KringsBrief vom 10. Juli 2026

10.07.2026

Themen der Woche: weitreichende Reformen, Bundespolizeigesetz, Rück- und Ausblick

 

KringsBrief vom 10. Juli 2026


Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Koalition haben wir uns vorgenommen, unser Land von Bürokratie zu befreien, es robuster und sicherer, moderner und digitaler, einfacher und gerechter zu machen. Diese Ziele verfolgen wir auch bei den Reformen bei Krankenkassen, Pflege und Rente, Steuern, Haushalt und Arbeitsmarkt, innerer Si-cherheit und Infrastruktur.

Die Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist eines der wichtigsten Projekte der Wahlperiode. Während wir im Herbst eine notwendige Strukturreform angehen wollen, geht es bei dem Gesetz, das heute im Bundestag zur Abstimmung stand, um dringend erforderliche Einsparungen. Ohne dieses Spargesetz würden die Krankenkassenbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitsgeber massiv steigen. Das wollen wir verhindern.  In den Beratungen im Parlament konnte die Unionsfraktion u.a. erwirken, dass künftig die Beiträge für Grundsicherungsempfänger zu einem etwas größeren Teil aus Steuermitteln finanziert werden. Damit wird mit der GKV-Reform die von uns bemängelte Gerechtigkeitslücke kleiner. Dennoch enthält dieses Gesetz auch manche Elemente, auf die ich gerne verzichtet hätte. Aber dafür jetzt höhere Krankenkassenbeiträge in Kauf zu nehmen, hielte ich für falsch. Bei dem nächsten gesetzgeberischen Schritt im Herbst brauchen wir aber Reformen, die die strukturellen Probleme in unserem Gesundheitssystem angehen. Diese haben auch damit zu tun, dass wir im europäischen Vergleich deutlich überdurchschnittlich viele Arztbesuche und Krankenhausbetten haben. Hier braucht es aber systematische Verbesserungen, die über die Logik eines Einspargesetzes hinausgehen.

Und auch in anderen Bereichen stehen richtigerweise Reformen auf der Tagesordnung. Der jüngste Koalitionsausschuss hat ein großes Reformprogramm vorgelegt, das sicher nicht alle Probleme lösen wird, aber unser Land an wichtigen Stellen voranbringen kann - und vor allem die Handlungsfähigkeit der Bundespolitik beweisen wird. Das Programm umfasst Entlastungen bei der Einkommensteuer, eine Flexibilisierung des Arbeitsmarkts und Maßnahmen zum Abbau der Bürokratie in vielen Bereichen.

Die Einkommensteuerreform sieht z.B. eine Anhebung des Grundfreibetrages, die Anhebung des Kinderfreibetrages, die Erhöhung des Kindergeldes und eine Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages vor. Die kalte Progression wird abgeflacht und der Spitzensteuersatz nach rechts verschoben. Damit profitieren vor allem kleine und mittlere Einkommen von der Reform. So kann, bei voller Wirkung der Reform ab 2028, eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro gegenüber heute um mehr als 600 Euro jährlich entlastet werden.


Für mehr Sicherheit im Alltag: Erste Reform des Bundespolizeigesetzes seit 1994

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes haben wir im Deutschen Bundestag heute einen echten Meilenstein für die innere Sicherheit in Deutschland erreicht. Mehr als 30 Jahre nach der letzten grundlegenden Reform erhält die Bundespolizei endlich ein modernes Rechtsfundament, das den heutigen Herausforderungen gerecht wird. Die Sicherheitslage hat sich in dieser Zeit grundlegend verändert. Terrorismus, organisierte Kriminalität, hybride Bedrohungen und die Möglichkeiten der Digitalisierung verlangen nach zeitgemäßen Instrumenten. Umso wichtiger war es, dieses Gesetz jetzt auf den Weg zu bringen. Ich freue mich besonders darüber, dass ich die Verhandlungen für unsere Fraktion intensiv begleiten und an vielen entscheidenden Stellen mitgestalten durfte.

