KringsBrief vom 10. November 2023

10.11.2023

In dieser Woche mit den Themen:
Antisemitismus bekämpfen, irreguläre Migration begrenzen, Bundeswehr stärken

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der 9. November gehört zu den geschichtsträchtigsten Daten unseres Landes. Neben dem Mauerfall (1989), dem Hitlerputsch in München (1923) und der Ausrufung der Republik in Deutschland (1918) erinnert dieser Tag an die Reichspogromnacht am 9. November 1938. Heute, 85 Jahre später, gewinnt die Erinnerung daran eine besonders traurige Aktualität: Auf Kundgebungen und Demonstrationen in ganz Deutschland wird Antisemitismus, Israelhass und die Freude über den Tod von israelischen Jüdinnen und Juden offen zur Schau gestellt. Das ist unerträglich und muss alle nach den Regeln des Rechts möglichen Konsequenzen nach sich ziehen.

In der gestrigen Debatte im Deutschen Bundestag zum Thema "Historische Verantwortung wahrnehmen - Jüdisches Leben in Deutschland schützen" haben wir als Unionsfraktion daher unseren Antrag eingebracht, der insgesamt 49 zum Teil sehr konkrete Maßnahmen zur Unterstützung Israels und zur Bekämpfung des Antisemitismus in Deutschland vorschlägt. Aus meinem Arbeitsbereich der Rechtspolitik gehört dazu unter anderem unsere Forderung, dass Antisemitismus als besonders schwerer Fall der Volksverhetzung im Strafgesetzbuch verankert werden soll.

Denn die jüngst auf antisemitischen Hassdemonstrationen offen zutage getretene Strafbarkeitslücke muss geschlossen werden. Dies betrifft insbesondere die verstärkte strafrechtliche Ahndung antisemitischer Äußerungen und Terrorunterstützung. Wer gegen Israel hetzt, muss mit mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe bestraft werden. Darüber hinaus muss die Sympathiewerbung für Terror-Organisationen wieder unter Strafe gestellt werden. Der Straftatbestand des Landfriedensbruchs muss außerdem so ausgestaltet werden, dass auch die Beteiligung an einer feindseligen Menschenmenge wieder unter Strafe gestellt wird. Zudem muss die Ampel den Gesetzentwurf zur Erleichterung der Einbürgerung zurückziehen und einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Staatsangehörigkeitsrechts vorlegen, um die Einbürgerung von Antisemiten und Hamas-Unterstützern zu unterbinden. Ferner bin ich der Meinung, dass Anpassungen des Ausländerrechts nötig sind, damit eine antisemitische Straftat künftig zur Ausweisung und eine entsprechende Verurteilung auch zum Verlust eines humanitären Schutzes in Deutschland führen kann.

Der Staat Israel muss sich unserer unverrückbaren und anhaltenden Solidarität sicher sein. Für die Offensive gegen die Hamas muss Israel die militärische Unterstützung erhalten, die das Land zur Wiederherstellung seiner Sicherheit benötigt. Deutschland muss zudem seinen Einfluss in den internationalen Organisationen geltend machen und unmissverständlich Position zugunsten des angegriffenen Staates Israel beziehen. Die Enthaltung der deutschen Bundesregierung bei der einschlägigen Resolution der Vereinten Nationen ist beschämend. Denn es darf keinen Zweifel geben, wo die demokratischen Kräfte in Deutschland stehen: An der Seite Israels und an der Seite der Jüdinnen und Juden in Deutschland. Diese Solidarität und Gewissheit müssen auch morgen und übermorgen noch gelten, wenn der Krieg im Nahen Osten länger dauert oder zu Ende ist.


Jetzt entschiedene Maßnahmen zur Begrenzung der irregulären Migration treffen

Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hat in der Nacht auf den 7. November 2023 gemeinsam mit dem Bundeskanzler eine Reihe von Beschlüssen zur Migrationspolitik gefasst. Diese Beschlüsse betreffen vorrangig die finanzielle Beteiligung des Bundes an den Flüchtlingskosten, die Frage der Sozialleistungen für Asylsuchende sowie die Verfahrensbeschleunigung und -digitalisierung.

Der MPK voraus gingen viele Wochen, in denen weder das Ziel noch die konkreten Lösungsansätze des Bundeskanzlers in Anbetracht der drängenden Migrationskrise sichtbar waren. Bereits am 6. September 2023, also vor mehr als zwei Monaten, hat Bundeskanzler Scholz im Plenum des Deutschen Bundestages der Opposition einen Deutschland-Pakt angeboten – ohne jedoch konkrete Maßnahmen vorzulegen. Wir waren gesprächsbereit – unter der Maßgabe, dass am Ende wirksame Maßnahmen stehen, welche die Zahlen der illegalen Migration nach Deutschland senken.

Der Bundeskanzler möchte den Eindruck erwecken, diese Beschlüsse der MPK seien ein signifikanter Fortschritt auf diesem Weg – weshalb er sogar die Überschrift „Humanität und Ordnung“ von uns übernommen hat. Tatsächlich wird aber nur ein Bruchteil unserer 26 Forderungen für eine wirkliche Wende in der Asyl- und Flüchtlingspolitik aufgegriffen.

