Krings: Stärkung des THW unterstützt das Ehrenamt

13.03.2020
Pressemitteilung

Bundestag beschließt Überarbeitung des THW-Gesetzes

Der Deutsche Bundestag hat mit den Stimmen der Regierungskoalition das Zweite Gesetz zur Änderung des THW-Gesetzes beschlossen. „Ob bei Waldbränden oder Überschwemmungen, das technische Hilfswerk leistet beständig wertvolle Arbeit und ist ein Garant für technische Unterstützung im Unglücks- und Katastrophenfall“, stellt der Mönchengladbacher Abgeordnete Dr. Günter Krings lobend fest und verweist auf die besondere Struktur der Bundesanstalt: „Über 95% der THW-Helfer tun dies ehrenamtlich. Auch bei uns in Mönchengladbach. Diesem Engagement geben wir mit der Gesetzesänderung einen ordentlichen Schub und die verdiente Unterstützung.“

Zentrales Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war es, mit dem Gesetz das ehrenamtliche Engagement im THW noch attraktiver zu machen und damit das THW weiter zu stärken. Dafür wurde mittels neuer Regeln zur Kostentragung durchgesetzt, dass ein Einsatz des THW zukünftig nicht mehr daran scheitert, dass eine Gemeinde die durch das THW entstehenden Kosten fürchtet. Den Kommunen wird nun diese Sorge genommen, indem das THW regelmäßig auf die Kostenerstattung durch die ersuchende Stelle verzichten soll, wenn dies im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt und die Kosten nicht anderweitig geltend gemacht werden können. Krings betont die sich daraus ergebenden Möglichkeiten für häufigere Einsätze von Helfern und Technik: „Das THW soll dort eingesetzt werden, wo die Bürger schnell von ihm profitieren können, z.B. bei Schneekatastrophen oder der Beseitigung von großflächigen Öl-Verschmutzungen. Denn darauf kommt es an: Die herausragenden technischen Fähigkeiten des THW schnell und effektiv dort hinzubringen, wo die Menschen sie brauchen.“

Zusätzlich ist beschlossen worden, dass die Arbeitgeber-Pflicht zur Freistellung von ehrenamtlichen THW-Helferinnen und THW-Helfern unter Weitergewährung des Arbeitsentgelts in moderater Weise erweitert wird. Künftig müssen Arbeitgeber die ehrenamtlich im THW Engagierten auch für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft unmittelbar nach THW-Einsätzen freistellen. Dadurch wird eine gute Vor- und Nachbereitung von Einsätzen gewährleistet. „Ich hoffe, dass wir durch die größere Zahl von Einsätzen und zeitgemäße Freistellungsregelungen auch die Motivation der Helferinnen und Helfer in den Ortsverbänden zusätzlich steigern können. Das THW leistet einen großartigen Beitrag für den Bevölkerungsschutz in Deutschland und für das Ehrenamt in unserer Zivilgesellschaft“, bedankt sich Krings.