Krings: „Wer Feindeslisten verbreitet, muss bestraft werden“

23.04.2021
Pressemitteilung

Schutz gegen sogenannte Feindeslisten soll verbessert werden

Der Bundestag hat gestern den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte „Feindeslisten“ debattiert. Dazu sagt der Mönchengladbacher Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Dr. Günter Krings (CDU):

„Nachdem ich in den letzten Wochen die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss zum Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet moderieren und zu einem erfolgreichen Ende führen durfte, freue ich mich, dass nun auch das Verbreiten von sogenannten Feindeslisten unter Strafe gestellt wird. Wenn in extremistischen Netzwerken Listen mit Namen, Adressen oder Fotos von angeblich ‚politischen Feinden‘ verbreitet werden, sorgt das bei den Betroffenen für Angst und Schrecken. Vorfälle wie die Ermordung von Walter Lübcke, der ebenfalls auf einer Feindesliste zu finden war, verstärken das Gefühl der Bedrohung. Als Konsequenz ziehen sich manche Betroffene, die häufig aufgrund ihres Engagements für die Gesellschaft in der Öffentlichkeit stehen, sogar ganz aus dem öffentlichen Diskurs zurück. Unsere Demokratie lebt aber davon, dass jede und jeder seine Meinung frei und öffentlich äußern darf, ohne Angst um Leib und Leben haben zu müssen. Ein wehrhafter Rechtsstaat darf es nicht dulden, dass Einzelne durch Methoden wie die Verbreitung von Feindeslisten mundtot gemacht werden. Deswegen muss das Verbreiten solcher Listen künftig hart und konsequent bestraft werden.“