Insgesamt haben die Ministerpräsidenten der Union das herausgeholt, was mit den Ampelparteien möglich war. In enger Abstimmung zwischen Bundes- und Landesebene ist es uns gelungen, eine deutliche finanzielle Entlastung der Länder und Kommunen zu erreichen. Das war überfällig. Bereits seit dem Kommunalgipfel der Bundestagsfraktion im März 2023 war klar, dass der Bund die Länder und Kommunen bei der Flüchtlingsfinanzierung entlasten muss. Bundeskanzler Scholz hat die Länder und Kommunen jedoch bis November hingehalten, während der Druck vor Ort immer weiter anstieg.

Zugleich enthält der Beschluss einige wenige konkrete Maßnahmen zur Steuerung und Begrenzung irregulärer Migration. Auch hier konnte die Unionsseite gegen den hinhaltenden Widerstand des Bundeskanzlers und insbesondere der Grünen in der Bundesregierung einige wichtige Forderungen durchsetzen: Wenn Verfahren länger dauern, wechseln bedürftige Asylantragsteller erst später ins Bürgergeld (36 statt 18 Monate). Leistungen werden zukünftig – zumindest größtenteils – per Bezahlkarte gewährt. Verfahren sollen beschleunigt werden – auch wenn dies schon vorher möglich gewesen wäre.

Fazit: Die Beschlüsse der MPK sind nur ein (hoffentlich) erster Schritt auf dem Weg zu einer raschen und spürbaren Reduzierung der irregulären Migration nach Deutschland. Die Einigung wärmt viele altbekannte Ankündigungen aus früheren Beschlüssen auf, die auch nach Monaten noch nicht umgesetzt sind. Von unseren 26 Punkten für eine wirkliche Wende in der Asyl- und Flüchtlingspolitik wurde hingegen nur ein Bruchteil aufgegriffen. Die Kraft des Bundeskanzlers zur Änderung seiner Migrationspolitik scheint bereits beim kleinsten gemeinsamen Nenner erschöpft. Wir fordern auch weiterhin: Die Zahlen müssen runter.


Für Deutschlands Sicherheit – nachhaltige Finanzierung für eine einsatzbereite und einsatzfähige Bundeswehr

Spätestens mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine haben jahrzehntelang anerkannte Gewissheiten ihre Gültigkeit verloren:  Nach Ende des bipolaren Konflikts lebten wir in der Illusion vom „Ende der Geschichte“, in welchem es keine existenziellen militärischen Bedrohungen mehr geben würde. Deutschland profitierte von der sogenannten „Friedensdividende“. Aufgrund der internationalen Krisen haben sich die sicherheits- und verteidigungspolitischen Grundannahmen jedoch fundamental verschoben. Deutschland braucht eine Bundeswehr, die die Aufgaben der Landes- und Bündnisverteidigung erfüllen kann. Der Weg dahin ist noch weit, der Reform- und Nachholbedarf immens. Neben ausreichend Ressourcen sind effiziente Prozesse und klare Strukturen notwendig. Mit unserem Antrag „Für Deutschlands Sicherheit – nachhaltige Finanzierung für eine einsatzbereite und einsatzfähige Bundeswehr“ haben wir in dieser Woche die Bundesregierung aufgefordert, dem Wort der „Zeitenwende“ endlich auch konkrete Taten bei der Reform der Bundeswehr folgen zu lassen.

Die propagierte „Zeitenwende“ erfordert raschen und einschneidenden Wandel in der Bundeswehr. Nur so kann auf die grundlegende Lageänderung reagiert und die Bundeswehr schnellstmöglich auf die Erfordernisse der Landes- und Bündnisverteidigung ausgerichtet werden. Die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands gibt es dabei nicht zum Nulltarif. Es erfordert eine schmerzhafte, aber dringend notwendige finanzielle Unterfütterung im Bundeshaushalt. Das durch alle NATO-Mitgliedstaaten vereinbarte Zwei-Prozent-Ziel, also die Aufwendung von mindestens zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts für verteidigungsrelevante Ausgaben, ist hierfür zentral. Die Verteidigungsausgaben müssen, wie vom Verteidigungsminister selbst gefordert, ab 2024 substanziell, d.h. um jährlich mindestens zehn Milliarden Euro erhöht werden, und zwar zusätzlich zum Sondervermögen. Das Sondervermögen muss endlich so genutzt werden, wie es gemeinsam zwischen den Bundestagsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und CDU/CSU beschlossen und dann ohne vorherige Abstimmung durch die Koalition einseitig aufgekündigt wurde. Es darf nicht als Steinbruch für alle möglichen Ausgaben, sondern muss wieder zur belastbaren Finanzierung langjähriger und komplexer Rüstungsvorhaben genutzt werden.

Herzliche Grüße

Ihr Günter Krings