweite Kind auf jeweils 219 Euro, für das dritte Kind auf 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind auf 250 Euro pro Monat.

Das Zweite Familienentlastungsgesetz geht aber noch darüber hinaus. Mit Blick auf die zu erwartenden Ergebnisse des nächsten Existenzminimumberichts sollen mit der Reform die Familienleistungen verbessert und die Wirkung der kalten Progression ausgeglichen werden. Dementsprechend soll der steuerliche Kinderfreibetrag für jeden Elternteil von 2.586 auf 2.730 Euro erhöht werden. Auch steigt der Betreuungsfreibetrag von 1.320 für jeden Elternteil auf 1.464 Euro. Die Freibeträge steigen damit insgesamt von 7.812 Euro auf 8.388 Euro für jedes Kind. Angehoben wird zudem der Grundfreibetrag, um der steuerlichen Freistellung des Existenzminimums gerecht zu werden.

Ein weiterer Aspekt des Familienentlastungsgesetzes: Um die sogenannte kalte Progression auszugleichen, sollen die Eckwerte des Einkommensteuertarifs verschoben werden. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent ist demnach erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 57.919 Euro (bisher 57.052 Euro) zu zahlen.

Das zweite Familienentlastungsgesetz wird gemeinsam mit dem Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge verhandelt. Ziel dieses Vorhabens ist es, den Alltag der Betroffenen zu erleichtern, indem aufwendige Einzelnachweise vermieden werden können.


Schnelleres Handeln bei Investitionen

Um schnelleres Planen und Bauen geht es beim sogenannten Investitionsbeschleunigungsgesetz. Klare Prioritäten und schnelle Investitionsentscheidungen sind die Grundlage für sichere Arbeitsplätze und einen leistungsfähigen Staat. Deshalb hat der Bundestag heute das Investitionsbeschleunigungsgesetz beraten, so wie es der Koalitionsausschuss am 8. März beschlossen hat. Unser Ziel sind einfachere und schnellere Verfahren bei der Umsetzung von Infrastrukturprojekten (u.a. Raumordnung, Planfeststellung und Verwaltungsgerichtsbarkeit).

Vor allem bei Infrastrukturvorhaben im Verkehrsbereich wird weiter Tempo gemacht. Die für Investitionen zur Verfügung stehenden Mittel sollen so schnell wie möglich genutzt, die angestrebten Infrastrukturprojekte rasch umgesetzt werden. Beispielsweise sollen Bahnstrecken künftig viel einfacher elektrifiziert und digitalisiert werden. Mit dem Gesetz soll der Investitionsstandort Deutschland nicht nur gestärkt werden, sondern auch einen Beitrag für die Energiewende leisten. Denn es sorgt zum einen für klimafreundliche Mobilität, zum anderen für den schnelleren Bau von Windenergieanlagen an Land. Auf diese Weise sichern wir unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit und stärken langfristig den Investitionsstandort Deutschland.


Änderungen bei der Kfz-Steuer

Ein weiteres Gesetzesvorhaben, das klimafreundliche Mobilität zum Ziel hat, ist die Reform der Kraftfahrzeugsteuer, die in dieser Woche in erster Lesung beraten wurde. Damit soll der Umstieg auf Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb gefördert werden, um so die CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu senken. Zwei Maßnahmen sieht der Gesetzentwurf vor: Zum einen soll die zehnjährigen Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für bis Ende 2025 erstzugelassene reine Elektrofahrzeuge verlängert werden. Die Steuerbefreiung gilt jedoch längstens bis 31. Dezember 2030. Bisher ist die zehnjährige Steuerbefreiung auf reine Elektrofahrzeuge beschränkt, die bis zum 31. Dezember 2020 erstmalig zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden. Zum anderen soll die Steuer in Höhe von 30 Euro im Jahr für PKW mit einem CO2-Ausstoß bis 95 Gramm pro Kilometer für fünf Jahre, längstens bis zum 31. Dezember 2025, nicht erhoben werden. Diese Regelung gilt für Autos, die zwischen dem Tag des Kabinettsbeschlusses (12. Juni 2020) und dem 31. Dezember 2024 erstmals zugelassen werden.

Mit diesen Änderungen setzen wir die Maßnahmen „Förderung des Umstiegs auf elektromobile PKW“ und „Konsequent CO2-bezogene Reform der Kfz-Steuer“ des Klimaschutzprogramms 2030 um. So bringen wir die umweltfreundliche Mobilität weiter voran.


Mönchengladbach wird Smart City

Zum Abschluss möchte ich mit Ihnen noch eine gute Nachricht teilen, die mich vor einigen Tagen erreicht hat: Mönchengladbach gehört zu den 32 Kommunen, die von einer Fachjury des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat für das "Modellprojekt Smart Cities" ausgewählt wurden. Damit darf die Stadt auf eine Förderung in zweistelliger Millionenhöhe hoffen, um eine digitale Transformation in Bereichen wie beispielsweise Mobilität und Energiemanagement zu erreichen. Es war nicht zuletzt ein zentrales Anliegen der CDU-Fraktion im Mönchengladbacher Stadtrat, die Digitalisierung voran zu bringen. Dass dieses Engagement nun Früchte trägt, freut mich sehr. Die positive Resonanz auf die Mönchengladbacher Bewerbung unterstreicht, dass unsere Stadt auf dem richtigen Weg ist.

Die Bundesregierung unterstützt mit dem "Modellprojekt Smart Cities" Kommunen dabei, die Digitalisierung strategisch im Sinne einer integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung zu gestalten. Ziel des Förderprogramms ist es, sektorenübergreifende digitale Strategien für das Stadtleben der Zukunft zu entwickeln und zu erproben. Diese Konzepte beinhalten technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Innovationen. Im Rahmen des im Juni beschlossenen Konjunktur- und Zukunftspaketes hatte die Bundesregierung die richtige und wichtige Entscheidung getroffen, das Programm um 500 Millionen Euro auf 820 Millionen Euro aufzustocken.

Mit dem Begriff "Smart City" ist der Anspruch verbunden, die Digitalisierung klug zu nutzen und die Stadtentwicklung darauf auszurichten. Dazu gibt es Leitlinien, welche beispielsweise die barrierefreie Beteiligung der Bürger oder die Stärkung der lokalen Wirtschaft vorsehen. Mönchengladbach wird zwei Jahre Zeit bekommen, um eine eigene Strategie zu entwickeln. Nach einem positiven Votum des Rates können die beschlossenen Maßnahmen in einem Zeitraum von fünf Jahren umgesetzt werden. Wichtig ist dabei, dass im Prozess der Digitalisierung keine rechtsfreien Räume entstehen. Wir müssen die Digitalisierung mit Nachdruck vorantreiben und gleichzeitig rechtsstaatliche Prinzipien beachten: Nach meinem Verständnis gibt eine Smart City ihren Bewohnern sichere private, öffentliche und digitale Räume, in denen sie sich bewegen und verwirklichen können, ohne ihre Freiheitsrechte zu beschneiden.
 

Herzliche Grüße

Ihr Günter Krings