Krings widerspricht Bundesjustizminister Buschmann

04.02.2022

„Neuregelungen zur Wiederaufnahme von Strafverfahren sind verfassungsgemäß“

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat offen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des „Gesetzes zur Herstellung materieller Gerechtigkeit“ geäußert und eine Neubefassung des Bundestages mit dem Gesetz angeregt. In der aktuellen Ausgabe der Deutschen Richterzeitung (https://rsw.beck.de/driz/pro-und-contra/wiederaufnahme-auf-wiedervorlage) tritt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Günter Krings (CDU) diesen Zweifeln entschieden entgegen und kritisiert die vorgeschlagene Neubefassung des Bundestages mit dem Gesetz. 

„Die geäußerten Zweifel von Bundesjustizminister Buschmann an der Verfassungsmäßigkeit des „Gesetzes zur Herstellung materieller Gerechtigkeit“ teile ich nicht. Das Gesetz ist ein wichtiger Baustein, um die Verfolgung und Sanktionierung der schwersten Taten unseres Straf- und Völkerstrafgesetzbuchs – Mord, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit – zu ermöglichen, auch wenn der mutmaßliche Täter zunächst freigesprochen wurde. Dabei hält es die rechtsstaatlichen Maßstäbe zur Wiederaufnahme von Strafverfahren penibel ein und erlaubt eine Wiederaufnahme nur dann, wenn nachträgliche Beweismittel den eindeutigen Nachweis der Täterschaft erlauben. Allein in diesen Ausnahmefällen muss die durch das freisprechende Urteil erzeugte Rechtssicherheit hinter der materiellen Gerechtigkeit zurücktreten.

Die Verfassungskonformität des Gesetzes hat auch die Mehrheit der im Gesetzgebungsverfahren gehörten Sachverständigen im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages bestätigt. Ebenso haben der Bundesrat und der Bundespräsident dem Gesetz im Ergebnis ihre Zustimmung erteilt.

Wenn Bundesjustizminister Buschmann nun öffentlich die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes anzweifelt, dann gehört diese Frage nicht in den Bundestag. Unsere Verfassung sieht stattdessen die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle vor."