KringsBrief vom 11. Juli 2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause haben wir in erster Lesung im Bundestag über den Haushalt 2025 beraten. Eigentlich wird der Bundeshaushalt bereits im Herbst des Vorjahres aufgestellt. Im November 2024 ist die Ampel-Koalition allerdings am Streit um den Haushalt zerbrochen. Die Restregierung aus SPD und Grünen konnte dann wegen fehlender Mehrheiten im Parlament keinen Etat mehr verabschieden. Deshalb muss die neue unionsgeführte Bundesregierung, die seit Anfang Mai im Amt ist, nachträglich einen Haushalt für das laufende Jahr aufstellen.
In zentralen Feldern leiten wir dabei einen Wandel ein. Deutlich sichtbar wird das in der Außen- und Sicherheitspolitik oder in der Innen-, Migrations- und Wirtschaftspolitik. Mit dem „Investitionsbooster“ kurbeln wir die Wirtschaft an, um Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen. Mit Grenzkontrollen und anderen Maßnahmen wie z.B. der Ausweitung der sicheren Herkunftsländer wird die illegale Migration eingedämmt. Die Asylantragszahlen sind im ersten Halbjahr 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bereits um 43 Prozent gesunken.
Darüber hinaus haben wir diese Woche auch den sogenannten „Bau-Turbo“ für schnelleren und kostengünstigeren Wohnungsbau in den Bundestag eingebracht. Mit dem „Bau-Turbo“ wird den Kommunen ermöglicht, von aufwändigen und kostentreibenden Vorschriften des Baugesetzbuches abzuweichen – neue Wohnungen können künftig ohne Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans bereits nach nur zwei Monaten durch die Gemeinde genehmigt werden. Das ist ein enormer Sprung nach vorne. Angesichts der dramatischen Lage auf dem Wohnungsmarkt war uns als Union wichtig, dass der Bau-Turbo bundesweit und für alle Wohnformen – vom Einfamilienhaus bis zum großen Mietshaus – greift.
Schutz und Stabilität durch Investitionen in die innere Sicherheit
Gestern habe ich zum Haushaltsetat des Bundesinnenministeriums geredet. Die Rede in voller Länge habe ich unten verlinkt.
Insgesamt umfasst der Einzelplan des BMI rund 14,2 Milliarden Euro, 1,6 Milliarden Euro mehr als die Vorgängerkoalition ursprünglich vorgesehen hatte. Mit diesem Geld bilden wir neues Personal aus und schaffen bessere Ausrüstung sowie moderne Technik an. Schon 2025 erhält die Bundespolizei zusätzliche Mittel, etwa für die Beschaffung von sog. Taser zur Eigensicherung. Und die Bundespolizei erhält 1 000 neue Stellen. Gleichzeitig stärken wir das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik deutlich. Hier geht es um Cyberabwehr und die Härtung unserer Sicherheitsarchitektur. Wir investieren nicht zuletzt in den Zivilschutz. Allein das THW erhält mit 446 Millionen Euro insgesamt 10 Prozent mehr als 2024. Damit zeigen wir, dass uns Sicherheit, Schutz und Stabilität wichtig sind.
Neuregelung bei Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten
Die Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit ist das Grundmotiv auch der Migrationspolitik dieser Bundesregierung. Die unkontrollierte Migrationspolitik der vergangenen Jahre hat die Aufnahme- und Integrationsfähigkeit der Kommunen vor unlösbare Kapazitätsprobleme gestellt. Das Ergebnis: Probleme in unseren Schulen, Mangel an Wohnraum und eine wachsende Spaltung der Gesellschaft. Wir sind mit dem Anspruch angetreten, einen notwendigen Politikwechsel durchzusetzen.
Die Einführung von Kontrollen und Zurückweisungen an unseren Grenzen war ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte ein zweiter wichtiger Schritt. Mit dem diese Woche eingebrachten Gesetzentwurf zur „Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten“ wollen wir den Kurs der Ordnung in der Migration und der Unterbindung irregulärer und illegaler Zuwanderung konsequent fortsetzen.
Mit der Einfügung eines neuen § 29 b AsylG schaffen wir die Möglichkeit, per Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates sichere Herkunftsstaaten für den internationalen Schutz (Schutz nach Genfer Flüchtlingskonvention und subsidiären Schutz) zu bestimmen. Mit der neuen Regelung können Länder mit geringer Anerkennungsquote schneller und einfacher als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden; die langjährige Blockade im Bundesrat entfällt.
Das eine Entscheidung damit schneller möglich ist, heißt nicht, dass sie weniger gewissenhaft getroffen wird. Im Gesetz zeichnen wir konkret die Voraussetzungen für die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat nach. Im sicheren Herkunftsstaat darf weder eine Verfolgung noch Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe noch Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts zu befürchten sein. Infrage kommen hier insbesondere Algerien, Tunesien, Marokko sowie Indien.
Die Ausweisung von sicheren Herkunftsstaaten ist eine gute Möglichkeit, schnell und deutlich Zeichen zu setzen. Denn der Asylantrag einer Person aus einem sicheren Herkunftsstaat gilt regelmäßig als „offensichtlich unbegründet“, es sei denn, der Betreffende trägt Tatsachen oder Beweismittel vor, die belegen, dass im Herkunftsland doch Verfolgung droht. Das bedeutet schnellere Verfahren und ein deutliches Signal auch in die Herkunftsländer, dass es sich ein Asylverfahren in Deutschland nicht lohnt.
Mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir außerdem eine alte Regelung aus der Ampelkoalition ab. Im Februar 2024 hatten die Grünen in das Rückführungsverbesserungsgesetz die verpflichtende Bestellung eines zusätzlichen anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaftverfahren und Verfahren zum Ausreisegewahrsam eingeführt. Die Regelung bewirkte Verwirrung und eine Mehrbelastung der Justiz. Abschiebungen wurden dadurch weiter erschwert, Abschiebungshaftanhörungen wurden zeitintensiver und komplexer. Damit ist mit unserem Gesetzentwurf Schluss.
Herzliche Grüße
Ihr Günter Krings
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