Krings und CDA Mönchengladbach üben erhebliche Kritik am „Bürgergeld“

10.11.2022
Pressemitteilung

„Egal ob es Hartz IV oder Bürgergeld heißt – das Hauptziel muss sein, Menschen wieder in Arbeit zu bringen“, so der Mönchengladbacher Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings, der weiterhin erklärt: „Die Ampel verabschiedet sich mit ihrem Bürgergeld vom bewährten Grundsatz „Fördern und Fordern“ und setzt erhebliche Fehlanreize. Statt am Fordern festzuhalten und im Fördern besser zu werden, wird mit diesem Gesetzentwurf nun wohl der Ansatz verfolgt, die Betroffenen schlichtweg im Bürgergeld zu verwalten. Sich ernsthaft um ein langfristiges Arbeitsverhältnis zu bemühen,wird durch das weitgehende Abschaffen der Sanktionsmöglichkeiten nicht mehr ins Zentrum des Gesetzes gestellt, während die Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen dem ohnehin schon viel zu großen Niedriglohnsektor weiter Vorschub leistet. Die schnellere Erhöhung der Regelsätze tut zwar auch aus unserer christlich geprägten Sicht in der aktuellen Situation Not, das sozialpolitische Fehlkonstrukt Bürgergeld ist für uns als CDU aber nicht zustimmungsfähig.“

Bernhard Stein, Kreisvorsitzender der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), ergänzt: „Während die Bundesregierung den Anschein erweckt, erst mit dem Bürgergeld gäbe es in Deutschland menschenwürdige Sozialleistungen, möchten wir uns vor allem bei den Miterbeiterinnen und Mitarbeitern des Jobcenters bedanken. Wir sind der festen Überzeugung, dass Hartz-IV-Empfänger weder hier bei uns in Mönchengladbach, noch in den anderen über vierhundert Jobcentern in der Bundesrepublik bisher menschenunwürdig behandelt wurden. Ganz im Gegenteil haben sie eine wertvolle Arbeit geleistet, vielen Menschen zu dauerhaften Beschäftigungsverhältnissen verholfen und sind maßvoll, wenn nötig aber auch bestimmt mit ihren Sanktionsmöglichkeiten umgegangen.“

Anfang Oktober hat die Ampelkoalition in Berlin ihren Gesetzesentwurf zum sogenannten „Bürgergeld“ in den Bundestag eingebracht, welches das Hartz-IV-System ab Anfang 2023 ersetzen soll. Dabei sind neben einer Erhöhung der Regelsätze auf bis zu 502,00 Euro vor allem auch ein deutlich höheres Schonvermögen und ein weitestgehender Verzicht auf Leistungskürzungen bei Pflichtverletzungen durch die Betroffenen vorgesehen, wenn also beispielsweise trotz anderslautender Vereinbarung mit dem Jobcenter keine Bewerbungen geschrieben oder Schulungstermine unentschuldigt nicht wahrgenommen werden. Die CDU Mönchengladbach und Dr. Günter Krings setzen sich dafür ein, dass die Mitarbeiter des Jobcenters auch in Zukunft über die nötigen Instrumente zur erfolgreichen Arbeitsvermittlung verfügen und somit möglichst viele Menschen die Chance erhalten, wieder ein Arbeitsverhältnis aufzunehmen.