Mit dem neuen Bundespolizeigesetz stärken wir die Handlungsfähigkeit unserer Bundespolizei und setzen zugleich einen zentralen Punkt des Koalitionsvertrags um. Dabei bleibt es nicht. Weitere Gesetzesvorhaben zur Stärkung unserer Sicherheitsbehörden befinden sich bereits im parlamentarischen Verfahren oder werden derzeit von der Bundesregierung vorbereitet. Unser Ziel ist klar. Wir wollen unseren Staat angesichts der aktuellen Bedrohungslage widerstandsfähiger und wehrhafter machen.

Das Gesetz modernisiert die Befugnisse der Bundespolizei umfassend und passt sie an die Realität des 21. Jahrhunderts an. Erstmals schaffen wir unter engen gesetzlichen Voraussetzungen die Möglichkeit einer präventiven Telekommunikationsüberwachung einschließlich der Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Damit können laufende Kommunikationsinhalte bereits vor einer Verschlüsselung oder nach einer Entschlüsselung auf dem Endgerät erfasst werden. Die Regelung orientiert sich an den bereits bestehenden Vorschriften des Bundeskriminalamtgesetzes, ist auf besonders schwerwiegende Gefahren begrenzt und steht unter Richtervorbehalt.

Neu ist außerdem die Möglichkeit, Mobilfunkkarten nach richterlicher Genehmigung zu identifizieren und zu lokalisieren. Dadurch kann die Bundespolizei künftig den Aufenthaltsort gesuchter Personen oder ihrer Kommunikationsmittel bestimmen, wenn dies erforderlich ist, um besonders gewichtige Gefahren abzuwehren.
Gerade an besonders sensiblen Orten wie Bahnhöfen oder Flughäfen erhält die Bundespolizei künftig bessere Möglichkeiten, Gefahren frühzeitig zu erkennen und Einsätze zu dokumentieren. Hochauflösende Videoaufzeichnungen und der Einsatz von Bodycams dienen dem Schutz unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, der Beweissicherung und einer wirksamen Gefahrenabwehr.

Auch die automatische Kennzeichenerfassung wird künftig unter klar geregelten Voraussetzungen möglich sein. Fahrzeugkennzeichen können anlassbezogen automatisiert erfasst werden, um Gefahren abzuwehren oder gesuchte Personen schneller aufzufinden.

Erstmals erhält auch der Einsatz von Vertrauenspersonen eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage. Damit schaffen wir Rechtssicherheit für ein bewährtes Instrument, das dabei hilft, in abgeschotteten Milieus oder bestimmten Personenkreisen frühzeitig Erkenntnisse über schwerwiegende Gefahren zu gewinnen.

Ein weiterer wichtiger Schritt betrifft den Einsatz von Drohnen. Die Bundespolizei kann diese künftig nicht nur zur Abwehr gefährlicher Drohnen nutzen, sondern auch selbst als modernes Einsatzmittel einsetzen, beispielsweise für Bild- und Tonaufnahmen. Gleichzeitig werden die Zuständigkeiten bei der Drohnenabwehr gebündelt und die Rechtsanwendung vereinfacht.

Darüber hinaus stärken wir die Bundespolizei auch im Ausländerrecht. Künftig kann sie bei vollziehbar ausreisepflichtigen Personen selbst die Anordnung von Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam beantragen. Dadurch verhindern wir, dass aufgegriffene Personen allein wegen zeitlicher Verzögerungen bei der zuständigen Ausländerbehörde wieder entlassen werden müssen.

Besonders wichtig war mir während der parlamentarischen Beratungen, den Gesetzentwurf an entscheidenden Stellen noch weiterzuentwickeln. Deshalb konnten wir im Verfahren zusätzliche Regelungen durchsetzen, die den Sicherheitsbehörden den Einsatz moderner Technologien ermöglichen und zugleich klare rechtsstaatliche Grenzen ziehen.

Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit einer KI-gestützten Mustererkennung an besonders gefährdeten Orten. Künftig können Bewegungs- und Objektmuster automatisiert ausgewertet werden, ohne dass dabei Personen identifiziert werden. So lassen sich beispielsweise Schlägereien, das Mitführen von Waffen, Sachbeschädigungen oder Gefahren für den Bahnverkehr wie Personen im Gleisbett oder sogenanntes Zugsurfen frühzeitig erkennen. Auch hilflose oder suizidgefährdete Menschen können schneller entdeckt werden. Erkennt das System eine entsprechende Gefahrensituation, wird die Bundespolizei automatisch informiert und kann gezielt eingreifen.

Ebenfalls neu ist die Möglichkeit einer biometrischen Detektion in Echtzeit. Nach richterlicher Anordnung können Live-Videoaufnahmen mit biometrischen Daten bestimmter Personen abgeglichen werden, von denen erhebliche Gefahren für unseren Staat oder für das Leben anderer ausgehen oder die als vermisst gelten beziehungsweise Opfer einer Entführung sind. Erkennt das System eine Übereinstimmung, wird die Bundespolizei automatisch informiert. Eine unmittelbare Identifizierung erfolgt dabei nicht durch die Technik. Das System meldet lediglich einen Treffer. Die eigentliche Identitätsfeststellung bleibt Aufgabe der eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten.

Mit diesem Gesetz schaffen wir eine moderne und ausgewogene Rechtsgrundlage für die Arbeit unserer Bundespolizei. Wir geben ihr die Instrumente an die Hand, die sie angesichts neuer Bedrohungen benötigt, verbinden diese aber zugleich mit klaren rechtsstaatlichen Schutzmechanismen und richterlicher Kontrolle. Besonders die neuen Möglichkeiten der KI-gestützten Mustererkennung und der biometrischen Detektion werden die Polizeiarbeit nachhaltig verändern und setzen nach meiner Überzeugung Maßstäbe für eine moderne Sicherheitsgesetzgebung. Dieses Gesetz ist deshalb weit mehr als eine einzelne Reform. Es markiert einen wichtigen Schritt hin zu einem handlungsfähigen und wehrhaften Staat, der die Freiheit und Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen schützt.


Rück- und Ausblick

Mit dieser Sitzungswoche endet zugleich das erste parlamentarische Halbjahr dieser Wahlperiode. Hinter uns liegen intensive Monate, in denen wir als Koalition schwierige Debatten hatten, aber auch gute Ergebnisse erreicht haben - nicht zuletzt in der Innen- und Rechtspolitik. Unser Anspruch war von Anfang an, Probleme Schritt für Schritt zu lösen. Ob bei der inneren Sicherheit, der Modernisierung unseres Staates, der Entlastung von Familien, der Stärkung unserer Wirtschaft oder beim Bürokratieabbau – wir haben wichtige Weichen gestellt. Natürlich ist noch längst nicht alles erreicht.

Nun beginnt zunächst die sogenannte „parlamentarische Sommerpause“. Für mich bedeutet das allerdings keineswegs politische Pause. In den kommenden Wochen bin ich wieder besonders viel im Wahlkreis unterwegs und freue mich auf zahlreiche Begegnungen im Rahmen meiner Sommertour, die ich wie jedes Jahr mit vielen Terminen durchführe. Der persönliche Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern ist für meine Arbeit in Berlin unverzichtbar. Vielleicht sehen wir uns ja zu der einen oder anderen Gelegenheit. Bis dahin wünsche ich Ihnen und Ihren Familien eine erholsame Sommerzeit, schöne Urlaubstage und vor allem die Gelegenheit, neue Kraft zu tanken. Ich freue mich auf viele Gespräche und auf ein ebenso spannendes wie arbeitsreiches zweites Halbjahr.

Herzliche Grüße

Ihr Günter Krings